Kann man einem Tier sein Vermögen vererben?
Nein. Obwohl Tiere rechtlich keine Sachen mehr sind, haben sie keine eigenen Rechte und können daher weder Erben noch Vermächtnisnehmer sein. Weitere Ausführungen zum rechtlichen Status von Tieren finden Sie hier. Weil sie nicht rechtsfähig sind, fehlt ihnen auch die Erbfähigkeit. Was man immer wieder einmal aus den USA hört, wo Goldfische schon Millionenbeträge geerbt haben sollen, ist in der Schweiz also nicht möglich.
Obwohl Tiere selber nicht erben können, besteht aber dennoch die Möglichkeit, sie testamentarisch zu begünstigen. Ihre Einsetzung als Erben oder Vermächtnisnehmer wird nicht einfach als ungültig betrachtet, sondern als Auflage, angemessen für das Tier zu sorgen.
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Hinweis
Die vorliegenden Rechtsauskünfte verstehen sich als juristische Interpretation der Schweizer Rechtsnormen durch Tier im Recht (TIR). Sie haben keinen bindenden Charakter und keinen Einfluss auf den Ausgang eines allfälligen Gerichtsverfahrens.