Welche Vorschriften müssen beim Transport von Nutztieren beachtet werden?
Nutztiere müssen angemessen auf den Transport vorbereitet werden und dürfen nur durch erfahrene Personen verladen und befördert werden. Das Ein- und Ausladen hat schonend zu erfolgen und der Einsatz von Elektrotreibern ist aufs Nötigste zu beschränken. Für die Beförderung von Pferden, Rindern, Ziegen, Schweinen und Schafen werden in der Tierschutzverordnung (TSchV) Mindestflächen festgelegt.
Beim Lufttransport und Postversand (der aber nur für kleine Tiere wie
Küken, Mäuse oder Vögel in Betracht kommt) kann unter Umständen von den
genannten Vorschriften abgewichen werden, sofern dies aufgrund
besonderer Umstände erforderlich ist und die Tiere dadurch weder leiden
noch Schaden nehmen.
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Hinweis
Die vorliegenden Rechtsauskünfte verstehen sich als juristische Interpretation der Schweizer Rechtsnormen durch Tier im Recht (TIR). Sie haben keinen bindenden Charakter und keinen Einfluss auf den Ausgang eines allfälligen Gerichtsverfahrens.