Leicht revidiertes Tierschutzgesetz in Kraft
Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) hatte sich in der Vernehmlassung insbesondere erfolgreich dafür stark gemacht, dass Tierversuchsdaten für die Öffentlichkeit einsehbar werden.
24.01.2013
Das neue Gesetz beseitigt zum einen einige sprachliche Unklarheiten und passt die veralteten Strafbestimmungen dem aktuellen strafgesetzlichen Sanktionssystem an. Zum andern wurden inhaltlich etwa Bestimmungen aufgenommen, um Pflegeberufe im Tierbereich stärker zu kontrollieren. So soll der Bundesrat neu gewisse Pflegehandlungen an Tieren für melde- oder bewilligungspflichtig erklären können.
Endlich in Kraft sind auch das Verbot zur Ein-, Durch- und Ausfuhr von Hunde- und Katzenfellen und daraus hergestellten Produkten sowie zum Handel mit denselben und jenes zum Import von Delfinen und anderen Walartigen. Eine weitere wichtige Neuerung betrifft die verschärfte Anzeigepflicht von Tierschutzvollzugsbeamten, womit ein von der TIR in ihren alljährlichen Strafpraxisanalysen wiederholt aufgezeigter Mangel beseitigt wird.
Eingesetzt hat sich die TIR auch für die Veröffentlichung von
Informationen zu Tierversuchen, da nur Transparenz eine öffentliche
Diskussion über Sinn und Unsinn von Tierexperimenten erlaubt. Neu sind
für jeden Tierversuch Titel und Fachgebiet, Versuchszweck sowie Anzahl
und Belastungsgrad der betroffenen Tiere zugänglich zu machen.
Allerdings wurde die Inkraftsetzung des entsprechenden Artikels
aufgeschoben.
Auch wenn einige der neuen Bestimmungen in die
richtige Richtung weisen, bleibt noch immer viel zu tun, bis Tieren auf
rechtlicher Ebene ein angemessener Schutz zukommt. Die TIR wird daher
auch weiterhin für tiergerechte Normen kämpfen und insbesondere auch die
Anwendung des geltenden Rechts genauestens beobachten.