Tierkörperbeseitigung
Allgemeines
Insbesondere aus tierseuchenrechtlichen Gründen dürfen Tiere in aller Regel nicht unsachgemäss, etwa im Haushaltskehricht, entsorgt werden.
Tierkadaver gelten als tierische Nebenprodukte und stellen stets einen Nährboden für Krankheitserreger dar. Tierkörper sind daher gesetzeskonform zu beseitigen.
Rechtliche Erfassung
Stirbt ein Tier beim Tierarzt, ist dieser in der Regel um den Transport in die Sammelstelle besorgt. Möchte der Halter sein Tier vor der herkömmlichen Kadaververbrennung verschonen, kann er das verstorbene Heimtier in einem speziellen Kleintierkrematorium kremieren lassen und die Urne auf Wunsch behalten.
Auch der Fund eines toten Tieres ist meldepflichtig. Ist der Eigentümer des Tieres nicht bekannt, so ist der Fund bei der örtlichen Polizei anzuzeigen.