Tierschutzrecht
Allgemeines
Der Schutz von Tieren ist nicht nur eine jedem obliegende moralische Aufgabe, sondern auch eine dem Staat und den Bürgern durch die Bundesverfassung auferlegte Rechtspflicht. Zur Erfüllung dieser Aufträge sind der eidgenössische wie auch die kantonalen Gesetzgeber
zum Erlass restriktiver Tierschutzbestimmungen und zur Schaffung geeigneter Strukturen und Instrumente angehalten, um die praktische Umsetzung der entsprechenden Normen sicherzustellen.
Rechtliche Erfassung
Als Tierschutzrecht (oder gesetzlicher Tierschutz) werden sämtliche legislatorischen Massnahmen bezeichnet, die dem Schutz der Tiere vor Beeinträchtigung ihres Lebens und Wohlbefindens dienen. Hierbei unterscheidet man im Wesentlichen drei Untergruppen. Während der privatrechtliche Tierschutz die ihrem Wesen gebührende Einordnung von Tieren in die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt, liegt der Zweck des strafrechtlichen Tierschutzes in der Sanktionierung von Tierquälereien und anderen Tierschutzwidrigkeiten. Der verwaltungsrechtliche Tierschutz sorgt mittels klassischer Vollzugsmassnahmen und administrativer Zwangsmittel für die Einhaltung der Tierschutzvorschriften und damit für einen angemessenen Umgang mit Tieren.
Innerhalb der Rechtswissenschaften hat das Tierschutzrecht in den letzten Jahren wesentlich an Bedeutung gewonnen und sich als eigenständiges Fachgebiet etabliert. Der Stellenwert von Tieren hat in der Gesellschaft und im Rechtssystem eine erhebliche Verbesserung erfahren, womit auch der Wunsch nach strengeren Mindestanforderungen für den Umgang mit Tieren und nach einer konsequenten Verfolgung und Bestrafung von Tierschutzdelikten gestiegen ist.