Brauche ich für das Halten von Hunden eine Ausbildung?
Das Tierschutzrecht schrieb bis zum 31. Dezember 2016 für Personen, die einen Hund erwerben wollten, das Erbringen eines sogenannten Sachkundenachweises (SKN-Kurs) vor. Das Parlament hat sich allerdings im September 2016 wieder für die Abschaffung dieser Kurse entschieden. Der Bundesrat hat diesen Beschluss nun umgesetzt und das SKN-Obligatorium ist per 1. Januar 2017 ausser Kraft getreten.
Auf der bundesrechtlichen Ebene ist somit für das Halten von Hunden keine generelle Ausbildungspflicht mehr vorgesehen. Solche Pflichten können sich allerdings nach wie vor aus kantonalen Hundegesetzen ergeben.
Eine Übersicht über die kantonalen Hundegesetze und die darin enthaltenen Regelungen finden Sie hier. Bei Fragen oder Unklarheiten dürfen Sie uns gerne per Telefon oder Mail kontaktieren. Weiter können Sie sich auch direkt beim Veterinäramt Ihres Wohnkantons über die aktuell geltenden Regelungen informieren.
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Hinweis
Die vorliegenden Rechtsauskünfte verstehen sich als juristische Interpretation der Schweizer Rechtsnormen durch Tier im Recht (TIR). Sie haben keinen bindenden Charakter und keinen Einfluss auf den Ausgang eines allfälligen Gerichtsverfahrens.