Tierschutzstrafpraxis 2009: Tierquälerei im Terrarium ohne strafrechtliche Konsequenzen
Die von der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) durchgeführte Auswertung der Schweizer Tierschutzstrafpraxis 2009 zeigt dringenden Handlungsbedarf im Bereich der Terrarientierhaltung. Reptilien, Amphibien und Spinnentiere sind hochentwickelte, empfindungs- und leidensfähige Tiere, die ihren Emotionen jedoch kaum Ausdruck verleihen können. Über ihre Bedürfnisse ist wenig bekannt, was sie zu potentiellen Opfern schwerer Tierquälerei macht. Der gesetzlich verankerte Schutz wird oft auch ihren Beutetieren verwehrt, etwa bei der Missachtung des Lebendfütterungsverbots.
09.12.2010
Mit 955 Fällen wurde 2009 ein absoluter Höchstwert an Tierschutzstraffällen verzeichnet. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einer Zunahme um 230 Fälle bzw. 31.8%. Die Rangliste der Kantone wird von St. Gallen mit 244 Fällen (25.6%) deutlich angeführt, gefolgt von Bern (196 Fälle, 20.5%), Zürich (172 Fälle, 18%), Aargau (83 Fälle, 8.7%) und Waadt (36 Fälle, 3.8%).
Bemerkenswerte Zunahmen vermögen die Kantone St. Gallen (von 146 auf 244 Fälle), Bern (von 133 auf 196), Aargau (von 52 auf 83 Fälle), Thurgau (von 12 auf 22), Basel-Landschaft (von 7 auf 14), Fribourg (von 12 auf 35), Genf (von 2 auf 6), Graubünden (von 6 auf 14), Solothurn (von 21 auf 31) sowie Zug (von 3 auf 13) zu verzeichnen. Besonders hervorzuheben ist auch der Kanton Tessin, der in den Vorjahren mit einer Ausnahme (2007) nie mehr als zwei Fälle meldete und nun deren 18 eingereicht hat. Zurückzuführen ist dieser Anstieg auf die dem Kantonstierarzt gemäss kantonalem Recht zustehende Kompetenz zum Erlass von Strafverfügungen, die bis anhin nicht an das BVET weitergeleitet wurden.
Rückläufige Fallzahlen sind in Zürich (von 190 auf 172 Fälle), Neuenburg (von 13 auf 10 Fälle), Uri (von 3 auf 0 Fälle) und Glarus (von 2 auf 0 Fälle) festzustellen. Zu dramatischen Reduktionen des Fallmaterials kam es in den Kantonen Luzern (von 38 auf 7 Fälle) und Appenzell-Ausserrhoden (von 7 auf 1 Fall). In Luzern ist dieser Rückgang mitunter auch auf die Praxis des Kantonstierarztes zurückzuführen, der Tierschutzstraffälle in einem Verwaltungsverfahren abzuschliessen pflegt, ohne sie einem Strafverfahren zuzuführen. Er missachtet damit nicht nur seine Amtspflicht, sondern verstösst überdies gegen das Tierschutzrecht und macht sich selbst strafbar.
Sehr tiefe Quoten weisen zudem die Kantone Appenzell-Innerrhoden (8 Fälle, 0.8 %), Jura, Schwyz und Neuenburg (je 7 Fälle, 0.7 %), Genf (6 Fälle, 0.6 %), Obwalden (5 Fälle, 0.5 %), Nidwalden (3 Fälle, 0.3 %) sowie Wallis (1 Fall, 0.1%) auf. Im Gegensatz zu 2008 gibt es 2009 auch wieder zwei sogenannte "Nullerkantone": Glarus und Uri haben dem BVET 2009 keinen einzigen Tierschutzfall gemeldet.
Die 2009 für vorsätzliche Tierquälereien durchschnittlich verhängte Geldstrafe stieg gesamtschweizerisch gegenüber dem Vorjahr von 35 auf 42 Tagessätze. Demgegenüber ist der durchschnittlich für übrige Tierschutzdelikte ausgesprochene Bussenwert von 439 auf 411 Franken gesunken.
Zur Verbesserung des Vollzugsnotstands und zur Harmonisierung der Strafverfolgung im Tierschutz hat die TIR einen zwölf Punkte umfassenden Forderungskatalog aufgestellt. Gefordert wird unter anderem eine schweizweit konsequente Verzeigung und Verfolgung von Tierschutzstraftaten: Sämtliche Verstösse gegen das Tierschutzrecht sind Offizialdelikte und müssen darum von Amtes wegen (und nicht lediglich nach behördlichem Ermessen) untersucht werden. Für den 2009 neu eingeführten Tierquälereitatbestand der Missachtung der Tierwürde und dessen verschiedene Anwendungsbereiche muss sich ausserdem so schnell wie möglich eine strenge Gerichtspraxis entwickeln. Dies gilt insbesondere für das Verbot der Zoophilie, das fortan nicht nur bei sadistischen, sondern auch bei gewaltfreien sexuellen Handlungen mit Tieren konsequent durchgesetzt werden muss. Wie für das ganze Tierschutzstrafrecht generell ist auch bei den neuen Tatbeständen eine verstärkte Sensibilisierung der Strafverfolgungsbehörden erforderlich.
Die gesamte, rund 7500 Tierschutzstraffälle umfassende, Datenbank und die Analyse der Strafpraxis 2009 sind hier abrufbar.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:
lic. iur. Michelle Richner, rechtswissensch. Mitarbeiterin der TIR: 043 443 06 43
lic. iur. Vanessa Gerritsen, rechtswissensch. Mitarbeiterin der TIR: 043 443 06 43