Stiftung für das Tier im Recht
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2012_09_04 TIR ist Botschafterin für "The Ghosts in Our Machine"
TIR ist Botschafterin für "The Ghosts in Our Machine" TIR ist Botschafterin für "The Ghosts in Our Machine" Gieri Bolliger, Geschäftsleiter der TIR, unterstützt als "Animal Ambassador" das Filmprojekt "The Ghosts in Our Machine" der kanadischen Regisseurin Liz Marshall. Der Dokumentarfilm wird im Frühjahr 2013 weltweit in den Kinos zu sehen sein und soll zum kritischen Nachdenken über den menschlichen Umgang mit Tieren anregen. Unter anderem wird darin auch über die Grundlagenarbeit der TIR für einen besseren Tierschutz berichtet. 04.09.2012 Der ausführliche Dokumentarfilm "The Ghosts in Our M...
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2012_10_13 TIR bei Vier Pfoten-Diskussionsrunde "Hoffnung für Streunerhunde"
TIR bei Vier Pfoten-Diskussionsrunde "Hoffnung für Streunerhunde" TIR bei Vier Pfoten-Diskussionsrunde "Hoffnung für Streunerhunde" Im Rahmen einer öffentlichen Diskussion informierte "Vier Pfoten" in Zürich über ihre Bemühungen zum Schutz von Streuerhunden in der Ukraine. Auch die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) war Gast der Talkrunde. Ihr Geschäftsleiter Dr. Gieri Bolliger berichtete dabei über das internationale Projekt CAROdog, an dem sich die TIR zusammen mit Vier Pfoten und anderen Organisationen beteiligt. 13.10.2012 Die Tierschutzorganisation "Vier Pfoten" lud am Freitag, 12. Okto...
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2021 03 26 Verbotene Erziehungshilfsmittel in Hundetraining-Serie "Eine Schule für jeden Hund"
Verbotene Erziehungshilfsmittel in Hundetraining-Serie "Eine Schule für jeden Hund" Hundetraining im Fernsehen scheint beim Publikum beliebt zu sein. Deshalb folgt nun auch der Streaming-Riese Netflix diesem Trend und veröffentlicht eine neue Serie mit dem Hundetrainer Jas Leverette. Die TIR sieht die neue Serie kritisch und rät von einer Nachahmung dringend ab. Einige der gezeigten Umgangsformen sind in der Schweiz sogar strafbar. 26.03.2021 Auf Netflix wird seit dem 25. Februar 2021 die erste Staffel der neuen Hundetraining-Serie "Eine Schule für jeden Hund" (Originaltitel: Canine Int...
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2021 06 02 Konsumentenbetrug "Besonders tierfreundliche Stallhaltung" von Masthühnern
Konsumentenbetrug "Besonders tierfreundliche Stallhaltung" von Masthühnern Die SRF-Sendung "Kassensturz" hat gestern einen Blick hinter die Kulissen des Tierwohlprogramms "BTS" geworfen. Die "besonders tierfreundliche Stallhaltung" verspricht weit mehr als sie halten kann. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) hat bereits vor zwei Jahren in einem detaillierten Rechtsgutachten auf diesen Missstand aufmerksam gemacht. 02.06.2021 Der Konsum von Geflügelfleisch liegt schweizweit im Trend. Seit Jahren steigt die Anzahl in der Schweiz gemästeter Hühner, wie etwa der Marktbericht Fleisch d...
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2025 12 18 Newsletter TIR-Bibliothek: TIR präsentiert den Lesetipp
Newsletter TIR-Bibliothek: TIR präsentiert den Lesetipp Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) stellt mit ihrem vierten Bibliotheksnewsletter des Jahres 2025 wiederum ausgewählte Neuzugänge vor. Präsentiert werden dabei Bücher, Artikel und Filmbeiträge zu tierrelevanten Themen. Im Fokus der aktuellen Ausgabe steht das englische Buch "Salmon Wars – The Dark Underbelly of our Favorite Fish", eine investigative Reise durch die Lachszuchtanlagen. 18.12.2025 Atlantischer Lachs ist einer der beliebtesten Speisefische. Seine Produktion ist jedoch sowohl für andere Tiere als auch für die Umwelt höc...
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Welche Vorschriften sind bei der Haltung von Ziervögeln zu beachten?
Welche Vorschriften sind bei der Haltung von Ziervögeln zu beachten? Welche Vorschriften sind bei der Haltung von Ziervögeln zu beachten? Bei Ziervögeln gelten die allgemeinen Tierhalterpflichten, d.h. jeder Halter ist verpflichtet, den Bedürfnissen seines Tieres in bestmöglicher Weise gerecht zu werden und für dessen körperliches und seelisches Wohl angemessen zu sorgen. Zudem legt die Tierschutzverordnung (TSchV) (insbesondere in Anhang 2 - Tabelle 2) besondere Haltungsanforderungen und Mindestmasse für Volieren fest. Ausdrücklich verboten ist das Kupieren der Flügel. Viele Ziervögel gelten ...
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Gentechnologie
Gentechnologie Gentechnologie Allgemeines Bei gentechnologischen Eingriffen an Tieren wird diesen nach bestimmten wissenschaftlichen Erfordernissen entweder ein Gen ihres Erbguts ausgeschaltet (Knock-out-Tiere), durch ein ähnliches ersetzt (Knock-in-Tiere). Mittels Integration artfremder Gene (transgene Tiere) lassen sich natürliche Fortpflanzungsschranken zwischen den Arten überwinden und Tiere beinahe beliebig künstlich verändern. Die Gentechnologie stellt eines der umstrittensten Forschungsgebiete dar. Insbesondere die Verwendung von Tieren wird kontrovers diskutiert. Anwendungsgebiete Gen...
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Missachtung der Tierwürde
...wird in Art. 3 lit. a TSchG als der "Eigenwert des Tieres, der im Umgang mit ihm zu achten ist", umschrieben. Würde zu haben heisst, um seiner selbst willen in der Welt zu sein. Die Würde schützt Tiere als Mitgeschöpfe, d. h. in ihrem Selbstzweck und verbietet es, sie bloss als Mittel für menschliche Zwecke zu verwenden. Mögliche Würdemissachtung stellen das Zufügen von Schmerzen, Leiden, Schäden oder Ängsten, aber auch die Erniedrigung von Tieren, tief greifende Eingriffe in ihr Erscheinungsbild und ihre Fähigkeiten sowie ihre übermässige Instrumentalisierung dar. Zu denken ist dabei an da...
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Tierschutz
Tierschutz Tierschutz Allgemeines Als Tierschutz werden sämtliche Bestrebungen und Massnahmen zur Sicherung des Lebens und Wohlbefindens und der Wahrung der Würde von Tieren bezeichnet. Hierzu zählen Bemühungen um eine artgerechte Haltung und Pflege sowie die Vermeidung von Eingriffen und Verhaltensweisen, die ihnen Schmerzen, Leiden, Schäden oder Ängste zufügen bzw. sie in ihrer Würde verletzen. In der Regel bedeutet Tierschutz – im Unterschied zum Artenschutz – die Bewahrung des Einzeltieres vor menschlichen Einwirkungen, in besonderen Situationen jedoch auch seinen Schutz vor anderen Tieren...
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Unnötige Überanstrengung
... Art 26 Abs. 1 lit. a TSchG eine Tatbestandsvariante der Tierquälerei dar und wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Auch die fahrlässige Begehung einer Überanstrengung ist nach Art. 26 Abs. 2 TSchG strafbar und wird mit einer Geldstrafe bis zu 180 Tagessätze sanktioniert.Tatbestandsvoraussetzung von Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG ist, dass die Überanstrengung unnötig ist, was dann der Fall ist, wenn sie nicht durch überwiegende Interessen gerechtfertigt werden kann. Hierfür ist zu prüfen, ob die Handlung zur Erreichung eines legitimen Zweckes geeignet und...