Stiftung für das Tier im Recht

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  • Retentionsrecht

    Retentionsrecht Retentionsrecht Allgemeines Die Befugnis des Gläubigers, eine sich in seinem Besitz befindende, aber dem Schuldner gehörende Sache zurückzubehalten, um eine allfällige Forderung zu sichern, bezeichnet man als Retentionsrecht. Dabei muss der zurückbehaltene Gegenstand einen Zusammenhang mit der Forderung aufweisen und diese fällig sein. Das Retentionsrecht stellt sowohl ein Sicherungs- als auch ein Druckmittel dar und kommt in diversen Rechtsgebieten in vielfältigen Erscheinungsformen vor. Wird die Schuld nicht bezahlt, kann das Pfand nach vorgängiger Benachrichtigung des Schu...


  • Schadenersatz

    Schadenersatz Schadenersatz Allgemeines Schadenersatz ist die vom Haftpflichtigen an den Geschädigten geschuldete wertmässige Wiedergutmachung eines erlittenen Schadens. Als Schaden bezeichnet man die Differenz zwischen dem tatsächlichen Stand des Vermögens des Geschädigten und dem hypothetischen Stand, den dieses ohne das schädigende Ereignis hätte. Der Schaden wird meistens durch eine Geldzahlung kompensiert, in Ausnahmefällen kommt auch ein Naturalersatz infrage. Vom Schadenersatz zu unterscheiden ist die Genugtuung (das sogenannte Schmerzensgeld) für eine erlittene seelische Unbill. Darunt...


  • Schlachten

    Schlachten Schlachten Allgemeines Schlachten bedeutet das Töten von Tieren zur Nahrungsmittelgewinnung, wobei zwecks längerer Haltbarkeit des Fleisches ein möglichst vollständiger Blutentzug vorgenommen wird. Mit dem Blutentzug wird überdies der Tod des betäubten Tieres sichergestellt. Grössere Schlachtbetriebe sind mit einem weitgehend automatisierten und computergesteuerten Fliessbandablauf mit enormen Durchgangsleistungen ausgestattet, was insbesondere aus Sicht des Tierschutzes eine Reihe von Problemen mit sich bringen kann. Wissenschaftliche Erkenntnisse und technische Neuerungen umfas...


  • Tier-CD-Rom

    ...voll präsentiert: u.a.die Straffall-Datenbank (Grundlage bilden alle dem Bundesamt für Veterinärwesen gemeldeten Tierschutz-Straffälle der letzten zehn Jahre),die virtuelle Bibliothek und das Archiv,gründliche Artikel zum Tierschutz und -recht,alle Erlasse auf Bundes-, Kantons- und europäischer Ebene,rund hundert Merkblätter von TierärztInnen über das aus Sicht des Tierschutzes vertretbare Halten von Tieren,ein Kapitel für Vollzugsorgane im Tierschutz,zahlreiche Interviews mit Tier-ExpertInnen und Meinungsträgern im In- und Ausland,Zitate und Gedichte über Tiere,Spiele, in denen Tiere die Haup...


  • Tiere im Scheidungs-, Trennungs- oder Erbfall

    Tiere im Scheidungs-, Trennungs- oder Erbfall Rechtsauskünfte Tiere im Scheidungs-, Trennungs- oder Erbfall Wenn persönliche Beziehungen in die Brüche gehen oder durch einen Todesfall auseinandergerissen werden, stellt sich häufig die Frage, was mit einem Tier geschehen soll. Bei einer Scheidung bestimmt das Ehegüterrecht, wie das eheliche Vermögen zu teilen ist. Bei einem Todesfall kommt – vorbehalten einer anderslautenden letztwilligen Verfügung – das gesetzliche Erbrecht zum Zug. Da sich weder im Güter- noch im Erbrecht für die Zuteilung von Tieren spezifische Vorschriften finden, gelangen ...


  • Wirbellose Tiere

    Wirbellose Tiere Rechtsauskünfte Wirbellose Tiere In der Schweiz sind viele Insektenarten – unter anderem auch Bestäuber wie Bienen, Wespen und Hornissen – gefährdet. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen international einen grossflächigen Rückgang von Insektenpopulationen und der Insektendiversität in den vergangenen Jahrzehnten. Zu den Hauptursachen für die massive Abnahme der Bestände und der Artenvielfalt zählen die intensive Landnutzung mit ihrem Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln, die fehlenden Strukturen in der Landschaft, die Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung und die...


  • Tierkämpfe

    Tierkämpfe Tierkämpfe Allgemeines Tierschutz und Tiersport sind durchaus miteinander vereinbar, solange das Wohl der Tiere immer an erster Stelle steht. Weder im Training noch im Rahmen von Wettkämpfen dürfen den Tieren Schmerzen, Leiden, Schäden oder Ängste zugefügt werden, um sie zu Höchstleistung zu treiben. Gelegentlich werden jedoch auch klassische Kampfsituationen zwischen Mensch und Tier und von Tieren untereinander (egal welcher Art) als "Sport" bezeichnet. Als Tierkampf in diesem Sinne gilt die körperliche Auseinandersetzung von Tieren mit anderen Tieren (gleicher oder anderer Art...


  • Stopp Pelz!

    Stopp Pelz! Obwohl hinlänglich bekannt ist, dass die Herstellung von Pelzprodukten für die betroffenen Tiere mit grossen Qualen verbunden ist, werden in der Schweiz nach wie vor zahlreiche entsprechende Erzeugnisse verkauft. Im Vordergrund stehen dabei nicht die klassischen Pelzmäntel, sondern vielmehr Bordüren an Jacken, Stiefeln oder Mützen. Obwohl die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung die brutalen Haltungs-, Fang- und Tötungsmethoden von Pelztieren klar ablehnt, sind Jacken mit Pelzkragen in den Wintermonaten auch hierzulande keine Seltenheit. Die Gewinnung der Felle ist seit den Achtziger...


  • Wann haftet das Tierheim wie ein Tierhalter?

    Wann haftet das Tierheim wie ein Tierhalter? Wann haftet das Tierheim wie ein Tierhalter? Für die Frage, wer für die Schäden, die ein Tier verursacht haftet, wird auf den sogenannten Halterbegriff abgestellt. Als Tierhalter im haftpflichtrechtlichen Sinn gilt, wer ein Tier und dessen Eigenschaften kennt und einschätzen kann und somit tatsächlich in der Lage ist, es zu überwachen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier. Auch ein Tierheim kann die Haltereigenschaften erfüllen und kommt somit als Halterin in Frage, wobei unerheblich ist, ob es sich bei den anvertrauten Tieren um Verzicht- ...


  • Können Nutztiere gepfändet werden?

    Können Nutztiere gepfändet werden? Können Nutztiere gepfändet werden? Grundsätzlich ja. Das Pfändungsverbot des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG) bezieht sich nur auf Heimtiere. Landwirtschaftliche Nutztiere sind hingegen nach wie vor ebenso pfändbar wie Tiere mit hohem Sachwert (bspw. ein Sporttier oder ein wertvoller Zuchtrüde). Für gewisse landwirtschaftliche Nutztiere besteht (wie bereits schon vor der Gesetzesrevision) allerdings eine Ausnahme: Nach Wahl des Schuldners werden ihm zwei Milchkühe oder Rinder, vier Ziegen oder Schafe sowie Kleintiere (etwa Geflügel oder Bienen...


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