Stiftung für das Tier im Recht

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  • 2010_03_10 TIR referiert an der Tierschutz-Tagung in Bad Boll

    ... 5. März 2010 hatte die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) die Ehre, an der Tierschutz-Tagung "Belastung von Tieren – Was ist ethisch vertretbar?" der Evangelischen Akademie Bad Boll zu referieren. Dabei brachte der Geschäftsleiter der TIR, Dr. Gieri Bolliger, den interessierten Zuhörern das Verhältnismässigkeitsprinzip im deutschen Tierschutzgesetz näher. 10.03.2010 Die traditionelle Tierschutz-Tagung der Evangelischen Akademie Bad Boll stösst jedes Jahr auf grosses Publikumsinteresse. Umso mehr hat sich die TIR darüber gefreut, den rund 150 Teilnehmenden im Rahmen des Tagungsthemas 2010 "B...


  • 2010_11_16 Tierschutzrechtskalender 2011

    ...rechtskalender 2011 Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) ist stolz, auch für das Jahr 2011 einen Kalender präsentieren zu dürfen, der nicht nur mit wunderschönen Tierbildern sondern auch mit zahlreichen Antworten auf häufige Rechtsfragen durch das neue Jahr führt. 16.11.2010 Aufgrund der positiven Resonanzen der Vorjahre hat die TIR Konzept und Layout des Kalenders beibehalten. Die Bilder wurden der TIR mehrheitlich von grosszügigen Fotografen und Tier- freunden zur Verfügung gestellt oder zu sehr günstigen Konditionen im Internet beschafft. Die Monatsrückseiten bieten genügend Platz zur B...


  • 2025 09 15 Tierschutzorganisationen sind alarmiert: Nationalrat darf Pelz-Gegenvorschlag nicht verwässern!

    ...tz. 15.09.2025 Doch die vorberatende Kommission (WBK-N) beantragt eine entscheidende Abschwächung: Pelze, die "gemäss international anerkannten Zertifizierungssystemen" produziert, sollen weiterhin eingeführt und verkauft werden dürfen. Das Problem: Diese Zertifikate (z.B. FURMARK oder Saga Furs) stammen aus der Pelzindustrie selbst und zementieren lediglich die üblichen Bedingungen auf industriellen Pelzbetrieben. Tiere werden also in engen Käfigen auf Gitterböden gehalten, ohne artgerechte Beschäftigung – mit gravierenden Folgen: Verletzungen, Infektionen, Stereotypien, Aggressionen bis hin ...


  • Was ist eine Tierquälerei?

    ... eine Tierquälerei? Die Tierquälerei ist in Art. 26 des Tierschutzgesetzes (TSchG) geregelt. Während der Begriff der Tierquälerei umgangssprachlich oft für alle Schmerzen und Leiden verwendet wird, die einem Tier von Menschen zugefügt werden, definiert das Gesetz Tierquälereien wesentlich enger und beschränkt sie auf einige wenige, genau umschriebene Tatbestände.Im rechtlichen Sinn begeht nur eine Tierquälerei, wer vorsätzlich oder fahrlässig: ein Tier misshandelt, vernachlässigt, unnötig überanstrengt oder dessen Würde in anderer Weise missachtet. Weiter begeht eine Tierquälerei, wer ein T...


  • Ist das Aussetzen und Zurücklassen von Tieren verboten?

    ...chts zustossen. Für die Bestrafung entscheidend ist einzig, dass es aus einer sicheren Lage in eine gefährliche Situation gebracht wurde, die sein Wohlergehen gefährden kann. Wer sich des Tieres auf besonders grausame Art entledigt, macht sich zudem wegen einer Tiermisshandlung oder einer qualvollen Tiertötung strafbar. Wer ein ausgesetztes Tier findet, muss dies übrigens der kantonalen Meldestelle für Findeltiere anzeigen. Weitere Informationen zum korrekten Vorgehen bei einem Tierfund finden Sie hier. Persönliche Rechtsauskunft Hat Ihnen die Antwort nicht weitergeholfen oder haben Sie we...


  • Tierarzt

    ...dings möglich, dass die Tierarztkonsultation nicht immer so abläuft, wie sich der Tierhalter das vorgestellt hat. Aus diesem Grund finden Sie nachfolgend die wichtigsten rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Besuch beim Tierarzt. Welches Rechtsverhältnis besteht zum Tierarzt und welche Pflichten ergeben sich daraus?Muss ein Tierarzt auch dann bezahlt werden, wenn dem Patienten während einer Behandlung etwas zustösst? Muss ein Tierarzt festgestellte Tierschutzverstösse anzeigen?Darf ein Tierarzt ein Tier zurückbehalten, wenn der Tierhalter die in Forderung gestellte Rechnung nich...


  • Wer gilt als Tierhalter im haftplichtrechtlichen Sinn?

    ...den einstehen muss, die ein Tier verursacht. Als Halter gilt haftpflichtrechtlich gesehen darum nur, 
wer das Tier und dessen Eigenschaften kennt und einschätzen kann und somit tatsächlich in der Lage ist, es zu überwachen. Aus diesem Grund kann es auch vorkommen, dass man für Schäden, die ein Tier verursacht auch dann haftet, wenn man dieses bloss betreut, es einem aber gar nicht gehört. Weitere Informationen Weitere Informationen zu der Frage, wann man als Tierbetreuer haftpflichtig wird, finden Sie hier. Persönliche Rechtsauskunft Hat Ihnen die Antwort nicht weitergeholfen oder haben Si...


  • Wer muss für den Schaden aufkommen, den ein fremdes Pferd bei einem Ausritt verursacht?

    ...nicht in jedem Fall die gleiche Person bezeichnen. Für die Fragen, wer als Halter im haftpflichtrechtlichen Sinn angesehen werden kann, ist vielmehr entscheidend, wer das Tier so gut kennt, dass er es unter Kontrolle halten kann. Als Halter im haftpflichtrechtlichen Sinn kann man daher insbesondere dann gelten, wenn man ein Tier regelmässig und wiederholt unter seiner Aufsicht hat. Reitet jemand ein Pferd regelmässig, wie das beispielsweise bei Reitbeteiligungen der Fall ist, so kann er oder sie darum durchaus haftbar gemacht werden, wenn ein Pferd unter seiner/ ihrer Aufsicht einen Schaden...


  • Kann man einem Tier sein Vermögen vererben?

    ...d, fehlt ihnen auch die Erbfähigkeit. Was man immer wieder einmal aus den USA hört, wo Goldfische schon Millionenbeträge geerbt haben sollen, ist in der Schweiz also nicht möglich. Obwohl Tiere selber nicht erben können, besteht aber dennoch die Möglichkeit, sie testamentarisch zu begünstigen. Ihre Einsetzung als Erben oder Vermächtnisnehmer wird nicht einfach als ungültig betrachtet, sondern als Auflage, angemessen für das Tier zu sorgen. Persönliche Rechtsauskunft Hat Ihnen die Antwort nicht weitergeholfen oder haben Sie weitere Fragen rund um Tiere im Recht? Nutzen Sie unser Formular fü...


  • Tiere sind keine Sicherheit für finanzielle Forderungen

    ... bezahlt, so müssen die Schuldner ihre Forderungen in der Regel auf dem betreibungsrechtlichen Weg durchsetzen. Dieser richtet sich nach den Bestimmungen des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG). Als Retentionsrecht wird sodann die Befugnis des Gläubigers bezeichnet, eine sich in seinem Besitz befindende, jedoch dem Schuldner gehörende Sache zur Sicherstellung einer ihm zustehenden Forderung zurückzubehalten. Dies ist nach den Vorschriften des SchKGs grundsätzlich beim Erfülltsein bestimmter Voraussetzungen zulässig, allerdings bestehen in Bezug auf Tiere Einschränkungen und spe...


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