"Kassensturz": TIR schafft Klarheit bei der Hundehalterhaftung
In der Fernsehsendung "Kassensturz" vom 6. Oktober 2009 erläutert Dr. Gieri Bolliger, Geschäftsleiter der TIR, die Rechtslage im Falle einer Halterin eines Chihuahuas, der von einem Dobermann tödlich verletzt wurde. Die TIR konnte dabei sowohl bezüglich der Hundehalterhaftung als auch hinsichtlich des Affektionswerts Klarheit schaffen.
07.10.2009
Das Konsumentenmagazin "Kassensturz" des Schweizer Fernsehens berichtete am 6.Oktober 2009 in einem ausführlichen Beitrag über den Fall einer Chihuahuahalterin, deren Hund von einem Dobermann angefallen und dabei so schwer verletzt wurde, dass er später eingeschläfert werden musste.
Gieri Bolliger, Geschäftsleiter der Stiftung für das Tier im Recht (TIR), äussert sich im Bericht über die rechtlichen Konsequenzen dieses Vorfalls bezüglich Haftung des Dobermannhalters und Affektionswert des Chihuahuas. Zentral war im vorliegenden Fall, dass ein Hundehalter sich durch das Anbringen eines Schildes mit der Aufschrift "Vorsicht, bissiger Hund" an seinem Grundstück nicht von seiner Haftung befreien kann.
Die Haftpflichtversicherung des Dobermannhalters wollte zunächst nur für
einen Teil des Schadens aufkommen. Dies mit der Begründung, dass er
durch das Anbringen eines entsprechenden Schildes am Zaun seine
Sorgfaltspflicht erfüllt hätte und somit gar nicht haftpflichtig wäre.
Nach Intervention des Kassensturzes - und insbesondere auf der Grundlage
der Abklärungen der TIR - räumte die Versicherung nun ein, dass sie den
Sachverhalt falsch beurteilt hatte. So bekommt die Chihuahuahalterin
von der Versicherung den finanziellen Schaden von 2500 Franken plus noch
1000 Franken für den Affektionswert des Tieres erstattet.
Sehen Sie hier den Kassensturzbeitrag.