Stiftung für das Tier im Recht

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  • 2013_03_07 Kritische Stellungnahme der TIR zur Glarner Veterinärverordnung

    ...fährdungspotenzial. So sieht der Verordnungsentwurf eine Bewilligungspflicht für alle Hunde mit einer Schulterhöhe von über 45 Zentimetern und einem Körpergewicht von mehr als 16 Kilogramm vor. Diese Bewilligungspflicht würde ungefähr 80 % der Hunde im Kanton Glarus erfassen und müsste daher auf Gesetzes- und nicht auf Verordnungsstufe geregelt sein. Der Glarner Regierungsrat überschreitet mit einer solchen Regelung seine Kompetenzen und verletzt grundlegende Verfassungsbestimmungen.Aus Sicht der TIR enthält der Entwurf ausserdem verschiedentlich unklare oder derart offen formulierte B...


  • 2013_04_02 Tiere keine Sachen – Zwischenfazit nach zehn Jahren Erfahrung

    ...- und Konkursrecht. So dürfen Heimtiere – also jene Tiere, die nicht aufgrund finanzieller Überlegungen, sondern aus emotionalen Gründen gehalten werden – nicht mehr gepfändet werden.Die Erfahrungen der TIR zeigen allerdings, dass Tiere auf rechtlicher Stufe immer noch nicht ausreichend geschützt werden. Weil sich aber ein korrekter Umgang mit ihnen leider nicht von alleine einstellt, sind verbindliche Regeln unabdingbar. Die TIR wird sich daher auch weiterhin beharrlich für griffige Gesetzesnormen und deren konsequenten Vollzug stark machen. Weitere Informationen:Tier im Recht transpa...


  • 2010_09_06 TIR fordert konsequenten Vollzug des Qualzuchtverbots

    ...ungen vorzulegen. So lange will sich die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) jedoch nicht vertrösten lassen. Sie fordert die Rasseverbände deshalb auf, ihre speziellen Rassestandards auf die gesetzlichen Regelungen zu überprüfen und allenfalls entsprechend anzupassen. Gezüchtete Tiere dürfen nicht mehr in Gesundheit, Wohlbefinden und Verhalten beeinträchtigt sein. Das zulässige Mass an züchterischer Gestaltungsfreiheit ist überschritten, wenn Organe, Körperteile oder Verhalten bei Individuen einer Rasse im Vergleich zu anderen Zuchtformen der gleichen Art in ihren Grundfunktionen beh...


  • 2004_09_27 Zum TSchG-Entwurf zu Handen des Ständerates

    ...nswerte Neuerungen, so etwa die – in einigen Kantonen schon bestehende – Anzeigepflicht von Behörden, die Verschärfung der Strafbarkeit bei der Vernachlässigung, das Fördern und Regeln der Aus- und Weiterbildung in verschiedenen Bereichen, den ersehnten Zuchtartikel, die Pflicht zum schonenden Tiert... .... Diese betreffen u.a.den Schutz des Lebens von Tieren und das Verbot der ungerechtfertigten Tötung von Tieren;den Schutz von Tieren vor sexuellen Handlungen des Menschen (Zoophilie);die Einführung einer Tieranwaltschaft gemäss Minderheitsantrag sowiedie Aus- und Weiterbildung auch von Strafverfolgu...


  • Tierschutzverordnung (TSchV)

    Tierschutzverordnung (TSchV) Tierschutzverordnung (TSchV) Allgemeines Weil das Tierschutzgesetz (TSchG) als Rahmengesetz ausgestaltet ist, das den Schutz von Tieren nur in den Grundzügen regelt, enthält es nur wenige direkt anwendbare Vorschriften. Viele Einzelfragen über die Pflichten und Verbote im Umgang mit Tieren bedürfen daher der Konkretisierung und Ergänzung durch Ausführungserlasse auf Verordnungsstufe. Nach Art. 32 Abs. 1 TSchG obliegt die Schaffung entsprechender Vollzugsvorschriften dem Bundesrat, der dieser Pflicht primär durch den Erlass der eidgenössischen Tierschutzverordn...


  • My Zitig

    My Zytig My Zytig 2012 My Zytig vom 28.11.2012: Kratzer auf dem AutodachMy Zytig vom 10.10.2012: Darf ich mein Pferd alleine halten?My Zytig vom 11.7.2012: Was tun mit dem Findeltier? My Zytig vom 25.4.2012: Was tun bei Fremdfütterung?My Zytig vom 21.3.2012: Hund in der Mietwohnung?


  • 2014_12_01 Umgang mit Fischen: Bericht der Eidgenössischen Ethikkommission stützt die Forderungen der TIR

    ...hnen haben müssten. So seien Betäubungs- und Tötungsmethoden sowie Haltungsbedingungen in Zucht, Forschung, privater Haltung und Fischerei zu überprüfen.Die EKAH hält in ihrem Bericht fest, dass aus ethischer Sicht keine überzeugenden Gründe bestünden, Fische rechtlich hinsichtlich des Schutzniveaus... ...chweis gefangen und getötet werden dürfen. Ausserdem begrüsst die TIR die Schlussfolgerungen der EKAH in Bezug auf Aquakulturen, deren problematische Aspekte die TIR in ihrer Analyse ebenfalls aufgreift.Die TIR ist insgesamt sehr erfreut über den EKAH-Bericht und die daraus resultierenden Forder...


  • 2011_08_26 TIR gratuliert OceanCare zum UNO-Spezialberater-Status

    ...usammengearbeitet, so beispielsweise im Zusammenhang mit einer Strafanzeige gegen die Betreiber des Freizeitparks "Connyland" in Lipperswil. Mehr dazu lesen Sie hier. Die TIR gratuliert OceanCare herzlich zu dieser verdienten Auszeichnung!Lesen Sie hier das ausführliche Interview mit Sigrid Lüber.


  • 2007_01_17 Verfrühte Teilrevision Obligationenrecht zur Haftung von Hundehaltenden

    ...chtiger wie ohne. So oder anders zielen die zahllosen kan­to­n­­a­len und die voraussichtlich künftige Bundesgesetzgebung darauf ab, die Verantwortung der Hundhaltenden zu stärken. Auch gäbe ein Versicherungsobligatorium die Möglichkeit, aus einem Teil der Prämien einen "Fonds zur Verhütung von durch Hunde verursachten Un­fäl­­le" zu schaffen, aus dessen Mittel breit angelegte Präventions- und Auf­klä­rungs­kam­pag­nen bezahlt werden könnten.Generell lehnt die Stiftung für das Tier im Recht die überhitzte Eile dieses Teilprojek­tes ab. "Reculer pour mieux sauter" (zurückweichen, um b...


  • Freiburg

    ...n müssen ihren Hund so erziehen, dass der Schutz der Personen, der Tiere und der Sachen gewährleistet ist und dass sie ihren Hund jederzeit unter Kontrolle haben (Art. 35 Abs. 2 HHG/FR). Alle Hundehaltenden müssen eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 1 Million Franken pro Ereignis abschliessen, die Schäden, die durch den Hund verursacht wurden, abdeckt (Art. 39 HHG/FR i.V.m. Art. 27 HHR/FR).Hundehalterinnen und Hundehalter müssen verhindern, dass ihr Hund den öffentlichen Raum sowie Kulturen und Weiden verschmutzt. Sie müssen die Exkremente ihres Hundes entfernen (Art. 37 ...


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