Ist das Aussetzen und Zurücklassen von Tieren verboten?
Ja, dies ist strafbar. Ein Tier auszusetzen bedeutet, es aus seinem geschützten Umfeld an einen Ort zu bringen, an dem sein Wohlergehen erheblich gefährdet ist. Damit erfüllt der Täter zumindest eventualvorsätzlich den Straftatbestand der Tierquälerei. Dafür muss dem Tier auch nichts zustossen. Für die Bestrafung entscheidend ist einzig, dass es aus einer sicheren Lage in eine gefährliche Situation gebracht wurde, die sein Wohlergehen gefährden kann.
Wer sich des Tieres auf besonders grausame Art entledigt, macht sich zudem wegen einer Tiermisshandlung oder einer qualvollen Tiertötung strafbar. Wer ein ausgesetztes Tier findet, muss dies übrigens der kantonalen Meldestelle für Findeltiere anzeigen. Weitere Informationen zum korrekten Vorgehen bei einem Tierfund finden Sie hier.
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Hinweis
Die vorliegenden Rechtsauskünfte verstehen sich als juristische Interpretation der Schweizer Rechtsnormen durch Tier im Recht (TIR). Sie haben keinen bindenden Charakter und keinen Einfluss auf den Ausgang eines allfälligen Gerichtsverfahrens.