Stiftung für das Tier im Recht
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2022 02 08 Update zur TIR-Kampagne betreffend Verbot der Einfuhr von Jagdtrophäen
Update zur TIR-Kampagne betreffend Verbot der Einfuhr von Jagdtrophäen Nachdem der Nationalrat die Motion bereits angenommen hat, soll nun auch der Ständerat dem Verbot betreffend Import von Jagdtrophäen zustimmen. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) unterstützt dieses sowohl aus Arten- als auch aus Tierschutzsicht wichtige Anliegen, indem sie seit Ende letzten Jahres Unterschriften für einen offenen Brief an den Ständerat sammelt und soeben einen TIR-Info-Flyer zum Thema publizierte. 08.02.2022 Als Trophäenjagd wird jene Art der Jagd bezeichnet, deren Ziel darin besteht, das erlegte Wild...
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Retentionsrecht
Retentionsrecht Retentionsrecht Allgemeines Die Befugnis des Gläubigers, eine sich in seinem Besitz befindende, aber dem Schuldner gehörende Sache zurückzubehalten, um eine allfällige Forderung zu sichern, bezeichnet man als Retentionsrecht. Dabei muss der zurückbehaltene Gegenstand einen Zusammenhang mit der Forderung aufweisen und diese fällig sein. Das Retentionsrecht stellt sowohl ein Sicherungs- als auch ein Druckmittel dar und kommt in diversen Rechtsgebieten in vielfältigen Erscheinungsformen vor. Wird die Schuld nicht bezahlt, kann das Pfand nach vorgängiger Benachrichtigung des Schu...
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Schadenersatz
...n sie verletzt oder getötet werden. Bei der Bemessung des entsprechenden Schadens ist neben der Vermögensverminderung durch den effektiven Wertverlust des Tieres, entstandene Heilungskosten etc. auch ein allfällig entgangener Gewinn zu berücksichtigen, wenn der Eigentümer sein Tier aufgrund des Schadensereignisses nicht wunschgemäss nutzen konnte. Art. 42 Abs. 3 OR sieht vor, dass Heilungskosten von Heimtieren auch dann angemessen als Schaden geltend gemacht werden können, wenn sie den Wert des Tieres übersteigen. Hierbei ist aber zu beachten, dass sich diese Regelung nur auf im häusliche...
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Schlachten
Schlachten Schlachten Allgemeines Schlachten bedeutet das Töten von Tieren zur Nahrungsmittelgewinnung, wobei zwecks längerer Haltbarkeit des Fleisches ein möglichst vollständiger Blutentzug vorgenommen wird. Mit dem Blutentzug wird überdies der Tod des betäubten Tieres sichergestellt. Grössere Schlachtbetriebe sind mit einem weitgehend automatisierten und computergesteuerten Fliessbandablauf mit enormen Durchgangsleistungen ausgestattet, was insbesondere aus Sicht des Tierschutzes eine Reihe von Problemen mit sich bringen kann. Wissenschaftliche Erkenntnisse und technische Neuerungen umfas...
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Tiere im Scheidungs-, Trennungs- oder Erbfall
Tiere im Scheidungs-, Trennungs- oder Erbfall Rechtsauskünfte Tiere im Scheidungs-, Trennungs- oder Erbfall Wenn persönliche Beziehungen in die Brüche gehen oder durch einen Todesfall auseinandergerissen werden, stellt sich häufig die Frage, was mit einem Tier geschehen soll. Bei einer Scheidung bestimmt das Ehegüterrecht, wie das eheliche Vermögen zu teilen ist. Bei einem Todesfall kommt – vorbehalten einer anderslautenden letztwilligen Verfügung – das gesetzliche Erbrecht zum Zug. Da sich weder im Güter- noch im Erbrecht für die Zuteilung von Tieren spezifische Vorschriften finden, gelangen ...
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Wirbellose Tiere
Wirbellose Tiere Rechtsauskünfte Wirbellose Tiere In der Schweiz sind viele Insektenarten – unter anderem auch Bestäuber wie Bienen, Wespen und Hornissen – gefährdet. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen international einen grossflächigen Rückgang von Insektenpopulationen und der Insektendiversität in den vergangenen Jahrzehnten. Zu den Hauptursachen für die massive Abnahme der Bestände und der Artenvielfalt zählen die intensive Landnutzung mit ihrem Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln, die fehlenden Strukturen in der Landschaft, die Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung und die...
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Tierkämpfe
... Tiere gequält oder getötet werden, begeht eine Tierquälerei nach Art 26 Abs. 1 lit. c TSchG. Das "Quälen" bezieht sich auf die verschiedenen Tatbestandsvarianten von Art. 26 Abs. 1 TSchG, ausgenommen die qualvolle und mutwillige Tötung nach Art 26 Abs. 1 lit. b TSchG. In Betracht kommen dabei vor allem die Misshandlung, die unnötige Überanstrengung und allenfalls die Würdemissachtung. Die ausdrückliche Erwähnung des "Tötens" an sich impliziert, dass der im Tierkampf eintretende Tod für das Tier nicht mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sein muss. Einzige Voraussetzung ist, dass die ...
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Wann haftet das Tierheim wie ein Tierhalter?
Wann haftet das Tierheim wie ein Tierhalter? Wann haftet das Tierheim wie ein Tierhalter? Für die Frage, wer für die Schäden, die ein Tier verursacht haftet, wird auf den sogenannten Halterbegriff abgestellt. Als Tierhalter im haftpflichtrechtlichen Sinn gilt, wer ein Tier und dessen Eigenschaften kennt und einschätzen kann und somit tatsächlich in der Lage ist, es zu überwachen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier. Auch ein Tierheim kann die Haltereigenschaften erfüllen und kommt somit als Halterin in Frage, wobei unerheblich ist, ob es sich bei den anvertrauten Tieren um Verzicht- ...
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Können Nutztiere gepfändet werden?
Können Nutztiere gepfändet werden? Können Nutztiere gepfändet werden? Grundsätzlich ja. Das Pfändungsverbot des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG) bezieht sich nur auf Heimtiere. Landwirtschaftliche Nutztiere sind hingegen nach wie vor ebenso pfändbar wie Tiere mit hohem Sachwert (bspw. ein Sporttier oder ein wertvoller Zuchtrüde). Für gewisse landwirtschaftliche Nutztiere besteht (wie bereits schon vor der Gesetzesrevision) allerdings eine Ausnahme: Nach Wahl des Schuldners werden ihm zwei Milchkühe oder Rinder, vier Ziegen oder Schafe sowie Kleintiere (etwa Geflügel oder Bienen...
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Tierquälerei
...Art. 26 Abs. 1 lit. a-e TSchG zählt die Tatbestände der Tierquälerei abschliessend auf. Als Tierquälerei gelten danach unter anderem das Misshandeln, das Vernachlässigen und das unnötige Überanstrengen von Tieren sowie das Missachten ihrer Würde in anderer Weise (Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG). Als Ti... ... Tiere gequält oder getötet werden (Art. 26 Abd. 1 lit. c TSchG), und das Zufügen von Schmerzen, Leiden, Schäden oder Ängsten im Rahmen eines Tierversuchs, soweit dies für den Versuchszweck nicht unvermeidlich ist (Art. 26 Abs. 1 lit. d TSchG), gelten als Tierquälereien. Das Aussetzen oder Zurücklas...