Stiftung für das Tier im Recht

Rigistrasse 9

CH-8006 Zürich

Tel: +41 (0) 43 - 443 06 43

Fax: +41 (0) 43 - 443 06 46

E-Mail

info@tierimrecht.org

Internet

www.tierimrecht.org



Suchresultate «enter web address MAKEMUR.COM buy a warrant recalled dark web launch»

Suchresultate 1111 - 1120 von 1704

  • Ist die Missachtung des Tierhalteverbots ein Kündigungsgrund?

    Ist die Missachtung des Tierhalteverbots ein Kündigungsgrund? Ist die Missachtung des Tierhalteverbots ein Kündigungsgrund? Als Arbeitnehmer muss man die allgemeinen Anordnungen und besonderen Weisungen des Arbeitgebers über das Verhalten im Betrieb einhalten. Auch ein Verbot von Tieren fällt darunter. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers findet aber stets dort seine Grenze, wo die Persönlichkeit und Gesundheit des Arbeitnehmers tangiert wird. Werden betriebliche Anordnungen trotz Verwarnung wiederholt verletzt, kann der Arbeitgeber eine fristlose Kündigung aussprechen. Verstösst man jedoch nur...


  • Haben Tiere Rechte?

    Haben Tiere Rechte? Haben Tiere Rechte? Auch wenn Tiere nicht mehr als Sachen gelten, haben sie keine eigentlichen Rechte und Pflichten, die juristisch durchsetzbar sind. Sie werden auch nicht auf die gleiche juristische Ebene wie Menschen gestellt. Die sogenannte Rechtsfähigkeit kommt nach wie vor ausschliesslich Menschen und juristischen Personen zu. Tiere bleiben vielmehr Vermögenswerte, die im Eigentum oder Besitz von Personen stehen können. Sie unterliegen daher auch weiterhin der Verfügungsmacht ihres Eigentümers, wobei dieser selbstverständlich die Tierschutzgesetzgebung und andere zwin...


  • Wer haftet, wenn einem Pensionstier in einem Tierheim etwas zustösst?

    Wer haftet, wenn einem Pensionstier in einem Tierheim etwas zustösst? Wer haftet, wenn einem Pensionstier in einem Tierheim etwas zustösst? Nimmt ein Heim Pensionstiere auf, ist es aufgrund des entrichteten Entgelts für die Gewährung von Unterkunft und Bedienung sowie für die Sorge und Sicherheit der Pensionstiere während der Dauer des Vertragsverhältnisses verantwortlich. Das Heim geht mit dem Eigentümer des Tieres einen sog. Beherbergungsvertrag ein, der gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt ist. Verschiedene Aspekte werden bei der Aufnahme von Tieren aber nach den Regeln des Hinterlegungs...


  • Was geschieht mit Tieren die nicht korrekt importiert wurden?

    Was geschieht mit Tieren die nicht korrekt importiert wurden? Was geschieht mit Tieren die nicht korrekt importiert wurden? Für die Beantwortung dieser Frage kommt es darauf an, welche Bestimmungen genau verletzt wurden. Wurden beispielsweise Hunde ohne die erforderliche Handelsbewilligung und ohne eine TRACES Meldung eingeführt, so droht dem Tierhalter ein Strafverfahren. Die Tiere werden zudem im Regelfall beschlagnahmt und können zudem als ultima ratio auch euthanasiert werden. Wurde allerdings lediglich die Einfuhrsteuer nicht bezahlt, so wird das Tier im Regelfall davon nicht betroffen se...


  • Darf ich mein Tier selber von seinem Leiden erlösen?

    Darf ich mein Tier selber von seinem Leiden erlösen? Darf ich mein Tier selber von seinem Leiden erlösen? Nein. Die Euthanasie muss stets von einem Tierarzt durchgeführt werden. Nur er ist in der Lage, den Eingriff nach medizinischen Grundsätzen und tierschutzgerecht, das heisst schonend, rasch und schmerzlos, durchzuführen. Selbstverständlich wird er dies erst tun, nachdem er sich vergewissert hat, dass der Halter sein Tier tatsächlich einschläfern lassen will.Nach dem Tierschutzgesetz hat die Tötung würdevoll und unter Vermeidung jeglicher unnötiger Schmerzen, Leiden, Schäden und Ängste zu e...


  • Was geschieht mit meinem Tier nach seinem Tod?

    Was geschieht mit meinem Tier nach seinem Tod? Was geschieht mit meinem Tier nach seinem Tod? Verfügt der Tierhalter nichts anderes, gelangt der Körper eines toten Tieres in die im Gemeindereglement vorgeschriebene Tierkadaversammelstelle. Stirbt ein Tier beim Tierarzt, kümmert sich meistens dieser um den Transport in die Sammelstelle.Das Entsorgen des Tierkörpers im Haushaltkehricht ist verboten. Aus Gründen der Verhältnismässigkeit wird es bei kleinen Tieren im Einzelfall aber toleriert, solange dabei keine Seuchengefahr besteht. Dies gilt allerdings nur für private Haushalte, etwa wenn die ...


  • 2005_06_07 Brisante Veröffentlichung zum Rückgang von Tierschutz-Straffällen 2004!

    Brisante Veröffentlichung zum Rückgang von Tierschutz-Straffällen 2004! Brisante Veröffentlichung zum Rückgang von Tierschutz-Straffällen 2004! Der Vollzug des strafrechtlichen Tierschutzes hat sich im Jahre 2004 gegenüber dem Vorjahr deutlich verschlechtert: Beim Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) sind für das Jahr 2004 im Ver­gleich zum Vorjahr rund 19 Prozent weniger Meldungen über Strafverfahren wegen Tierquä­lerei oder anderen Tierschutzwidrigkeiten eingegangen, d.h. bloss 424 Straffälle im Vergleich zu 523 im Jahre 2003. 07.06.2005 Nur gerade in sechs Kantonen ist eine Zunahme der Meldu...


  • 2005 12 23 Jede Menge neue "schräge Spots"!

    Jede Menge neue "schräge Spots"! Jede Menge neue "schräge Spots"! Rechtzeitig aufs Weihnachtsfest haben wir zusätzlich zu den bereits bestehenden 40 "schrägen Spots" rund 60 neue aufgeschaltet. Mögen die – wiederum nicht ernst gemeinten – Tierfilmchen Ihnen hoffentlich mehr als einmal ein herzhaftes Lachen abgewinnen!Mit einem Augenzwinkern wünschen wir Ihnen in diesem Sinne geruhsame Festtage und einen guten Rutsch in ein erfolgreiches 2006. Ihre Stiftung für das Tier im Recht 23.12.2005 Hier geht's zu den schrägen Spots


  • 2005_06_22 Coop-Zeitung vom 22.6.2005: Weshalb ein neues Tierschutzgesetz?

    Coop-Zeitung vom 22.6.2005: Weshalb ein neues Tierschutzgesetz? Coop-Zeitung – schöne Plattform für die Stiftung für das Tier im Recht (Coop-Zeitung Nr. 25, 22. Juni 2005, S. 25 – 27) 22.06.2005 Weitere Informationen:Coop-Zeitung – schöne Plattform für die Stiftung für das Tier im Recht (Coop-Zeitung Nr. 25, 22. Juni 2005, S. 25 – 27)


  • 2002_12_20 Tierschutzgesetz

    Tierschutzgesetz Ende Dezember 2002 ist beim Kohlhammer Verlag, Stuttgart, der von Hans-Georg Kluge heraus gegebene Kommentar zum deutschen Tierschutzgesetz erschienen. Dieses - auch von uns in den Bereichen Tierversuche und Tierzucht, Gesamtkonzept und Einführung mit verfasste - Werk bildet bei objektiver Betrachtung den gründlichsten, den am breitesten abgestützten und den aktuellsten Kommentar zum deutschen Tierschutzgesetz aus dem Jahre 1998. 20.12.2002 155 Franken; 561 Seiten; ISBN 3-17-015201-7. Sie können es auch direkt über die Virtuelle Bibliothek unserer Stiftung bestellen.Weshalb s...


Seite 112 von 171