Stiftung für das Tier im Recht
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Qualvolle oder mutwillige Tötung
Qualvolle oder mutwillige Tötung Qualvolle oder mutwillige Tötung Allgemeines Die Tötung eines Tieres stellt den denkbar grössten Schaden dar, der einem Lebewesen zugefügt werden kann. Dennoch ist das Töten von Tieren nach dem schweizerischen Recht nicht generell verboten, sondern nur dann strafbar, wenn dies auf qualvolle oder mutwillige Weise geschieht. Qualvoll ist eine Tötung dann, wenn dem Tier dabei länger andauernde oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen, Leiden, Schäden oder Ängste zugefügt werden. Das ist der Fall, wenn sich die Tötung bei vollem Schmerzempfinden über einen mehr...
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Tourismus und Wildtierattraktionen
...en.Foto © Anipixels.com Aufführungen mit Tieren Aufführungen mit Tieren, sogenannte Tiershows, werden in vielen Ländern nach wie vor gut besucht, auch durch Touristen. Das Lächerlichmachen oder Vermenschlichen von Tieren zur Belustigung des Publikums stellt jedoch eine klare Erniedrigung des Tieres und Missachtung seiner Würde dar und sollte daher auf keinen Fall durch einen Besuch der Show unterstützt werden. Besonders beliebte Arten für solche Aufführungen sind unter anderem Bären, Affen, Seelöwen, Walartige, Raubkatzen, Elefanten und Vögel wie Papageien oder Raubvögel. Meist müssen die Ti...
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2017 05 03 Schweizer Tierschutzorganisationen veröffentlichen gemeinsames Communiqué zu schwerstbelastenden Primatenversuchen
...nun schweizweit die Bestürzung der Tierschutzorganisationen, dass das Zürcher Verwaltungsgericht den Primatenversuch bewilligt hat. Er wird am Institut für Neuroinformatik durchgeführt, das gemeinsam von Universität und der ETH Zürich getragen wird. Das Urteil widerspricht einem Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 2009, der entsprechende Primatenversuche als nicht zulässig erklärte und der Forschung damit klar ethisch-moralische Grenzen setzte (siehe Newsmeldung vom 13. Oktober 2009).Erstaunlich ist, dass das Verwaltungsgericht in seiner Güterabwägung ähnliche Überlegungen anstellt wie das Bu...
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2017 05 03 Medienmitteilung: Gemeinsames Communiqué der Tierschutzorganisationen - Schwerstbelastender Primatenversuch: unverhältnismässig und rechtswidrig
...nun schweizweit die Bestürzung der Tierschutzorganisationen, dass das Zürcher Verwaltungsgericht den Primatenversuch bewilligt hat. Er wird am Institut für Neuroinformatik durchgeführt, das gemeinsam von Universität und der ETH Zürich getragen wird. Das Urteil widerspricht einem Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 2009, der entsprechende Primatenversuche als nicht zulässig erklärte und der Forschung damit klar ethisch-moralische Grenzen setzte.Erstaunlich ist, dass das Verwaltungsgericht in seiner Güterabwägung ähnliche Überlegungen anstellt wie das Bundesgericht 2009: Die Versuchsanordnung i...
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2014_05_23 Appellate Body der WTO bestätigt Zulässigkeit des Vermarktungsverbots der EU für Robbenprodukte
...ellate Body der WTO bestätigt Zulässigkeit des Vermarktungsverbots der EU für Robbenprodukte Appellate Body der WTO bestätigt Zulässigkeit des Vermarktungsverbots der EU für Robbenprodukte In der Europäischen Union besteht seit 2010 ein Einfuhr- und Vermarktungsverbot für Robbenprodukte. Gegen diese Regelung hatten Kanada und Norwegen Beschwerde bei der World Trade Organisation (WTO) eingereicht, weil sie nach Meinung der beiden Staaten internationales Recht verletze. Die Klage wurde nun vom Appellate Body der WTO letztinstanzlich abgewiesen. Die TIR ist hocherfreut über das Urteil und erhoff...
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2011_03_16 Freie Katze im Auto gilt als nicht gesicherte Ladung: Bundesgericht bestätigt Urteil wegen Verkehrsregelverletzung
...dung: Bundesgericht bestätigt Urteil wegen Verkehrsregelverletzung Freie Katze im Auto gilt als nicht gesicherte Ladung: Bundesgericht bestätigt Urteil wegen Verkehrsregelverletzung Mit seinem Urteil vom 24. Februar 2011 hat das Bundesgericht einen Entscheid des Obergerichts des Kantons Aargau bestätigt, wonach ein Automobilist wegen Nichtsicherung der Ladung im Sinne des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) zu einer Busse von 300 Franken verurteilt wurde, weil er seine Katze ungesichert auf dem Armaturenbrett seines Personenwagens transportiert hatte. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) begrüs...
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2004_11_20 Der Kunst-Kalender 2005 der Stiftung für das Tier im Recht kann jetzt bestellt werden
Der Kunst-Kalender 2005 der Stiftung für das Tier im Recht kann jetzt bestellt werden Der exklusive Kunst-Kalender der Stiftung für das Tier im Recht, kann gegen eine Spende ab CHF 28.- (zuzüglich Versandkosten) hier bestellt werden. Diesmal enthält der Kalender Bilder u.a. von Kandinsky, Koller, Hug, Steinlen und Dietrich. Die Gemälde werden ergänzt mit Zitaten. 20.11.2004 Weitere Informationen:Titelblatt: Kalender 2005 der Stiftung für das Tier im Recht (PDF)
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Welches Rechtsverhältnis besteht zum Tierarzt und welche Pflichten ergeben sich daraus?
Welches Rechtsverhältnis besteht zum Tierarzt und welche Pflichten ergeben sich daraus? Welches Rechtsverhältnis besteht zum Tierarzt und welche Pflichten ergeben sich daraus? In der Regel wird zwischen dem Klienten und dem Tierarzt die Behandlung eines kranken oder verletzten Tieres oder eine präventive Massnahme wie ein periodischer Gesundheitscheck vereinbart. Rechtlich spricht man hierbei von einem Auftragsverhältnis, für das die Regeln des Obligationenrechts (OR) gelten. Charakteristisch für das auftragsrechtliche Verhältnis ist, dass der Tierarzt keine Heilung des Tieres schuldet, da er ...
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Besteht ein Rücknahmerecht des Verkäufers, wenn ein verkauftes Tier am neuen Platz nicht artgerecht gehalten wird?
Besteht ein Rücknahmerecht des Verkäufers, wenn ein verkauftes Tier am neuen Platz nicht artgerecht gehalten wird? Besteht ein Rücknahmerecht des Verkäufers, wenn ein verkauftes Tier am neuen Platz nicht artgerecht gehalten wird? Nach Vertragsschluss hat der Verkäufer in der Regel kein Recht mehr darauf mitzubestimmen, wie das Tier beim neuen Eigentümer gehalten wird. Bereut er im Nachhinein, das Tier an jemanden verkauft zu haben, der es seiner Auffassung nach schlecht hält, kann er es daher nicht einfach wieder zurücknehmen. Verträge sind grundsätzlich einzuhalten. Nach den allgemeinen Regel...
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2010_07_30 Rechtslage zur Tötung überzähliger Tiere
Rechtslage zur Tötung überzähliger Tiere Rechtslage zur Tötung überzähliger Tiere Die aktuelle Diskussion um die Tötung der beiden Bärenjungen Urs und Berna (Bärenpark, Kanton Bern) stellt ein anschauliches Beispiel für den im schweizerischen Recht fehlenden, jedoch dringend notwendigen allgemeinen Lebensschutz für Tiere dar. Christine Künzli von der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) erläutert die entsprechende Rechtslage im Internet-TV "VJii" und spricht sich dabei für einen juristischen Lebensschutz von Tieren aus. 30.07.2010 Das Schweizer Tierschutzgesetz (TSchG) schützt das Wohlergehen ...