Was geschieht mit illegal eingeführten kupierten Hunden?
Kupierte Hunde dürfen nicht importiert werden und werden daher an der Grenze zurückgewiesen. Ausnahmsweise zulässig ist die Einfuhr von Hunden, die aufgrund tierärztlicher Anordnung kupiert wurden.
Hierfür ist jedoch ein medizinisches Gutachten über die Notwendigkeit des Eingriffs erforderlich; eine blosse Bestätigung reicht hingegen nicht aus. Dasselbe gilt für Hunde mit einem angeborenen Defekt.
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Hinweis
Die vorliegenden Rechtsauskünfte verstehen sich als juristische Interpretation der Schweizer Rechtsnormen durch Tier im Recht (TIR). Sie haben keinen bindenden Charakter und keinen Einfluss auf den Ausgang eines allfälligen Gerichtsverfahrens.