Darf ich meinen Hund im Wald frei laufen lassen?
Hundehalter müssen Ihre Hunde so halten und führen, dass sie keine anderen Menschen oder Tiere belästigen, gefährden oder verletzen. Werden Hunde im Wald ausgeführt, so gilt dieses Gebot uneingeschränkt. Besteht die Gefahr, dass Ihr Hund wildert, so sollte das Tier daher im Wald an der Leine geführt werden.
Zudem ist zu beachten, dass in einigen Kantonen zu den sogenannten Brut- und Setzzeiten im Wald oder in Waldesnähe eine Leinenpflicht für Hunde gilt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier. Zudem sollte man sich in seiner Gemeinde darüber informieren, wo sich weitere Gebiete befinden in denen man seinen Hund nicht von der Leine lassen darf. Gemeinden können nämlich auch grossflächige Leinenpflichten vorsehen.
Als Wildern bezeichnet man das Verhalten eines Hundes mit dem Zweck,
Wild aufzuspüren. Dabei reicht es, wenn der Hund die Verfolgung eines
Wildtieres aufnimmt; er muss dieses also nicht stellen oder gar reissen.
Wer seinen Hund wildern lässt, wird gemäss eidgenössischem Jagdgesetz mit einer Busse von bis zu 20 000 Franken bestraft. Entsprechende Vorschriften finden sich aber auch in den kantonalen Jagdgesetzen. So beispielsweise im Kanton Zürich, wo der Hundehalter nicht nur bei vorsätzlichem, sondern auch bei fahrlässigem Verhalten bestraft wird und neben der Strafe zudem noch den angerichteten Schaden zu ersetzen hat. Für ein gewildertes Reh verlangt der Kanton Zürich einen Pauschalbetrag von 250 Franken, für ein Rehkitz 200 Franken.
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Hinweis
Die vorliegenden Rechtsauskünfte verstehen sich als juristische Interpretation der Schweizer Rechtsnormen durch Tier im Recht (TIR). Sie haben keinen bindenden Charakter und keinen Einfluss auf den Ausgang eines allfälligen Gerichtsverfahrens.