Was geschieht mit Tieren die nicht korrekt importiert wurden?
Für die Beantwortung dieser Frage kommt es darauf an, welche Bestimmungen genau verletzt wurden. Wurden beispielsweise Hunde ohne die erforderliche Handelsbewilligung und ohne eine TRACES Meldung eingeführt, so droht dem Tierhalter ein Strafverfahren. Die Tiere werden zudem im Regelfall beschlagnahmt und können zudem als ultima ratio auch euthanasiert werden. Wurde allerdings lediglich die Einfuhrsteuer nicht bezahlt, so wird das Tier im Regelfall davon nicht betroffen sein. In diesem Fall hat der Halter allerdings mit einer Busse und einer Nachzahlpflicht zu rechnen.
Anders sieht die Lage aus, wenn das Risiko einer fehlenden Tollwutimmunisierung besteht. Da die Tollwutimpfung in der Regel eine lange Quarantänezeit mit sich bringt, und diese vor allem jungen Tieren nicht zugemutet werden kann, droht bei einem Zweifel am Vorliegen einer korrekten Tollwutimpfung in häufigen Fällen die Zwangseuthanasie. Ist man damit nicht einverstanden, besteht die Möglichkeit das nicht korrekt importierte Tier wieder in sein Herkunftsland zurückzuführen. Dazu ist allerdings ein aufwendiges Prozedere notwendig, das aus praktischen Gründen relativ häufig scheitert.
Persönliche Rechtsauskunft
Hat Ihnen die Antwort nicht weitergeholfen oder haben Sie weitere Fragen rund um Tiere im Recht? Nutzen Sie unser Formular für eine kostenlose Rechtsauskunft.
Ratgeber Tier im Recht transparent
Die 500 häufigsten Fragestellungen zum Thema "Tier im Recht" werden im Ratgeber "Tier im Recht transparent", dem Nachschlagewerk für Tierfreunde und Tierhaltende, behandelt. Bestellen Sie das Buch hier.
Hinweis
Die vorliegenden Rechtsauskünfte verstehen sich als juristische Interpretation der Schweizer Rechtsnormen durch Tier im Recht (TIR). Sie haben keinen bindenden Charakter und keinen Einfluss auf den Ausgang eines allfälligen Gerichtsverfahrens.