Stiftung für das Tier im Recht

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  • 2010_05_25 TIR sucht neue Büroräumlichkeiten!

    TIR sucht neue Büroräumlichkeiten! TIR sucht neue Büroräumlichkeiten! Nach sieben ereignisreichen Jahren im Zürcher Seefeld muss die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) ihre Geschäftsstelle an der Wildbachstrasse 46 per Ende September 2010 leider verlassen. Die Suche nach neuen Büroräumlichkeiten läuft auf Hochtouren! Die TIR bittet um Ihre Mithilfe! 25.05.2010 Auf den 1. Oktober 2010 (oder allenfalls auch schon früher) benötigt die TIR ein neues Zuhause, das möglichst zentral in der Stadt Zürich gelegen und vom Hauptbahnhof aus mit öffentlichen Verkehrsmitteln in zehn Minuten erreichbar sein...


  • 2009_06_14 TIR-Leserbrief zum Thema "Tieranwalt" in der NZZ

    TIR-Leserbrief zum Thema "Tieranwalt" in der NZZ TIR-Leserbrief zum Thema "Tieranwalt" in der NZZ Anlässlich der Debatte über die schweizweite Einführung von Tieranwälten im Nationalrat, der dieses Anliegen zur Ablehnung empfiehlt, erschien in der NZZ vom 10. Juni der Artikel "Menschenverstand im Tierschutz". 14.06.2009 Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) störte sich daran, dass der Autor darin einen Zwang zur landesweiten Einsetzung von Tieranwälten unter anderem als "unverhältnismässig und unnötig" abtat und ein hierauf abzielendes Anliegen als Antwort auf "medial hochgeschaukelte Einze...


  • 2006_10_08 Migros-Engagement zum Welttiertag

    Migros-Engagement zum Welttiertag Migros-Engagement zum Welttiertag Am 4. Oktober ist Welttiertag, der Tag der Tiere. Über 350 Kinder feierten den besonderen Anlass im Circus Monti in Bern - gemeinsam mit prominenten Gästen und Vertretern namhafter Schweizer Tierschutzorganisationen. Im Rahmen ihres Engagements zum Welttiertag hat die Migros zur Preisverleihung des alljährlichen Malwettbewerbs für Schweizer Kindergarten- und Primarschulklassen eingeladen - dieses Jahr unter dem Motto «Tiere reden». Zudem durften die Tierschutzpartner die Spendensumme der traditionellen Migros-Sammelaktion in E...


  • 2017 06 23 Vorsicht Hitzestress: Kälber-Iglus besonders gefährlich

    ...rt. 26 Abs. 1 lit. a des Tierschutzgesetzes (TSchG) strafbar. Wer auf eine entsprechende Situation aufmerksam wird, sollte seine Beobachtungen sowohl dem Tierhalter zur unverzüglichen Behebung des Missstands als auch dem zuständigen kantonalen Veterinärdienst und der Polizei melden.Kälber-Iglus stellen auch abgesehen von ihrer Problematik bei Sommerhitze ein erhebliches Tierschutzproblem dar. Die Einzelhaltung von Kälbern auf minimalem Platzangebot ist – sofern Sichtkontakt zu Artgenossen vorliegt – zwar legal, aber weit von einer tiergerechten Haltung entfernt. Als wirklich artgemä...


  • Waadt

    Kanton Waadt Hunderecht Kanton Waadt Stand Januar 2026 1. Geltendes Hunderecht Loi sur la police des chiens du 31 octobre 2006 (LPolC) (Etat au 01.01.2008) (133.75)Règlement d'application de la loi du 31 octobre 2006 sur la police des chiens (RLPolC) (Etat au 09.04.2014) (133.75.1)Règlement concernant la perception de l'impôt cantonal sur les chiens du 6 juillet 2005 (RICC) (Etat au 01.01.2008) (652.31.1)Règlement d'exécution de la loi du 28 février 1989 sur la faune (RLFaune) du 7 juillet 2004 (922.03.1)Concordat sur l'exercice et la surveillance de la chasse 22 du mai 1978 (922.91) 2. Allgem...


  • 2005_08_30 Wann sind Hunde zu beaufsichtigen? Tierschutzrechtliche Hintergründe zur „Kassensturz“-Sendung vom 30.8.2005

    ...chriften 30.08.2005 a)    Ausdrückliche BestimmungenAusdrückliche Regeln finden sich auf eidgenössischer Ebene bloss wenige. Für Hunde gelten unter anderem folgende Vorschriften:Hunde dürfen im tierseuchenpolizeilichen Sperrgebiet in Wäldern und Waldrändern nicht frei laufen gelassen werden. Wenn sie streunen, dürfen sie auch ausserhalb von Waldnähe getötet werden (Art. 147 Tierseuchenverordnung). Wer Hunde „wildern“ lässt, riskiert eine Haftstrafe oder eine Busse von bis zu CHF 20'000.- (Art. 18 Abs. 1 Jagdgesetz). Hunde dürfen nicht in Schlachtanlagen mitgeführt (Art. 22 Fleischhygieneverord...


  • Glarus

    ...Art. 21 Abs. 1 lit. a i.V.m. Art. 23a Veterinärverordnung/GL) sowie das Bestehen einer anerkannten Prüfung über Gehorsam und Führigkeit (Art. 21 Abs. 1 lit. b i.V.m. Art. 24 f. Veterinärverordnung/GL).Zudem gilt, dass der Halter oder die Halterin mindestens 18 Jahre alt sein muss und die Lebensführung eine sichere und tierschutzkonforme Haltung des Hundes erwarten lässt (Art. 21 Abs. 2 Veterinärverordnung/GL). Mit dem Gesuch sind ein Personenausweis, der Nachweis einer gültigen Privathaftpflichtversicherung, Auszüge aus dem Straf- und aus dem Betreibungsregister sowie ein Handlungsfähigkeitsze...


  • Pelztiere

    ... Art. 1 Abs. 1 lit. a JSV untersagt sowohl die Herstellung, die Ein-, Durch- und Ausfuhr als auch die Verwendung sämtlicher Fallen, wobei für Kastenfallen zum Lebendfang sowie für Fallen zur Bekämpfung von Kleinnagern, Bisamratten und Nutrias Ausnahmen bestehen. Art. 14 Abs. 1 TSchG erlaubt es dem Bundesrat, aus Gründen des Tier- und Artenschutzes die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tierprodukten einzuschränken oder zu verbieten. Dadurch soll verhindert werden, dass innerstaatliche Schutzbestimmungen durch Importe umgangen werden können. Bislang hat der Bundesrat von seiner Verordnungskompete...


  • 2004_12_21 Stiftung für das Tier im Recht initiiert weltweites Tierschutzrechts-Projekt

    ...nimals in the Law – a Global Perspective" vorstellen. 21.12.2004 Anhand 18 verschiedener Kriterien wurde dabei die rechtliche Erfassung der Mensch-Tier-Beziehung in Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien, Spanien, Grossbritannien, den USA und der Schweiz gegenübergestellt. Insgesamt zeigte sich, dass sämtliche untersuchten Staaten in gewissen Teilbereichen (insbesondere in zivilrechtlicher Hinsicht) über durchaus tierfreundliche Normen verfügen, in anderen Bereichen aber aus der Sicht des Tierschutzes und der Mensch-Tier-Beziehung noch grosse Gesetzesdefizite bestehen.Die Präsentation vo...


  • Tourismus und Wildtierattraktionen

    Tourismus und Wildtierattraktionen Freizeitangebote mit Wildtieren erfreuen sich grosser Beliebtheit. Erlebnisse mit exotischen Tieren werden sowohl über das Internet als auch direkt vor Ort angeboten. Sie können allerdings mit erheblichen Belastungen für die betroffenen Tiere verbunden sein. Um der Nachfrage nach diesen Erlebnissen zu begegnen, werden zudem viele Tierarten der Wildnis entnommen, sodass solche Angebote auch negative Auswirkungen auf den Bestand der Art haben können. Aus Tier- und Artenschutzgründen sollte auf gewisse Wildtiererlebnisse deshalb gänzlich verzichtet werden: Elefa...


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