Darf ich mein Tier selber von seinem Leiden erlösen?
Nein. Die Euthanasie muss stets von einem Tierarzt durchgeführt werden. Nur er ist in der Lage, den Eingriff nach medizinischen Grundsätzen und tierschutzgerecht, das heisst schonend, rasch und schmerzlos, durchzuführen. Selbstverständlich wird er dies erst tun, nachdem er sich vergewissert hat, dass der Halter sein Tier tatsächlich einschläfern lassen will.
Nach dem Tierschutzgesetz hat die Tötung würdevoll und unter Vermeidung jeglicher unnötiger Schmerzen, Leiden, Schäden und Ängste zu erfolgen.
Dies bedeutet, dass das Tier vor der Tötung betäubt werden muss, sodass es das Bewusstsein verliert. Auf die Betäubung kann nur verzichtet werden, wenn sie aus zeitlichen
Gründen nicht möglich oder nicht sinnvoll ist.
All diese Voraussetzungen
und das fehlende Instrumentarium verunmöglichen einem Laien eine
tiergerechte Tötung. Sollte er die Handlung trotzdem selber vornehmen,
riskiert er, sich einer Tierquälerei durch Misshandlung oder qualvolle
Tötung strafbar zu machen.
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Hinweis
Die vorliegenden Rechtsauskünfte verstehen sich als juristische Interpretation der Schweizer Rechtsnormen durch Tier im Recht (TIR). Sie haben keinen bindenden Charakter und keinen Einfluss auf den Ausgang eines allfälligen Gerichtsverfahrens.