TIR-Beitrag in "Achtung Tier!"
In der Serie "Achtung Tier!" des Bundesamts für Veterinärwesen (BVET) äussern sich Experten aus unterschiedlichen Fachbereichen in Gastkommentaren zu verschiedenen Themen rund um die Mensch-Tier-Beziehung. Im aktuellen Beitrag setzt sich Gieri Bolliger, Geschäftsleiter der Stiftung für das Tier im Recht (TIR), kritisch mit der Vollzugssituation im strafrechtlichen Tierschutz auseinander.
26.09.2012
Die Beitragsreihe "Achtung Tier!" des BVET über wichtige Aspekte des menschlichen Umgangs mit Tieren dient sowohl der Informationsverbreitung als auch der Sensibilisierung der Bevölkerung für die Bedürfnisse und Interessen der Tiere. Jeden Monat legt eine Fachperson ihren Standpunkt zu einem aktuellen Tierschutzthema dar. So haben sich beispielsweise Dr. Heinrich Binder, Fachleiter Tierschutz des BVET, im Mai zum Stand der Schweizer Tierschutzgesetzgebung, oder Nationalrats- und Bauernverbandspräsident Hansjörg Walther (SVP/TG) im Juni zu Rindviehproblemen geäussert.
Im aktuellen Gastkommentar befasst sich nun Dr. Gieri Bolliger, Geschäftsleiter der TIR, kritisch mit der Vollzugspraxis im strafrechtlichen Tierschutz. Dabei macht er auf die in zahlreichen Kantonen bestehenden, teilweise gravierenden Mängel aufmerksam. Als Ursachen hierfür macht Bolliger insbesondere mangelnde Kapazitäten und Fachkenntnisse, aber auch fehlendes Interesse der zuständigen Behörden aus.
Für einen effektiven Tierschutz sind eine konsequente Umsetzung der
tierschutzrechtlichen Bestimmungen und eine angemessene Bestrafung von
Tierquälern jedoch unabdingbar. Nur wenn der Vollzug gewährleistet ist,
darf das Niveau des Schweizer Tierschutzrechts wirklich als hoch
bezeichnet werden. Den vollständigen Beitrag finden Sie hier.