Stiftung für das Tier im Recht

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  • 2017 12 12 Obergericht Zürich verurteilt Taubenzüchter wegen Tierwürdemissachtung

    ...s im Sinne von Art. 26 Abs. 1 lit. b TSchG verurteilt. Im Weiteren machte er sich der vorsätzlichen unnötigen Überanstrengung der betroffenen Taube gemäss Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG strafbar, da die Taube durch das Aussperren aus dem Taubenschlag massiven Stress zu erleiden hatte – die Staatsanwältin sprach in diesem Zusammenhang sogar von einem "Aussetzen" der Taube. Als bemerkenswert und vorbildlich erachtet die TIR die Verurteilung wegen vorsätzlicher Würdemissachtung der Taube nach Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG: Der Einsatz der Taube als Köder für Greifvögel stelle eine Degradierung dar, da...


  • 2023 06 26 TIR erneut ernüchtert: Rückblick auf die Sommersession 2023

    ...hin kaum Beachtung. 26.06.2023 Viermal im Jahr finden im Bundeshaus ordentliche Sessionen statt, in deren Rahmen National- und Ständerat die laufenden Geschäfte beraten. Gegenstand der Verhandlungen bilden etwa Gesetzesvorlagen oder Aufträge an den Bundesrat, die von Parlamentsmitgliedern vorgeschlagen werden. Die diesjährige Sommersession fand vom 30. Mai bis zum 16. Juni statt. Gleich mehrere Vorstösse verlangten Importverbote oder Deklarationspflichten für tierquälerisch hergestellte Produkte. Das Fazit ist jedoch ein weiteres Mal ernüchternd ausgefallen. Die vergangene Session hat erneut g...


  • 2023 01 26 TIR erneut ernüchtert: Rückblick auf die Sommersession 2023

    ...hin kaum Beachtung. 26.01.2023 Viermal im Jahr finden im Bundeshaus ordentliche Sessionen statt, in deren Rahmen National- und Ständerat die laufenden Geschäfte beraten. Gegenstand der Verhandlungen bilden etwa Gesetzesvorlagen oder Aufträge an den Bundesrat, die von Parlamentsmitgliedern vorgeschlagen werden. Die diesjährige Sommersession fand vom 30. Mai bis zum 16. Juni statt. Gleich mehrere Vorstösse verlangten Importverbote oder Deklarationspflichten für tierquälerisch hergestellte Produkte. Das Fazit ist jedoch ein weiteres Mal ernüchternd ausgefallen. Die vergangene Session hat erneut g...


  • Welche weiteren Verstösse gegen das Tierschutzgesetz gibt es?

    ...i im Sinne von Art. 26 Tierschutzgesetz  (TSchG) sind eine Reihe anderer Handlungen strafbar, die pauschal als «übrige Widerhandlungen» bezeichnet werden. Darunter fallen etwa das jeweils vorschriftswidrige Züchten, Transportieren, Schlachten, Durchführen von Tierversuchen und anderen Eingriffen an Tieren oder das Erzeugen, Züchten, Halten, Verwenden von oder Handeln mit vorschriftswidrig gentechnisch veränderten Tieren. Verletzt ein Täter also die allgemeinen oder die für bestimmte Tierarten wie Hunde oder Katzen zusätzlich bestehenden speziellen Haltungsvorschriften, macht er sich strafbar. ...


  • Delikatessen

    ...rquälerei nach Art. 26 Abs. 1 lit. a oder b TSchG vor. So ist beispielsweise das bei der Produktion von Froschschenkeln oftmals praktizierte Ausreissen der Beine bei lebendigem Leib ebenso wenig zulässig, wie das Herausschneiden des Kaviars aus dem noch lebenden Fisch. Nach Ansicht der TIR ebenfalls nicht mit dem Tierschutzrecht vereinbar ist das Kochen von Hummern ohne vorhergehende Betäubung.Selbst wenn verschiedene Produktionsmethoden in der Schweiz verboten sind, bleibt der Umstand problematisch, dass entsprechende Produkte uneingeschränkt in die Schweiz eingeführt und hierzulande g...


  • Verbotene Handlungen

    ...6 TSchV i.V.m. Art. 26 und 28 TSchG verschiedene Handlungen an Tieren ausdrücklich. Rechtliche Erfassung Art. 16 Abs. 1 TSchV untersagt das Misshandeln, Vernachlässigen und unnötige Überanstrengen von Tieren. Unter den Begriff der Misshandlung fallen dabei nicht nur körperliche Eingriffe, sondern auch das Zufügen psychischer Schmerzen, Leiden und Schäden sowie das Versetzen eines Tieres in einen Angstzustand. Ausdrücklich verboten sind überdies unter anderem das quälerische oder mutwillige Töten von Tieren (Art. 16 Abs. 2 lit. a bzw. c TSchV), das Veranstalten von Kämpfen mit oder zwischen Ti...


  • Verzichttiere

    ...rquälerei nach Art. 26 Abs. 1 lit. e TSchG und wird mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe sanktioniert. Der Eigentümer, der sein Tier verlässt oder aussetzt, verzichtet auf sämtliche Herrschaftsansprüche. Im Gegensatz zur Situation bei Findeltieren kommt es bei der Abgabe eines Verzichttieres in einem Tierheim zu einer sofortigen Eigentumsübertragung. Voraussetzung hierfür sind nach Art. 714 ZGB die Übertragung des Besitzes auf den Erwerber in Form der Übergabe des Tieres an das Tierheim im Sinne von Art. 922 ZGB, die Befugnis des Veräusserers zur Eigentumsübertragung, ein gültiger Rechtsgrun...


  • Werbung

    ...ssachtung nach Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG darstellen, muss im Einzelfall geprüft werden. Die Verwendung von Tieren in der Werbung wird von den zuständigen kantonalen Behörden stichprobenweise kontrolliert (Art. 215 Abs. 1 TSchV). Gegen Werbung mit tierschutzwidrigem Inhalt kann Strafanzeige erstattet werden. Dies gilt auch für Werbungen, die Darstellungen von Gewalttätigkeiten oder pornografische Handlungen mit Tieren enthalten.


  • Bundesverfassung

    ...ntumsgarantie (Art. 26 BV) auftreten.Art. 25bis aBV wurde im Jahre 2000 durch Art. 80 der total revidierten Bundesverfassung ersetzt. Die Bestimmung blieb materiell unverändert und hat lediglich einige redaktionelle Anpassungen erfahren.Ebenfalls von grosser Bedeutung für den Tierschutz ist Art. 120 Abs. 2 BV, der festhält, dass der der Bund beim Erlass von Vorschriften über den Umgang mit Keim- und Erbgut von Tieren, Pflanzen und anderen Organismen unter anderem der Würde der Kreatur, die auch die Tierwürde umfasst, Rechnung zu tragen hat. Dabei besteht Einigkeit darüber, dass es sich bei der...


  • 2013_11_27 TIR reicht Strafanzeige gegen Tropenhaus Frutigen ein

    ... Tötung gemäss Art. 26 Abs. 1 lit. b des Schweizer Tierschutzgesetzes, geprüft werden muss. Eine vorsätzlich begangene Tierquälerei wird mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren sanktioniert; bei fahrlässiger Begehung droht eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen.Die Haltung von Wildtieren in Gefangenschaft bedeutet grosse Verantwortung. Weil Tierquälerei auch in Bezug auf Fische kein Bagatelldelikt ist, reichte die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) letzte Woche Strafanzeige gegen das Tropenhaus Frutigen ein. Sie hofft, dass durch die Strafanzeige die verant...


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