Tiere keine Sachen – Zwischenfazit nach zehn Jahren Erfahrung
Tiere gelten in der Schweiz seit dem 1. April 2003 rechtlich gesehen nicht mehr als Sachen, sondern ganz einfach als Tiere. Augrund dieses Paradigmenwechsels haben zahlreiche Schweizer Gesetze tierrelevante Anpassungen erfahren. Die Erfahrung der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) zeigt allerdings, dass den Tieren auch zehn Jahre nach ihrer Loslösung vom Objektstatus noch immer nicht der rechtliche Schutz zukommt, den sie verdienen.
02.04.2013
Seit dem 1. April 2003 gelten Tiere in der Schweizer Rechtsordnung nicht mehr als Sachen. Damit wurden sie vom reinen Objektstatus befreit. Der Grundsatzartikel 641a des Zivilgesetzbuchs (ZGB) bestimmt dies ausdrücklich. Der Gesetzgeber wollte damit vor allem dem Umstand Rechnung tragen, dass Tiere empfindungs- und leidensfähige Lebewesen sind. Die TIR hatte durch eine umfassende rechtliche Dokumentation zuhanden des Parlaments ganz erheblich zu diesem wichtigen Paradigmenwechsel beigetragen.
Um der neuen Rechtsstellung der Tiere gerecht zu werden, wurden zahlreiche Gesetze – neben dem ZGB etwa auch das Obligationenrecht (OR), das Strafgesetzbuch (StGB) oder das Bundesgesetz über das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (SchKG) – angepasst. Bedeutende Änderungen sind beispielsweise im Fundrecht zu verzeichnen: Unter bestimmten Voraussetzungen geht das Eigentum an einem Findeltier heute schon nach zwei Monaten – und nicht wie früher erst nach fünf Jahren – vom ursprünglichen Eigentümer auf den Finder über.
Dies erleichtert insbesondere die Arbeit von Tierheimen, die heute
gefundene Tiere schneller vermitteln können. Eine ebenso zentrale
Neuerungen findet sich im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht. So dürfen
Heimtiere – also jene Tiere, die nicht aufgrund finanzieller
Überlegungen, sondern aus emotionalen Gründen gehalten werden – nicht
mehr gepfändet werden.
Die Erfahrungen der TIR zeigen allerdings,
dass Tiere auf rechtlicher Stufe immer noch nicht ausreichend geschützt
werden. Weil sich aber ein korrekter Umgang mit ihnen leider nicht von
alleine einstellt, sind verbindliche Regeln unabdingbar. Die TIR wird
sich daher auch weiterhin beharrlich für griffige Gesetzesnormen und
deren konsequenten Vollzug stark machen.