Stiftung für das Tier im Recht

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  • 2014_01_06 Teilrevidierte Tierschutzverordnung in Kraft getreten

    Teilrevidierte Tierschutzverordnung in Kraft getreten Teilrevidierte Tierschutzverordnung in Kraft getreten Seit Anfang dieses Jahres ist die teilrevidierte Version der Tierschutzverordnung (TSchV) in Kraft. Neben einigen begrüssenswerten Neuerungen enthält die überarbeitete Verordnung auch zahlreiche Änderungen, die aus Tierschutzsicht einen Rückschritt darstellen. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) hatte sich im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens für strikte Vorschriften zugunsten des Tierwohls stark gemacht. 06.01.2014 Bei der Teilrevision handelt es sich um die erste umfassende Übe...


  • 2014_01_15 Neues Hunderecht im Kanton Glarus

    Neues Hunderecht im Kanton Glarus Neues Hunderecht im Kanton Glarus Per 1. Januar 2014 hat der Kanton Glarus seine neue Verordnung zum kantonalen Tierschutz- und Tierseuchengesetz (Veterinärverordnung) in Kraft gesetzt. Damit ist Glarus neu ebenfalls zu den Kantonen mit einer Rasseliste zu zählen. Auch für auswärtige Listenhunde gelten auf dem Glarner Kantonsgebiet strenge Vorschriften. Daneben ist neu eine Bewilligungspflicht für die Haltung von mehr als einem Hund vorgeschrieben. 15.01.2014 Bereits am 6. Mai 2012 hat die Landsgemeinde des Kantons Glarus das Einführungsgesetz zum Tierschutzg...


  • 2014_01_08 TIR in Rundschaubeitrag vom 8. Januar 2014

    TIR in Rundschaubeitrag vom 8. Januar 2014 TIR in Rundschaubeitrag vom 8. Januar 2014 In der Ausgabe vom 8. Januar 2014 widmete sich die "Rundschau" unter anderem dem Thema Pelz und beschäftigte sich dabei insbesondere mit dem fraglichen Nutzen der Pelzdeklarationsverordnung. Als Expertin kommt im Beitrag auch die stellvertretende Geschäftsleiterin der Stiftung für das Tier im Recht (TIR), Vanessa Gerritsen, zu Wort. 08.01.2014 Die üblichen Methoden der Pelzproduktion sind für die betroffenen Tiere mit massiven Leiden verbunden und stellen nach schweizerischen Massstäben klare Tierquälereien d...


  • 2014_03_26 Aussetzen von Tieren ist Tierquälerei

    Aussetzen von Tieren ist Tierquälerei Aussetzen von Tieren ist Tierquälerei Wie der gestrigen Ausgabe der Berner Zeitung zu entnehmen war, wurden am vergangenen Freitag in Riggisberg drei nur wenige Wochen alte Hundewelpen, die vermutlich ausgesetzt worden waren, von Passanten aufgefunden. Das Aussetzen von Tieren erfüllt den Straftatbestand der Tierquälerei und muss durch die zuständigen Strafverfolgungsorgane zwingend untersucht werden. 23.03.2014 Die aufgefundenen Hundewelpen trugen gemäss Berichterstattung der Berner Zeitung keine Halsbänder und sind auch nicht gechippt, sodass sie niemand...


  • 2014_10_07 TIR begrüsst die Hornkuh-Initiative

    TIR begrüsst die Hornkuh-Initiative TIR begrüsst die Hornkuh-Initiative Die von Biobauer Armin Capaul ins Leben gerufene IG Hornkuh hat am 23. September 2014 eine eidgenössische Initiative lanciert, mit der ein finanzieller Anreiz zur Haltung Horn tragender Kühe und Ziegen geschaffen werden soll. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) begrüsst die Initiative, da sie das Enthornen von Rindern und Ziegen als nicht zu rechtfertigende Verletzung der Tierwürde erachtet. 07.10.2014 Zahlreiche Ziegen und Rinder werden heutzutage routinemässig die Horner entfernt. Schätzung zufolge sind mehr als 70 ...


  • 2013_01_24 Leicht revidiertes Tierschutzgesetz in Kraft

    Leicht revidiertes Tierschutzgesetz in Kraft Leicht revidiertes Tierschutzgesetz in Kraft Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) hatte sich in der Vernehmlassung insbesondere erfolgreich dafür stark gemacht, dass Tierversuchsdaten für die Öffentlichkeit einsehbar werden. 24.01.2013 Das neue Gesetz beseitigt zum einen einige sprachliche Unklarheiten und passt die veralteten Strafbestimmungen dem aktuellen strafgesetzlichen Sanktionssystem an. Zum andern wurden inhaltlich etwa Bestimmungen aufgenommen, um Pflegeberufe im Tierbereich stärker zu kontrollieren. So soll der Bundesrat neu gewisse P...


  • 2012_09_26 TIR-Beitrag in "Achtung Tier!"

    TIR-Beitrag in "Achtung Tier!" TIR-Beitrag in "Achtung Tier!" In der Serie "Achtung Tier!" des Bundesamts für Veterinärwesen (BVET) äussern sich Experten aus unterschiedlichen Fachbereichen in Gastkommentaren zu verschiedenen Themen rund um die Mensch-Tier-Beziehung. Im aktuellen Beitrag setzt sich Gieri Bolliger, Geschäftsleiter der Stiftung für das Tier im Recht (TIR), kritisch mit der Vollzugssituation im strafrechtlichen Tierschutz auseinander. 26.09.2012 Die Beitragsreihe "Achtung Tier!" des BVET über wichtige Aspekte des menschlichen Umgangs mit Tieren dient sowohl der Informationsverbre...


  • 2011_11_25 Verbesserungen im Tierschutzvollzug dringend notwendig

    Verbesserungen im Tierschutzvollzug dringend notwendig Verbesserungen im Tierschutzvollzug dringend notwendig Der Tierschutzvollzug in der Landwirtschaft weist nach wie vor erhebliche Mängel auf. Ständerat This Jenny (SVP/GL) verlangt deshalb strikte Subventionskürzungen für fehlbare Landwirte. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) begrüsst den Vorstoss sowie den positiven Entscheid des Bundesrats und fordert rasches Handeln. 25.11.2011 Dass Tierschutzverstösse oft nicht oder unzureichend geahndet werden, ist ein Missstand, auf den die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) seit Jahren wieder...


  • 2010_08_17 Enthornen von Rindern ist rechtswidrig

    Enthornen von Rindern ist rechtswidrig Enthornen von Rindern ist rechtswidrig Kühe haben von Natur aus Hörner, dennoch sieht man horntragende Rinder heute praktisch nur noch in der Werbung. An einer gemeinsam mit KAGfreiland und dem Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) durchgeführten Medienkonferenz zeigte die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) heute auf, dass die weit verbreitete Praxis des Enthornens von Rindern gegen das Tierschutzrecht verstösst. 17.08.2010 Während die berühmte Kuh Lovely in der Milch-Werbung und ihre marketingmässig aktiven Artgenossinnen allesamt prächtig...


  • 2005_06_03 Die Stiftung in Cambridge/UK

    Die Stiftung in Cambridge/UK Die Stiftung in Cambridge/UK Auf Einladung der veterinärmedizinischen Abteilung an der weltbekannten Universität von Cambridge bei London durfte die Stiftung für das Tier im Recht über „Animals in European Laws – Legal Aspects of Human–Animal Bonds“ referieren. 03.06.2005 Rund 25 Studierende und Dozenten verschiedener Fachrichtungen u.a. aus der Veterinärmedizin folgten dem eineinhalbstündigen Vortrag im Rahmen der Seminarreihe der Gruppe Tierschutz und Mensch-Tier-Beziehung der Universität Cambridge. Auf grosses Interesse ist namentlich die Auswertung Schweizer Ti...


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