Delikatessen
Allgemeines
Der Konsum von Fleisch- und Fischprodukten hat in unserem Kulturkreis eine lange Tradition und wird von weiten Teilen der Gesellschaft nicht infrage gestellt. Das entsprechende Angebot bietet eine Vielzahl von durch Schlachtung, Jagd und Fischerei hervorgebrachten Produkten. Als eigentliche Delikatessen und Sinnbild guten Geschmacks werden dabei besonders erlesene und in Anwendung besonderer Verfahren gewonnene Speisen bezeichnet.
Für die verwendeten Tiere ist die Herstellung dieser Erzeugnisse nicht selten mit grossem Leid verbunden. Infolge wiederholter Medienberichterstattungen dürften die tierschutzwidrigen Methoden mittlerweile zwar als allgemein bekannt gelten, der Beliebtheit der Erzeugnisse scheint dieser Umstand aber dennoch keinen Abbruch zu tun. Beispiele für entsprechende Tierprodukte sind helles Kalbfleisch, Stopfleber, Hummer, Kaviar oder Froschschenkel.
Verbot nach Schweizer Tierschutzrecht
Die Produktion solcher Delikatessen ist in der Schweiz teilweise ausdrücklich verboten, so beispielsweise das Stopfen von Geflügel (Art. 20 Abs. 1 lit. e TSchV). Ausserdem soll die in Art. 37 Abs. 3 TSchV geforderte ausreichende Eisenversorgung von Kälbern sicherstellen, dass kein helles Kalbfleisch produziert wird. Hinsichtlich anderer Delikatessen bestehen keine speziellen gesetzlichen Regelungen, je nach Produktionsmethode liegt aber oftmals eine Misshandlung, unnötige Überanstrengung oder qualvolle Tötung und damit eine Tierquälerei nach Art. 26 Abs. 1 lit. a oder b TSchG vor.
So ist beispielsweise das bei der Produktion von Froschschenkeln oftmals praktizierte
Ausreissen der Beine bei lebendigem Leib ebenso wenig zulässig,
wie das Herausschneiden des Kaviars aus dem noch lebenden Fisch.
Selbst wenn verschiedene Produktionsmethoden in der Schweiz verboten sind, bleibt der Umstand problematisch, dass entsprechende Produkte uneingeschränkt in die Schweiz eingeführt und hierzulande gehandelt werden dürfen. So werden jährlich rund 300 Tonnen Stopfleber, 150 Tonnen Froschschenkel und rund 5000 bis 6400 Kilogramm Kaviar in die Schweiz eingeführt.