Welche Hilfsmittel sind für die Hundeerziehung zulässig?
Wichtige und allgemein unbedenkliche Erziehungshilfsmittel sind gewöhnliche Halsbänder und Leinen. Verboten sind hingegen Strafschüsse, das Verwenden von Zughalsbändern ohne Stopp, Stachelhalsbänder und andere Führhilfen mit nach innen vorstehenden Elementen sowie Systeme, die über ein Empfängergerät am Körper des Tieres elektrisierend wirken.
Ebenso ist der Einsatz von Mitteln verboten, die es Hunden
verunmöglicht, Laut- und Schmerzensgeräusche von sich zu geben.
Müssen Hunde einen
Maulkorb tragen, so muss dieser anatomisch richtig geformt sein und so
am Kopf platziert werden, dass das Tier ausreichend hecheln kann.
Verboten sind weiter allgemein Geräte, die elektrisieren, für den Hund
sehr unangenehme akustische Signale aussenden oder durch chemische
Stoffe wirken. Ebenso darf bei der Hundeerziehung keine übermässige
Härte zum Einsatz kommen.
Diese Verbote gelten unabhängig davon, ob untersagte Hilfsmittel im
Fachhandel angeboten werden.
Für den Einsatz von Geräten, die
elektrisieren, für den Hund sehr unangenehme akustische Signale
aussenden oder durch chemische Stoffe wirken, kann durch die zuständige
kantonale Behörde auf Gesuch hin eine Ausnahmebewilligung erteilt
werden. Die Bewilligungserteilung ist von strengen Voraussetzungen
abhängig und darf nur Fachpersonen gewährt werden, die die betreffenden
Hilfsmittel zu therapeutischen Zwecken und mit der nötigen Zurückhaltung
einsetzen.
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Hinweis
Die vorliegenden Rechtsauskünfte verstehen sich als juristische Interpretation der Schweizer Rechtsnormen durch Tier im Recht (TIR). Sie haben keinen bindenden Charakter und keinen Einfluss auf den Ausgang eines allfälligen Gerichtsverfahrens.