Stiftung für das Tier im Recht
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Kauf und Schenkung von Tieren
...nd für den Tierkauf die normalen Bestimmungen des Kaufrechts, d.h. die Art. 184ff. des Obligationenrechts (OR), anwendbar. Auch die Schenkung ist im OR, unter den Art. 239ff. geregelt. Bei einer Schenkung verpflichtet sich der Schenker dazu, dem Beschenkten das Eigentum an einer Sache oder einem Recht aus seinem Vermögen unentgeltlich zu übertragen. Kauf Muss ein Tierkaufvertrag stets schriftlich abgeschlossen werden?Kann auch ein Kind einen (Tier-)Kaufvertrag abschliessen?Welche Vereinbarungen können in einem Kaufvertrag getroffen werden?Welche Vereinbarungen können in einem Kaufvertrag nicht...
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Tiere sind keine Sachen - was heisst das?
...amit aber nicht auf die gleiche Ebene wie Menschen gestellt; sie sind weiterhin nicht Träger rechtlich durchsetzbarer Rechte und Pflichten. Tiere bleiben Vermögenswerte, an denen Eigentum und Besitz bestehen kann. Aus diesem Grund spricht beispielsweise das Strafgesetzbuch (StGB) bei einem verletzten oder getöteten Tier nach wie vor von einer Sachbeschädigung. Dennoch hat sich die Lösung des Tieres vom Sachstatus in einigen Rechtsgebieten niedergeschlagen und zu Anpassungen geführt. So wurden wichtige Gesetze wie das Zivilgesetzbuch, das Obligationenrecht, das Strafgesetzbuch oder das Schuldb...
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Welche wirbellosen Tiere stehen unter Artenschutz?
...ote Waldameisen und die Amazon-Ameise in Anhang 3 der Natur- und Heimatschutzverordnung erfasst; Bienen, Wespen und Hornissen gehören daher nicht zu den geschützten Arten. 296 Wildbienenarten werden jedoch zumindest indirekt durch die Natur- und Heimatschutzgesetzgebung geschützt, da sie auf der vom zuständigen Bundesamt herausgegebenen Roten Liste der gefährdeten Arten aufgeführt sind und ihre Lebensräume somit als schützenswert gelten. Ihre Beseitigung durch technische Eingriffe bedarf einer Interessenabwägung; lässt sich ein Eingriff nicht vermeiden, ist für deren bestmöglichen Schutz...
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Uri
...m Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdverordnung, KSJV) vom 14. Dezember 1988 (40.3111)Veterinärverordnung vom 21. Mai 2012 (60.2111) 2. Allgemeine Bestimmungen zur Hundehaltung Da keine kantonale Hundegesetzgebung besteht, obliegt es den Gemeinden, neben der Registrierung und Besteuerung auch für Sicherheit und Ordnung im Zusammenhang mit der Hundehaltung besorgt zu sein. So sind in verschiedenen kommunalen Verordnungen etwa Vorschriften zu Leinenpflichten zu gewissen Zeiten und Orten vorzufinden. Vom 1. April bis am 31. Juli gilt im Wald und in Wa...
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Aussetzen und Zurücklassen
...lerei strafbar. Für die Tatbestandserfüllung ist nicht entscheidend, dass dem Tier tatsächlich etwas zustösst sondern nur dass es aus einer sicheren Lage in eine gefährliche Situation gebracht wurde, die sein Wohlergehen gefährden kann.Täter im Sinne von Art. 26 Abs. 1 lit. e TSchG kann jede Person sein, in deren Obhut sich ein Tier befindet. Neben dem Halter kommt beispielsweise auch ein Tiersitter infrage oder eine Person, die sich ein Tier in ungerechtfertigter Weise aneignet und sich so die Obhut über dieses anmasst (z. B ein Dieb). Sowohl für das Aussetzen als auch für das Zurücklassen is...
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Tierkörperbeseitigung
...n Tierhalter trifft die Pflicht, kranke oder verletzte Tiere unverzüglich ihrem Zustand entsprechend unterzubringen, zu pflegen, zu behandeln oder zu töten (Art. 5 Abs. 2 TSchV). Darüber hinaus hat er den Tierkörper ordnungsgemäss zu beseitigen (Art. 8 lit. a VTNP). Bis zur fachgerechten Entsorgung ist ein Tierkörper derart zu verwahren, dass von ihm keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht. So muss beispielsweise verhindert werden, dass Körperflüssigkeiten des Tieres ins Grundwasser geraten. Stirbt ein Tier beim Tierarzt, ist dieser in der Regel um den Transport in die Sammelstelle...
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2005_08_30 Wann sind Hunde zu beaufsichtigen? Tierschutzrechtliche Hintergründe zur „Kassensturz“-Sendung vom 30.8.2005
...einer Gewalt haben“.Die kantonalen Unterschiede sind erheblich. Hundespezifische Bestimmungen finden sind in den kantonalen Gesetzen über das Halten von Hunden oder in Erlassen mit denselben Inhalten, aber leicht anderen Titeln. Sie sind auf der 2004 von der Stiftung für das Tier im Recht herausgegebenen TIER-CD-ROM im Kapitel „Rechtsgrundlagen – Kantonale Erlasse“ unter dem jeweiligen Kanton und dem Stichwort „Hunde“ übersichtlich aufgeführt.Die Beaufsichtigungspflicht wird unter anderem im Kanton Zürich ziemlich ausführlich geregelt. Nach § 9 dürfen Hunde in Badeanstalten, auf Friedhöfen, Pa...
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2009_10_27 Fachtagung "Psychologische Aspekte zum Tier im Recht" ein grosser Erfolg
... Universität Zürich die von der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) und dem Europäischen Institut für Rechtspsychologie (EIRP) durchgeführte Fachtagung "Psychologische Aspekte zum Tier im Recht" statt. Hochkarätige Referenten sorgten mit ihren Beiträgen dafür, dass die rund 200 Tagungsteilnehmer einen sehr spannenden und lehrreichen Anlass erlebten. 27.10.2009 In acht Vorträgen wurden verschiedene psychologische Aspekte der Mensch-Tier-Beziehung analysiert und dem Publikum präsentiert. Nach der Begrüssung durch den Zürcher Tieranwalt und Stiftungsrat der TIR, Dr. Antoine F. Goetschel, der auc...
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Podcast
...enschen angewiesen, die dies für sie tun, auf Missstände aufmerksam machen und dafür sorgen, dass diese bekämpft werden. Der TIR-Podcast "Tier erst Recht!" will sensibilisieren, aufklären und neue Perspektiven aufzeigen, damit die Anliegen der Tiere gehört werden. Dabei geht es um Mitgefühl, Verantwortung und Gerechtigkeit unserer Gesellschaft gegenüber den Tieren – allesamt Fragen, die nicht nur die Moral, sondern auch das Recht betreffen. Der TIR-Podcast zeigt auf, weshalb ein wirksames Tierrecht unverzichtbar ist, wo noch immer gravierende Lücken bestehen und wie diese gefüllt werden müssen...
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2019 06 06 Keine Wildtiere im Zirkus: Tierschutzorganisationen lancieren zweites Kampagnenbild
...TEN und ProTier hat die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) heute ihre aktuelle Sensibilisierungskampagne "Keine Wildtiere im Zirkus" in der französischsprachigen Schweiz lanciert. Das Mit- und Vorführen von Wildtieren in Zirkussen ist aus der Sicht des Tierschutzes höchst problematisch. Einerseits ist es kaum möglich, den Tieren im Rahmen des Zirkusbetriebs artgerechte Haltungsbedingungen zu bieten. Anderseits verstösst die Präsentation in der Manege nicht selten gegen den in der Bundesverfassung verankerten Grundsatz des Schutzes der Tierwürde. Dennoch ist das Vorführen von Wildtieren in de...