Wer muss Beissvorfälle und Verhaltensauffälligkeiten von Hunden melden?
Tierärzte, Ärzte, Tierheimverantwortliche, Hundeausbildende und Zollorgane sind gemäss Tierschutzverordnung verpflichtet, jeden Vorfall, bei dem ein Hund einen Menschen oder ein anderes Tier erheblich verletzt hat, sowie Anzeichen eines übermässigen Aggressionsverhaltens dem kantonalen Veterinärdienst zu melden, der dann über das weitere Vorgehen entscheidet.
Persönliche Rechtsauskunft
Hat Ihnen die Antwort nicht weitergeholfen oder haben Sie weitere Fragen rund um Tiere im Recht? Nutzen Sie unser Formular für eine kostenlose Rechtsauskunft.
Ratgeber Tier im Recht transparent
Die 500 häufigsten Fragestellungen zum Thema "Tier im Recht" werden im Ratgeber "Tier im Recht transparent", dem Nachschlagewerk für Tierfreunde und Tierhaltende, behandelt. Bestellen Sie das Buch hier.
Hinweis
Die vorliegenden Rechtsauskünfte verstehen sich als juristische Interpretation der Schweizer Rechtsnormen durch Tier im Recht (TIR). Sie haben keinen bindenden Charakter und keinen Einfluss auf den Ausgang eines allfälligen Gerichtsverfahrens.