Stiftung für das Tier im Recht
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Tierhalter (haftpflichtrechtlich)
Tierhalter (haftpflichtrechtlich) Tierhalter (haftpflichtrechtlich) Allgemeines Im Unterschied zum Tierhalterbegriff nach Tierschutzrecht, dessen Bestimmungen in erster Linie die Sorgepflicht des Tierhalters im Hinblick auf seine Tiere im Auge haben, gilt im Haftpflichtrecht nach Art. 56 OR nur als Tierhalter, wer tatsächlich in der Lage ist, das Tier zu überwachen. Dies ist jeweils aufgrund der konkreten Verhältnisse des Einzelfalls zu prüfen. In den meisten Fällen ist der Tierhalter nach Haftpflichtrecht identisch mit jenem nach Tierschutzrecht. Häufig ist der Halter zudem auch glei...
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Tierrechte
Tierrechte Tierrechte Allgemeines Als Tierrechte bezeichnet man von Natur aus bestehende oder durch besondere Bestimmungen eingeräumte generelle Existenzrechte für Tiere. Das bislang nicht real, sondern lediglich als ethische und rechtsphilosophische Theorie existierende Konzept geht entscheidend weiter als der Begriff des Tierschutzes, weil es Tieren nicht nur schutzwürdige Interessen und eine Eigenwürde, sondern durchsetzbare persönliche Rechte zugesteht, was sie zu eigentlichen Rechtssubjekten macht. Der Ausdruck "Tierrechte" ist somit kein juristisch exakter Begriff. Eigentliche Rechte, di...
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Eingriffe an Tieren
Eingriffe an Tieren Eingriffe an Tieren Allgemeines Verursacht ein Eingriff dem betroffenen Tier Schmerzen, darf er nach Art. 16 TSchG nur unter allgemeiner oder örtlicher Schmerzausschaltung von einer fachkundigen Person vorgenommen werden. Bei Eingriffen an Tieren ist dabei nicht nur an medizinisch indizierte Interventionen zu diagnostischen, therapeutischen oder chirurgischen Zwecken zu denken. Namentlich landwirtschaftliche Nutztiere werden häufig auch aus rein wirtschaftlichen Motiven Eingriffen unterzogen, um dadurch ihre Haltung zu erleichtern oder die Produktion zu steigern (zu denken ...
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Internationales Tierschutzrecht
Internationales Tierschutzrecht Internationales Tierschutzrecht Allgemeines Tiere können selbst nicht wählen, in welchem Land sie leben wollen oder gehalten werden.. Weil es für die Staaten aufgrund der fortschreitenden politischen und wirtschaftlichen Vernetzung zudem zunehmend schwerer wird, Tiere wirkungsvoll vor Instrumentalisierung und Ausbeutung zu schützen, sind verbindliche internationale Regelungen unverzichtbar. Die Schweiz sieht sich im Bereich des internationalen Handels mit Tieren und Tierprodukten denn auch regelmässig vor die Frage gestellt, welche Mindeststandards von Handel...
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Mietwohnung
Mietwohnung Mietwohnung Allgemeines Zwei Drittel aller Schweizer Haushalte werden im Mietverhältnis bewohnt, und in rund jedem zweiten Haushalt lebt hierzulande auch mindestens ein Heimtier. In der Praxis gibt die Tierhaltung in Mietwohnungen immer wieder Anlass zu Auseinandersetzungen unter Nachbarn oder zwischen Mietern und Vermietern. Ob das Halten von Tieren in Mietwohnungen überhaupt zulässig ist, hängt von einigen Ausnahmen abgesehen vom jeweiligen Vermieter ab. Rechtliche Erfassung Das Schweizer Recht enthält keine spezifischen Bestimmungen über die Tierhaltung in Mietwohnungen, sodas...
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Schenkung
Schenkung Schenkung Allgemeines Das Verschenken von Tieren ist aus Sicht des Tierschutzes problematisch und nicht zu empfehlen, trotzdem aber verbreitet, insbesondere im Rahmen spezieller Anlässe wie Weihnachten, Geburtstage oder Hochzeitsfeste. Die Freude über das geschenkte Tier hält oftmals nur kurz an, und die artgerechte Versorgung des Schützlings ist in vielen Fällen nicht gewährleistet, weil eine vorgängige intensive Auseinandersetzung mit den spezifischen Bedürfnissen des Tieres und rechtlichen Anforderungen an ihren Halter fehlt. Mit der Anschaffung eines Tieres sollten immer alle Be...
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Betäuben
Betäuben Betäuben Allgemeines Gemäss der schweizerischen Tierschutzgesetzgebung ist beim Umgang mit Wirbeltieren, Panzerkrebsen (beispielsweise Hummer oder Langusten) und Kopffüssern (hauptsächlich Tintenfische) die Zufügung ungerechtfertigter Schmerzen, Leiden, Schäden und Ängste untersagt. Dies gilt auch bei der Tötung von Tieren und der Durchführung schmerzhafter Eingriffe. Entsprechend schreibt Art. 178 Abs. 1 TSchV vor, dass sämtliche Wirbeltiere nur unter Betäubung getötet werden dürfen, sofern kein Notfall vorliegt, bei dem eine solche nicht möglich ist.Zuwiderhandlungen gegen die Betäu...
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2024 08 28 TIR referiert an der Animal Rights Law Summer School in Antwerpen
...enten in einem Moot Court vor einer professionellen Jury zu verteidigen (der Moot Court fand in Zusammenarbeit mit dem World Moot on International Law and Animal Rights statt).Die Summer School wurde von Dr. Eva Bernet Kempers (postdoctoral researcher in Animal Law at the University of Antwerp and Junior Research Associate at the Cambridge Centre for Animal Rights Law) organisiert. Neben verschiedenen internationalen Gastdozenten wie Alice Di Concetto (European Institute for Animal Law & Policy), Dr. Sean Butler und Dr. Raffael Fasel (beide vom Cambridge Centre for Animal Rights Law) wa...
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Tiere sind keine Sachen - was heisst das?
Tiere sind keine Sachen - was heisst das? Tiere sind keine Sachen - was heisst das? Mit der Loslösung vom Objektstatus hat der Gesetzgeber dem Umstand Rechnung getragen, dass Tiere empfindungs- und leidensfähige Lebewesen sind. Tiere werden damit aber nicht auf die gleiche Ebene wie Menschen gestellt; sie sind weiterhin nicht Träger rechtlich durchsetzbarer Rechte und Pflichten. Tiere bleiben Vermögenswerte, an denen Eigentum und Besitz bestehen kann. Aus diesem Grund spricht beispielsweise das Strafgesetzbuch (StGB) bei einem verletzten oder getöteten Tier nach wie vor von einer Sachbeschädig...
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Aussetzen und Zurücklassen
Aussetzen und Zurücklassen Aussetzen und Zurücklassen Allgemeines Ein Tier auszusetzen bedeutet, es aus seinem geschützten Umfeld an einen Ort zu bringen, an dem sein Wohlergehen erheblich gefährdet ist und es auf sich selbst bzw. seine eigenen Kräfte und Fähigkeiten gestellt ist. Beim Aussetzen in der freien Natur ist etwa an das Anbinden eines Hundes an einem Baum, das Freilassen eines Hamsters oder einer Schildkröte, das Verjagen eines Kaninchens oder das Ausleeren eines Aquariums in einen Teich zu denken. Zurückgelassen wird ein Tier, indem sich sein Halter oder Betreuer seiner Pflichten ...