Welche Vorkehrungen muss man treffen, wenn man seinen Hund oder seine Katze mit in die Ferien ins Ausland nehmen will?
Eine Reise bedeutet für ein Tier in den meisten Fällen eine Belastung. Wer seinen Hund, seine Katze oder ein anderes Heimtier in die Ferien mitnehmen möchte, sollte daher gut überlegen, ob das Tier möglicherweise in einem Ferienheim nicht besser aufgehoben sein könnte. Zudem muss im Voraus gut überlegt werden, wie der Transport organisiert wird und welche Dokumente für die Reise notwendig sind.
Damit ein Tier über die Grenze aus- und vor allem wieder einreisen kann, muss es grundsätzlich korrekt gechipt und geimpft sein, sowie über einen Heimtierpass verfügen.
Je nachdem wohin sie reisen und welches Reisetransportmittel sie wählen gelten andere Vorschriften. In der Online-Hilfe des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) erhalten sie dazu detaillierte Informationen.
Zu beachten ist zudem, dass eine Einreise mit einem kupierten Hund generell verboten ist. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
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Hinweis
Die vorliegenden Rechtsauskünfte verstehen sich als juristische Interpretation der Schweizer Rechtsnormen durch Tier im Recht (TIR). Sie haben keinen bindenden Charakter und keinen Einfluss auf den Ausgang eines allfälligen Gerichtsverfahrens.