Was geschieht mit meinem Tier nach seinem Tod?
Verfügt der Tierhalter nichts anderes, gelangt der Körper eines toten Tieres in die im Gemeindereglement vorgeschriebene Tierkadaversammelstelle. Stirbt ein Tier beim Tierarzt, kümmert sich meistens dieser um den Transport in die Sammelstelle.
Das Entsorgen des Tierkörpers im Haushaltkehricht ist verboten. Aus Gründen der Verhältnismässigkeit wird es bei kleinen Tieren im Einzelfall aber toleriert, solange dabei keine Seuchengefahr besteht. Dies gilt allerdings nur für private Haushalte, etwa wenn die Katze eine tote Maus nach Hause bringt oder ein toter Spatz auf dem Balkon gefunden wird.
Es besteht daneben aber auch die Möglichkeit, das verstorbene Tier kremieren zu lassen – allerdings nur in einem speziellen Kleintierkrematorium. Bei einer Normalkremation werden mehrere Tiere zusammen verbrannt und die Asche danach in einem Gemeinschaftsgrab verstreut. Möchte der Tierhalter seine Asche dagegen wieder zurückerhalten, kann er sich auch für eine Einzelkremation entscheiden.
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Die vorliegenden Rechtsauskünfte verstehen sich als juristische Interpretation der Schweizer Rechtsnormen durch Tier im Recht (TIR). Sie haben keinen bindenden Charakter und keinen Einfluss auf den Ausgang eines allfälligen Gerichtsverfahrens.