Stiftung für das Tier im Recht
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Kann ein ehemaliger Besitzer sein Tier beim neuen Besitzer wieder herausverlangen?
Kann ein ehemaliger Besitzer sein Tier beim neuen Besitzer wieder herausverlangen? Kann ein ehemaliger Besitzer sein Tier beim neuen Besitzer wieder herausverlangen? Für die Beantwortung dieser Frage ist entscheidend, in welchem Zeitpunkt der alte Besitzer seinen Anspruch auf Rücknahme des Tieres geltend macht. Tut er das innert zwei Monaten seit der vorschriftsgemässen Meldung bzw. Anzeige des Fundes bei der kantonalen Meldestelle oder der Schweizerischen Tiermeldezentrale (STMZ), so kann der alte Besitzer sein Tier herausverlangen. Weitere Informationen zum korrekten Vorgehen bei einem Tierf...
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Verkehrsunfälle mit Tieren
Verkehrsunfälle mit Tieren Rechtsauskünfte Verkehrsunfälle mit Tieren Verkehrsunfälle mit Tieren – insbesondere mit Wildtieren – sind in der Schweiz leider keine Seltenheit. Es ist verständlich, dass viele Menschen nach einem Unfall mit einem Tier unter Schock stehen und oftmals erscheint es als die einfachste Lösung, das verletzte Tier einfach liegen zu lassen. Wer allerdings so handelt entzieht sich seiner Verantwortung als Verkehrsteilnehmer und macht sich möglicherweise zusätzlich noch wegen einer Tierquälerei strafbar. Wie man sich bei einem Verkehrsunfall mit einem Tier am besten verhält...
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Tierarzt
Tierarzt Tierarzt Allgemeines Tierärzte gelten in erster Linie als Helfer der Tiere. In ihre Tätigkeit, die weit über die Behandlung und Heilung hinausgeht, werden grosse Erwartungen und Hoffnungen gesetzt. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten haben sie mit Fachwissen und Engagement für den bestmöglichen Schutz der Tiere zu sorgen. Vor allem sind Tierärzte aber auch wichtige Berater in Tierschutzfragen, indem sie ihre Kunden in den Bereichen Ernährung, Haltung, Zucht und Pflege der Tiere kompetent und unabhängig aufklären. Das Verhältnis zwischen Tierarzt und Tierhalter birgt aber auch Konfliktpo...
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Tierrechte
Tierrechte Tierrechte Allgemeines Als Tierrechte bezeichnet man von Natur aus bestehende oder durch besondere Bestimmungen eingeräumte generelle Existenzrechte für Tiere. Das bislang nicht real, sondern lediglich als ethische und rechtsphilosophische Theorie existierende Konzept geht entscheidend weiter als der Begriff des Tierschutzes, weil es Tieren nicht nur schutzwürdige Interessen und eine Eigenwürde, sondern durchsetzbare persönliche Rechte zugesteht, was sie zu eigentlichen Rechtssubjekten macht. Der Ausdruck "Tierrechte" ist somit kein juristisch exakter Begriff. Eigentliche Rechte, di...
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Tierschutzrecht
Tierschutzrecht Tierschutzrecht Allgemeines Der Schutz von Tieren ist nicht nur eine jedem obliegende moralische Aufgabe, sondern auch eine dem Staat und den Bürgern durch die Bundesverfassung auferlegte Rechtspflicht. Zur Erfüllung dieser Aufträge sind der eidgenössische wie auch die kantonalen Gesetzgeber zum Erlass restriktiver Tierschutzbestimmungen und zur Schaffung geeigneter Strukturen und Instrumente angehalten, um die praktische Umsetzung der entsprechenden Normen sicherzustellen. Rechtliche Erfassung Als Tierschutzrecht (oder gesetzlicher Tierschutz) werden sämtliche legislatori...
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Dürfen Hunde kupiert werden?
...Art. 22 Abs. 1 lit. a der Tierschutzverordnung (TSchV). Ausserdem verboten ist das Erzeugen von Kippohren durch das Herausschneiden eines schmalen Hautstreifens.Den einzigen erlaubten Fall bildet allenfalls das Kupieren aus medizinischen Gründen bei Rutenerkrankungen. Persönliche Rechtsauskunft Hat Ihnen die Antwort nicht weitergeholfen oder haben Sie weitere Fragen rund um Tiere im Recht? Nutzen Sie unser Formular für eine kostenlose Rechtsauskunft. Ratgeber Tier im Recht transparent Die 500 häufigsten Fragestellungen zum Thema "Tier im Recht" werden im Ratgeber "Tier im Recht transparent", ...
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Tiere sind keine Sachen - was heisst das?
...nem verletzten oder getöteten Tier nach wie vor von einer Sachbeschädigung. Dennoch hat sich die Lösung des Tieres vom Sachstatus in einigen Rechtsgebieten niedergeschlagen und zu Anpassungen geführt. So wurden wichtige Gesetze wie das Zivilgesetzbuch, das Obligationenrecht, das Strafgesetzbuch oder das Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz an bestimmten Stellen angepasst. Spezielle Vorschriften bestehen somit beispielsweise beim Fundrecht, dem Schadenersatzrecht – Stichwort Affektionswert - oder beim Scheidungs- und Erbrecht. Übrigens gilt der Grundsatz, dass Tiere keine Sachen mehr sind,...
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Tierhalter (tierschutzrechtlich)
Tierhalter (tierschutzrechtlich) Tierhalter (tierschutzrechtlich) Allgemeines Tierhaltung bedeutet, Tiere in menschliche Obhut zu nehmen, unabhängig davon, ob es sich dabei um Nutz-, Heim-, Wild- oder Versuchstiere handelt. Als Halter gilt, wer aufgrund dieses Obhutsverhältnisses besondere Pflichten wie die Versorgung und Pflege für ein Tier übernimmt und die finanziellen Aufwendungen hierfür trägt. Diese Verantwortung erhält man beispielsweise, wenn man ein Tier kauft, als Geschenk annimmt oder einem dies einfach zufällt, beispielsweise wenn ein eigenes Tier Junge bekommt. Der Halter ist n...
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Newsmeldungen 2018
... Tiere gehalten und getötet werden, in der Öffentlichkeit nur selten ein Thema. Dabei treten gerade bei der Geflügelzucht und -haltung sowie im Rahmen der Eierproduktion besonders schlimme Auswüchse zutage. Auch die für den Vollzug der Tierschutzgesetzgebung zuständigen Behörden widmen Hühnern leide... ...ern NetAP – Network for Animal Protection und die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) eine griffige Massnahme, um die übermässige Vermehrung von Katzen einzudämmen und so das Katzenleid in der Schweiz zu vermindern. Anlässlich des Welttierschutztages wenden sie sich zudem mit einem offenen Brief an...
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Vernachlässigung
...Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG verlangt lediglich eine "Vernachlässigung", während das alte Recht noch eine "starke Vernachlässigung" forderte. Somit sind die Anforderungen zur Tatbestandserfüllung gesenkt worden. Folglich stellt seither auch eine leichte Vernachlässigung bereits eine Tierquälerei im Sinne des Tierschutzgesetzes dar. Der Übertretungstatbestand der mangelhaften Haltung i.S.v. Art. 28 Abs. 1 lit. a TSchG kommt bei der Verletzung von Tierhalterpflichten somit nur noch zur Anwendung, wenn es sich beim Verstoss um eine absolute Bagatelle handelt. Die allgemeinen Anforderungen an die...