Stiftung für das Tier im Recht

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  • Schlachten

    Schlachten Schlachten Allgemeines Schlachten bedeutet das Töten von Tieren zur Nahrungsmittelgewinnung, wobei zwecks längerer Haltbarkeit des Fleisches ein möglichst vollständiger Blutentzug vorgenommen wird. Mit dem Blutentzug wird überdies der Tod des betäubten Tieres sichergestellt. Grössere Schlachtbetriebe sind mit einem weitgehend automatisierten und computergesteuerten Fliessbandablauf mit enormen Durchgangsleistungen ausgestattet, was insbesondere aus Sicht des Tierschutzes eine Reihe von Problemen mit sich bringen kann. Wissenschaftliche Erkenntnisse und technische Neuerungen umfas...


  • Tiere im Scheidungs-, Trennungs- oder Erbfall

    Tiere im Scheidungs-, Trennungs- oder Erbfall Rechtsauskünfte Tiere im Scheidungs-, Trennungs- oder Erbfall Wenn persönliche Beziehungen in die Brüche gehen oder durch einen Todesfall auseinandergerissen werden, stellt sich häufig die Frage, was mit einem Tier geschehen soll. Bei einer Scheidung bestimmt das Ehegüterrecht, wie das eheliche Vermögen zu teilen ist. Bei einem Todesfall kommt – vorbehalten einer anderslautenden letztwilligen Verfügung – das gesetzliche Erbrecht zum Zug. Da sich weder im Güter- noch im Erbrecht für die Zuteilung von Tieren spezifische Vorschriften finden, gelangen ...


  • Wirbellose Tiere

    Wirbellose Tiere Rechtsauskünfte Wirbellose Tiere In der Schweiz sind viele Insektenarten – unter anderem auch Bestäuber wie Bienen, Wespen und Hornissen – gefährdet. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen international einen grossflächigen Rückgang von Insektenpopulationen und der Insektendiversität in den vergangenen Jahrzehnten. Zu den Hauptursachen für die massive Abnahme der Bestände und der Artenvielfalt zählen die intensive Landnutzung mit ihrem Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln, die fehlenden Strukturen in der Landschaft, die Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung und die...


  • Tierkämpfe

    Tierkämpfe Tierkämpfe Allgemeines Tierschutz und Tiersport sind durchaus miteinander vereinbar, solange das Wohl der Tiere immer an erster Stelle steht. Weder im Training noch im Rahmen von Wettkämpfen dürfen den Tieren Schmerzen, Leiden, Schäden oder Ängste zugefügt werden, um sie zu Höchstleistung zu treiben. Gelegentlich werden jedoch auch klassische Kampfsituationen zwischen Mensch und Tier und von Tieren untereinander (egal welcher Art) als "Sport" bezeichnet. Als Tierkampf in diesem Sinne gilt die körperliche Auseinandersetzung von Tieren mit anderen Tieren (gleicher oder anderer Art...


  • Newsmeldungen 2015

    ...Saskia Stucki und M.A. Livia Boscardin herausgegebene Werk mit dem Titel "Animal Law: Reform or Revolution?" setzt sich mit der fundamentalen Frage nach dem juristischen Status von Tieren auseinander und analysiert die Bedeutung des rechtlichen Tierschutzes. TIR in der kantonalen Tierschutz- und Tie... ...ässig bei "Zeitlupe online"16.09.2015Seit Juni berät die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) die Leserinnen und Leser des Magazins "Zeitlupe online" bei Alltagsproblemen rund um das Tier im Recht und informiert über tierschutzrechtliche Themen. Tierschutz international: TIR kämpft gegen Wilderei un...


  • Wann haftet das Tierheim wie ein Tierhalter?

    Wann haftet das Tierheim wie ein Tierhalter? Wann haftet das Tierheim wie ein Tierhalter? Für die Frage, wer für die Schäden, die ein Tier verursacht haftet, wird auf den sogenannten Halterbegriff abgestellt. Als Tierhalter im haftpflichtrechtlichen Sinn gilt, wer ein Tier und dessen Eigenschaften kennt und einschätzen kann und somit tatsächlich in der Lage ist, es zu überwachen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier. Auch ein Tierheim kann die Haltereigenschaften erfüllen und kommt somit als Halterin in Frage, wobei unerheblich ist, ob es sich bei den anvertrauten Tieren um Verzicht- ...


  • Können Nutztiere gepfändet werden?

    Können Nutztiere gepfändet werden? Können Nutztiere gepfändet werden? Grundsätzlich ja. Das Pfändungsverbot des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG) bezieht sich nur auf Heimtiere. Landwirtschaftliche Nutztiere sind hingegen nach wie vor ebenso pfändbar wie Tiere mit hohem Sachwert (bspw. ein Sporttier oder ein wertvoller Zuchtrüde). Für gewisse landwirtschaftliche Nutztiere besteht (wie bereits schon vor der Gesetzesrevision) allerdings eine Ausnahme: Nach Wahl des Schuldners werden ihm zwei Milchkühe oder Rinder, vier Ziegen oder Schafe sowie Kleintiere (etwa Geflügel oder Bienen...


  • Tierquälerei

    ...Art. 26 Abs. 1 lit. a-e TSchG zählt die Tatbestände der Tierquälerei abschliessend auf. Als Tierquälerei gelten danach unter anderem das Misshandeln, das Vernachlässigen und das unnötige Überanstrengen von Tieren sowie das Missachten ihrer Würde in anderer Weise (Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG). Als Tiermisshandlung im Sinne dieser Bestimmung gilt jede Handlung, mit der einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden, Schäden oder Angstzustände zugefügt werden. Die Beeinträchtigung muss nicht längerer andauernd oder wiederholt erfolgen, jedoch von einer gewissen Erheblichkeit sein. Eine Vernachläss...


  • Exotische Heimtiere

    Exotische Heimtiere Gesetzestexte Exotische Heimtiere Die private Haltung von exotischen Heimtieren – Schlangen, Schildkröten, Echsen, Ziervögel, Zierfische, Papageien, Spinnentiere etc. – ist entsprechend dem internationalen Trend auch in der Schweiz beliebt. Auch wenn einige der entsprechenden Arten teilweise schon lange privat gehalten werden, gehören sie in rechtlicher Hinsicht zu den Wildtieren. Soweit es sich um Wirbeltiere (sowie Kopffüsser oder Panzerkrebse) handelt, gelten für sie natürlich die allgemeinen Bestimmungen des Schweizer Tierschutzgesetzes (TSchG) und der Tierschutzverordn...


  • Zirkus

    ...Art. 95 Abs. 2 lit. a TSchV sieht für Zirkusbetriebe aber eine bedeutende Erleichterung vor, indem er bestimmt, dass Gehege für häufig und regelmässig in der Manege arbeitende Tiere den Mindestanforderungen des Anhangs 2 der TSchV nicht voll entsprechen müssen, sofern die räumlichen Verhältnisse an einzelnen Gastspielorten dies nicht zulassen. Da für Wildtierhaltungen, die am 1. September 2008 bereits bestanden haben, eine Anpassungsfrist von zehn Jahren gilt, müssen für entsprechende Gehege bis 2018 nur die Mindestanforderungen der alten Tierschutzgesetzgebung erfüllt werden. Bei neuen Gehege...


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