Haben Tiere Rechte?
Auch wenn Tiere nicht mehr als Sachen gelten, haben sie keine eigentlichen Rechte und Pflichten, die juristisch durchsetzbar sind. Sie werden auch nicht auf die gleiche juristische Ebene wie Menschen gestellt. Die sogenannte Rechtsfähigkeit kommt nach wie vor ausschliesslich Menschen und juristischen Personen zu. Tiere bleiben vielmehr Vermögenswerte, die im Eigentum oder Besitz von Personen stehen können. Sie unterliegen daher auch weiterhin der Verfügungsmacht ihres Eigentümers, wobei dieser selbstverständlich die Tierschutzgesetzgebung und andere zwingende Gesetzesvorschriften zu beachten hat.
Zwar ist immer wieder von "Tierrechten" die Rede. Aus juristischer Sicht ist diese Terminologie aber nicht korrekt. Am anschaulichsten zeigt sich dies daran, dass Tieren in der Schweiz nicht einmal das grundlegendste aller Rechte, das Recht auf Leben, zukommt. Die Tierschutzgesetzgebung schützt sie lediglich vor ungerechtfertigten Schmerzen, Leiden, Schäden und Ängsten sowie anderen Eingriffen in ihre Würde. Das Töten an sich ist hingegen nicht verboten, sofern es schmerzlos und nicht auf qualvolle oder mutwillige Art geschieht. Immerhin werden Tieren aber Interessen und Ansprüche zuerkannt, beispielsweise auf eine tiergerechte Haltung.
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Hinweis
Die vorliegenden Rechtsauskünfte verstehen sich als juristische Interpretation der Schweizer Rechtsnormen durch Tier im Recht (TIR). Sie haben keinen bindenden Charakter und keinen Einfluss auf den Ausgang eines allfälligen Gerichtsverfahrens.