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Rechtsauskünfte

 

Einfuhr und Transport von Tieren

 
Als Tiertransport bezeichnet man die mit Strassenfahrzeu­gen, Schiffen, Flugzeugen oder der Eisenbahn durchgeführte Beförderung lebender Tiere, soweit damit nicht eine nur vorübergehende Änderung ihres Aufenthaltsortes bezweckt wird. In der Praxis dient der Transport haupt­­sächlich dem Verbringen von Tieren vom Platz ihrer Aufzucht zu jenem ihrer Weiterverwendung, Nutzung oder Schlachtung.
 
Weitere Informationen:
» ww.tierschutz.org - Tiertransporte
 
 
Einzelfragen
 
Was muss beim Transport von Heimtieren beachtet werden?
Welche Vorschriften müssen beim Transport von Nutztieren beachtet werden?
Welche Vorkehrungen muss man treffen, wenn man seinen Hund oder seine Katze mit in die Ferien ins Ausland nehmen will?
Braucht es eine Bewilligung, um Tiere in die Schweiz einzuführen?
Was geschieht mit Tieren, die ohne Bewilligung in die Schweiz eingeführt werden?
Was passiert mit einem im Ausland kupierten und in die Schweiz eingeführten Hund?
Braucht es für Hunde und Katzen, die auf Reisen mitgeführt werden, eine Kennzeichnung?
 
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