Stiftung für das Tier im Recht
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2009_10_07 "Kassensturz": TIR schafft Klarheit bei der Hundehalterhaftung
"Kassensturz": TIR schafft Klarheit bei der Hundehalterhaftung "Kassensturz": TIR schafft Klarheit bei der Hundehalterhaftung In der Fernsehsendung "Kassensturz" vom 6. Oktober 2009 erläutert Dr. Gieri Bolliger, Geschäftsleiter der TIR, die Rechtslage im Falle einer Halterin eines Chihuahuas, der von einem Dobermann tödlich verletzt wurde. Die TIR konnte dabei sowohl bezüglich der Hundehalterhaftung als auch hinsichtlich des Affektionswerts Klarheit schaffen. 07.10.2009 Das Konsumentenmagazin "Kassensturz" des Schweizer Fernsehens berichtete am 6.Oktober 2009 in einem ausführlichen Beitrag ü...
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2006_04_12 Umsichtige und vernünftige Massnahmen gegen gefährliche Hunde – Stiftung für das Tier im Recht begrüsst besonnenen Bundesratsentscheid
Umsichtige und vernünftige Massnahmen gegen gefährliche Hunde – Stiftung für das Tier im Recht begrüsst besonnenen Bundesratsentscheid Umsichtige und vernünftige Massnahmen gegen gefährliche Hunde – Stiftung für das Tier im Recht begrüsst besonnenen Bundesratsentscheid Die Stiftung für das Tier im Recht nimmt die heute vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen gegen gefährliche Hunde mit tiefer Genugtuung zur Kenntnis. Der Verzicht auf die ursprünglich geplanten (wissenschaftlich unsinnigen) Rassenverbote und Bewilligungspflichten bedeuten einen umsichtigen und vernünftigen Entscheid. Mit der nö...
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2005_05_30 Bessere Rechtsstellung der Tiere im Fürstentum Liechtenstein?
Bessere Rechtsstellung der Tiere im Fürstentum Liechtenstein? Bessere Rechtsstellung der Tiere im Fürstentum Liechtenstein? Die Stiftung für das Tier im Recht als eine auf Tierschutzrecht spezialisierte wissenschaftlich tätige Organisation begrüsst dem Grundsatz nach Fortschritte zur Verbesserung des Tierschutzrechts im Fürstentum Liechtenstein. 30.05.2005 Endlich erhalten Vollzugsorgane im Tierschutz Zutritt zu Stallungen, wie dies, auf Druck der Stiftung für das Tier im Recht bzw. ihrer Vororganisation bereits 1991 in der Schweiz realisiert worden ist. Auch dienen klarere Strafnormen dem erl...
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2005_06_10 Zur laufenden Revision des Schweizer Tierschutzgesetzes im Nationalrat: Die Stiftung für das Tier im Recht sieht im neuen Gesetzesvorschlag bei gesamthafter Betrachtung keinen echten Fortschritt für die Tiere
Zur laufenden Revision des Schweizer Tierschutzgesetzes im Nationalrat: Die Stiftung für das Tier im Recht sieht im neuen Gesetzesvorschlag bei gesamthafter Betrachtung keinen echten Fortschritt für die Tiere Zur laufenden Revision des Schweizer Tierschutzgesetzes im Nationalrat: Die Stiftung für das Tier im Recht sieht im neuen Gesetzesvorschlag bei gesamthafter Betrachtung keinen echten Fortschritt für die Tiere (mitg., 9.6.2005) Am 8. und 9. Juni 2005 hat der Nationalrat das eidgenössische Tierschutzgesetz beraten. Obschon vor Abschluss der Beratungen noch kein endgültiges Urteil gefällt we...
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2024 11 29 Soll man Wildtiere im Garten unterstützen?
Soll man Wildtiere im Garten unterstützen? Langsam aber sicher rückt der Winter näher und sinken die Temperaturen. Für viele Wildtiere stellt die kalte Jahreszeit eine Herausforderung dar: Der Zugang zu Futter ist stark eingeschränkt, die Fortbewegung im Schnee kostet Energie und für die Winterruhe müssen Rückzugsmöglichkeiten aufgesucht werden. Trotz ihrer beeindruckenden Anpassungsfähigkeiten können wir Menschen insbesondere die bei uns in der Nähe lebenden Wildtiere in dieser Zeit etwas unterstützen. 29.11.2024 Der eigene Garten bietet zahlreiche Möglichkeiten, Wildtiere über den Winter hi...
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Was kann ich tun, wenn ein gekauftes Tier nicht dem Zustand entspricht, den ich erwartet hatte?
...n Käufer arglistig getäuscht hat. Zudem gilt vorbehaltlich anderer Vereinbarungen grundsätzlich eine Verwirkungsfrist von nur neun Tagen seit der Übergabe des Tieres, innerhalb derer der Käufer dem Verkäufer den Mangel anzeigen und bei der zuständigen richterlichen Behörde am Standort des Tieres eine Untersuchung desselben durch einen Sachverständigen verlangen muss. Welches Gericht dabei im Einzelfall zuständig ist, hängt vom jeweiligen kantonalen Recht ab. Persönliche Rechtsauskunft Hat Ihnen die Antwort nicht weitergeholfen oder haben Sie weitere Fragen rund um Tiere im Recht? Nutze...
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Schwyz
Kanton Schwyz Hunderecht Kanton Schwyz Stand Januar 2026 1. Geltendes Hunderecht Kantonales Gesetz über das Halten von Hunden vom 23. Juni 1983 (546.100)Kantonales Jagd-und Wildschutzgesetz vom 25. Mai 2016 (761.100)Kantonale Jagd- und Wildschutzverordnung vom 13. März 2018 (761.111) 2. Allgemeine Bestimmungen zur Hundehaltung Hunde sind so zu halten, dass sie weder Personen noch Tiere gefährden oder belästigen (§ 1 Abs. 1 Hundegesetz/SZ). In den Wohnzonen müssen Hunde nachts in einem Gebäude oder in einem geschlossenen Areal gehalten werden (§ 1 Abs. 2 Hundegesetz/SZ). Der Abschluss einer Tie...
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2010_12_09 Tierschutzstrafpraxis 2009: Tierquälerei im Terrarium ohne strafrechtliche Konsequenzen
Tierschutzstrafpraxis 2009: Tierquälerei im Terrarium ohne strafrechtliche Konsequenzen Die von der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) durchgeführte Auswertung der Schweizer Tierschutzstrafpraxis 2009 zeigt dringenden Handlungsbedarf im Bereich der Terrarientierhaltung. Reptilien, Amphibien und Spinnentiere sind hochentwickelte, empfindungs- und leidensfähige Tiere, die ihren Emotionen jedoch kaum Ausdruck verleihen können. Über ihre Bedürfnisse ist wenig bekannt, was sie zu potentiellen Opfern schwerer Tierquälerei macht. Der gesetzlich verankerte Schutz wird oft auch ihren Beutetieren verw...
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2007_07_06 Den Tieren eine Stimme geben / in: Schweizer Familie 27/2007 - Denkpause S.6 und 7
Den Tieren eine Stimme geben / in: Schweizer Familie 27/2007 - Denkpause S.6 und 7 Den Tieren eine Stimme geben / in: Schweizer Familie 27/2007 - Denkpause S.6 und 7 Jeder Verkehrssünder wird hart bestraft. Doch wenn einer Hunde oder Kühe quält, kommt er praktisch ungeschoren davon. Plädoyer für mehr Tieranwälte in der Schweiz. 06.07.2007 Letzte Woche hat der Nationalrat mit einer Stimme mehr den Tieren eine Stimme im Strafverfahren untersagt. Stimmt das für Sie?Stimmen haben die Tiere ganz verschiedenartige. Leihen Sie Ihr Gehör am Morgen dem Vogelgeplapper? Dem Schnurren der Katze, dem Fieps...
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Basel-Landschaft
...n (§ 8 Abs. 3 lit. a WJV/BL). Durch Hunde verursachte Schäden am Wildbestand hat die Halterin oder der Halter der Jagdgesellschaft zu vergüten (§ 8 Abs. 3 lit. b WJV/BL). 3. Massnahmen bezüglich "gefährliche Hunde" im geltenden Recht Für die Haltung potenziell gefährlicher Hunde bedarf es vor der geplanten Anschaffung einer Bewilligung (§ 2a Abs. 1 Hundegesetz/BL). Als potenziell gefährliche und damit bewilligungspflichtige Hunde gelten: Bullterrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dobermann, Dogo Argentino, Fila Brasileiro,...