TIR begrüsst die Hornkuh-Initiative
Die von Biobauer Armin Capaul ins Leben gerufene IG Hornkuh hat am 23. September 2014 eine eidgenössische Initiative lanciert, mit der ein finanzieller Anreiz zur Haltung Horn tragender Kühe und Ziegen geschaffen werden soll. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) begrüsst die Initiative, da sie das Enthornen von Rindern und Ziegen als nicht zu rechtfertigende Verletzung der Tierwürde erachtet.
07.10.2014
Zahlreiche Ziegen und Rinder werden heutzutage routinemässig die Horner entfernt. Schätzung zufolge sind mehr als 70 Prozent aller hierzulande gehaltenden Kühe hornlos. Mit dem Ziel, behornte Kühe und Ziegen in der Schweiz zu erhalten, ist die IG Hornkuh bereits im Dezember 2010 mit einem offenen Brief an das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) herangetreten. Darin forderte sie, dass Bauern, die ihre Tiere nicht enthornen, Direktzahlungen von täglich einem Franken pro Kuh und 20 Rappen pro Ziege erhalten sollten ("Hörnerfranken", siehe TIR-Newsmeldung vom 13.3.2013). Zusätzlich hat die IG Hornkuh am März 2013 eine entsprechende Petition mit dem gleichen Inhalt lanciert. Im Dezember 2013 konnten dem Bundesrat über 18'000 Unterschriften vorgelegt werden. Gestützt auf diesen Erfolg hat die IG Hornkuh nun die Initiative "Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere" ("Hornkuh-Initiative") lanciert. Weitere Informationen zur Initiative finden Sie auf der Website www.hornkuh.ch oder www.valengiron.ch. Die Unterschriftenbögen können Sie hier herunterladen.
Hörner sind für Rinder in vielerlei Hinsicht von grosser Bedeutung. Anders als dies oftmals angenommen wird, bestehen sie nicht aus empfindungslosem Material wie etwa menschliche Fingernägel. Vielmehr handelt es sich um durchblutete und mit Nerven versorgte Organe, die Bestandteil des Rinderschädels sind.
Die Hörner haben darüber hinaus eine wichtige Funktion als
Kommunikationsinstrumente und spielen unter anderem auch für das
Rangverhalten der Tiere eine entscheidende Rolle.
In einem ausführlichen Rechtsgutachten, das 2011 auch als Buch
erschienen ist (Band 6 der TIR-Schriftenreihe), hat die TIR das
Enthornen von Rindern vor allem unter dem Aspekt der im Tierschutzrecht
fundamentalen Achtung der Tierwürde untersucht. In ihrer Analyse kommt
sie zum Schluss, dass das Enthornen für die betroffenen Tiere einen
massiven Eingriff in ihre rechtlich geschützte Würde bedeutet. Dieser
ist derart schwerwiegend, dass er durch die entgegenstehenden – in
erster Linie wirtschaftlichen – Interessen nicht gerechtfertigt werden
kann. Das Enthornen stellt folglich eine klare Missachtung der Tierwürde
und somit eine Tierquälerei im Sinnes des Tierschutzgesetzes dar. Die
TIR begrüsst daher die Hornkuh-Initiative und hofft auf entsprechende
Unterstützung des Anliegens durch die Schweizer Bevölkerung.