Wer muss für den Schaden aufkommen, den ein fremdes Pferd bei einem Ausritt verursacht?
Auch wenn man selber nicht Eigentümer eines Tieres ist, kann man für den vom Tier verursachten Schaden verantwortlich gemacht werden. Der haftpflichtrechtliche Begriff des Halters und der des Eigentümers müssen nicht in jedem Fall die gleiche Person bezeichnen. Für die Fragen, wer als Halter im haftpflichtrechtlichen Sinn angesehen werden kann, ist vielmehr entscheidend, wer das Tier so gut kennt, dass er es unter Kontrolle halten kann.
Als Halter im haftpflichtrechtlichen Sinn kann man daher insbesondere dann gelten, wenn man ein Tier regelmässig und wiederholt unter seiner Aufsicht hat.
Reitet jemand ein Pferd regelmässig, wie das beispielsweise bei Reitbeteiligungen der Fall ist, so kann er oder sie darum durchaus haftbar gemacht werden, wenn ein Pferd unter seiner/ ihrer Aufsicht einen Schaden verursacht. Ob eine gemeinsame Haftung mit dem Eigentümer in Frage kommt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
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Hinweis
Die vorliegenden Rechtsauskünfte verstehen sich als juristische Interpretation der Schweizer Rechtsnormen durch Tier im Recht (TIR). Sie haben keinen bindenden Charakter und keinen Einfluss auf den Ausgang eines allfälligen Gerichtsverfahrens.