Kann ein ehemaliger Besitzer sein Tier beim neuen Besitzer wieder herausverlangen?
Für die Beantwortung dieser Frage ist entscheidend, in welchem Zeitpunkt der alte Besitzer seinen Anspruch auf Rücknahme des Tieres geltend macht. Tut er das innert zwei Monaten seit der vorschriftsgemässen Meldung bzw. Anzeige des Fundes bei der kantonalen Meldestelle oder der Schweizerischen Tiermeldezentrale (STMZ), so kann der alte Besitzer sein Tier herausverlangen.
Sind diese zwei Monate abgelaufen, so ist eine Rücknahme des Tieres gegen den Willen des Finders allerdings nicht mehr möglich, da der Finder in diesem Fall neues Eigentum am Findeltier begründen kann. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
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Hinweis
Die vorliegenden Rechtsauskünfte verstehen sich als juristische Interpretation der Schweizer Rechtsnormen durch Tier im Recht (TIR). Sie haben keinen bindenden Charakter und keinen Einfluss auf den Ausgang eines allfälligen Gerichtsverfahrens.