TIR referiert an der Tierschutz-Tagung in Bad Boll
Am 5. März 2010 hatte die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) die Ehre, an der Tierschutz-Tagung "Belastung von Tieren – Was ist ethisch vertretbar?" der Evangelischen Akademie Bad Boll zu referieren. Dabei brachte der Geschäftsleiter der TIR, Dr. Gieri Bolliger, den interessierten Zuhörern das Verhältnismässigkeitsprinzip im deutschen Tierschutzgesetz näher.
10.03.2010
Die traditionelle Tierschutz-Tagung der Evangelischen Akademie Bad Boll stösst jedes Jahr auf grosses Publikumsinteresse. Umso mehr hat sich die TIR darüber gefreut, den rund 150 Teilnehmenden im Rahmen des Tagungsthemas 2010 "Belastung von Tieren – Was ist ethisch vertretbar?" das Verhältnismässigkeitsprinzip im deutschen Tierschutzgesetz (§ 1 TierSchG) erläutern zu dürfen.
Dr. Gieri Bolliger beleuchtete den für das Tierschutzrecht fundamentalen Grundsatz anhand des konkreten Anwendungsbeispiels des Enthornens von Rindern und stellte dabei immer wieder auch Querverweise zum schweizerischen Tierschutzrecht her.
Der Vortrag stiess beim Fachpublikum, in dem sich auch viele
Behördenvertreter aus Deutschland, Österreich und der Schweiz befanden,
auf grosses Interesse, was sich insbesondere auch in einer angeregten
Fragerunde und vielen weiteren engagierten Diskussionen im Rahmen der
gesamten Tagung zeigte.
Die Präsentation des TIR-Referats finden
Sie hier. Zusammen mit den weiteren Tagungsbeiträgen wird der Vortrag
im Frühling 2010 zudem auch in einem speziellen Tagungsband erscheinen.
Gieri Bolliger (TIR) in der Akademie Bad Boll
Tierschutz-Tagung "Belastung von Tieren – Was ist ethisch vertretbar?" 5.-7. März 2010 Bad Boll