Brisante Veröffentlichung zum Rückgang von Tierschutz-Straffällen 2004!
Der Vollzug des strafrechtlichen Tierschutzes hat sich im Jahre 2004 gegenüber dem Vorjahr deutlich verschlechtert: Beim Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) sind für das Jahr 2004 im Vergleich zum Vorjahr rund 19 Prozent weniger Meldungen über Strafverfahren wegen Tierquälerei oder anderen Tierschutzwidrigkeiten eingegangen, d.h. bloss 424 Straffälle im Vergleich zu 523 im Jahre 2003.
07.06.2005
Nur gerade in sechs Kantonen ist eine Zunahme der Meldungen zu verzeichnen (AG, AI, AI, JU, SO, VS), in den anderen Kantonen stagniert die Anzahl (GE, GL, GR, NE, OW, UR, ZG) oder ist gar zurückgegangen (BE, BL, BS, FR, LU, SG, SH, SZ, TG, VD und ZH). Erschreckend viele Kantone (nämlich sechs: GE, GL, NE, NW, OW, UR) vermelden keinen einzigen Tierschutz-Straffall, wogegen andere Kantone (SG: 93, ZH: 87, AG: 59, VD: 36) doch recht viele entsprechende Verfahren angeben.
Die Stiftung für das Tier im Recht führt eine umfassende und kostenlos abrufbare Datenbank über alle dem BVET gemeldeten Tierschutz-Strafentscheide von 1993 bis 2003. Die Straffall-Datenbank zeigt auf, dass im Kanton Zürich mit 9,4 Fällen pro Jahr auf 100'000 Einwohner bis zu 50mal mehr Tierschutzstraffälle beurteilt werden als in anderen Kantonen. Der gesamtschweizerische Durchschnitt liegt bei 5,2 Fällen, wobei 14 Kantone jährlich weniger als 3 Fälle pro 100'000 Einwohner ausweisen, wie sich aus der Auswertung (Seite 11 und 13f.) ergibt.
Die nachstehenden Zahlen des Jahres 2004 erbringen ausserdem den Beweis,
dass der Vollzug des strafrechtlichen Tierschutzes - entgegen
Beteuerungen von offizieller Seite - deutlich schlechter geworden ist
und Verstösse gegen die Tierschutzgesetzgebung gesamtschweizerisch
immer weniger ernsthaft behandelt werden.
Dieser alarmierenden
Tendenz kann nur mit strukturellen Verbesserungen entgegengetreten
werden. Mit Blick auf die am Dienstag, 7. Juni, beginnende
nationalrätliche Diskussion zu einem neuen Tierschutzgesetz hofft die
Stiftung für das Tier im Recht auf die von der Ratslinken geforderte
gesamtschweizerische Einführung von Tieranwälten (Minderheitsantrag für
einen entsprechenden Art. 24a TSchG), wie sie von Tierschutzseite
bereits seit Jahren postuliert wird. Das Amt stellt einen ganz
wesentlichen Beitrag zur Behebung des seit Jahren ausgewiesenen
erheblichen Vollzugsdefizits im Tierschutz dar und hat sich im Kanton
Zürich bereits seit 1992 sehr bewährt.