Stiftung für das Tier im Recht
|
Rigistrasse 9 CH-8006 Zürich Tel: +41 (0) 43 - 443 06 43 Fax: +41 (0) 43 - 443 06 46 |
info@tierimrecht.org Internet www.tierimrecht.org |
|
Suchresultate «𝘾𝙊𝙆𝙃𝙀𝙍𝙀.𝘾𝙊𝙈 where can i buy meth ice Protaras verified market list»
Suchresultate 751 - 760 von 786
-
2016_01_21 TIR an Konferenz zum Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES)
...bzw. in die Anhänge I-III eingeteilt. Rund 5600 Tier- und 30'000 Pflanzenarten unterliegen unterschiedlich starken Schutzstufen. Je nach Zuteilung ist der internationale Handel mit diesen Arten verboten oder eingeschränkt.Die TIR befasst sich seit Sommer 2015 intensiv mit den Themen Wilderei und Handel mit lebenden Tieren, Jagdtrophäen und illegal erstandenen Tierprodukten wie Elfenbein, Nashornpulver etc. (lesen Sie hier mehr über die entsprechenden Bestrebungen der TIR in Kenia und Simbabwe). Um dem enormen Tier- und Artenschutzproblem entgegenzutreten, bedarf es neben juristischem Know-how ...
-
Misshandlung
...rden. Nach Art. 11 i. V. m. Art 104 StGB können Straftaten durch pflichtwidriges Untätigkeit begangen werden, wenn der Täter eine sogenannte Garantenstellung innehat und aufgrund dieser Rechtsstellung verpflichtet ist, die Gefährdung oder Verletzung des betroffenen Rechtsguts zu verhindern. Diese Pflicht kann gemäss Art. 11 Abs. 2 StGB durch Gesetz, Vertrag, einer freiwillig eingegangenen Gefahrengemeinschaft oder durch Schaffung einer Gefahr entstehen. Eine Garantenpflicht für ein Tier trifft insbesondere den Tierhalter oder den vorübergehenden Betreuer aufgrund der ihnen gemäss in Art....
-
Artenschutz
...anzen (mit Anhängen I-IV, 0.453, CITES)Übereinkommen vom 19. September 1979 über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (mit Anhängen, 0.455, Berner Konvention)Internationales Übereinkommen vom 2. Dezember 1946 zur Regelung des Walfangs (mit Anhang, 0.922.74)Übereinkommen vom 23. Juni 1979 zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten (mit Anhängen, 0.451.46, Bonner Konvention CMS) Abkommen vom 4. Dezember 1991 zur Erhaltung der europäischen Fledermauspopulationen (mit Anhang, 0.451.461)Abkommen vom 15. August 1996 zur Erhaltung d...
-
Fischereirecht
Fischereirecht Gesetzestexte Fischereirecht Unter Fischerei wird der Fang lebender Fische und anderer Wassertiere verstanden. Art. 79 der Bundesverfassung verleiht dem Bund die Kompetenz, die Grundsätze des Fischereirechts festzulegen, während die Kantone diese zu konkretisieren haben. Beim eidgenössischen Fischereirecht handelt es sich somit um eine sogenannte Rahmengesetzgebung, die durch die kantonalen Fischereierlasse näher ausgeführt wird.Nach Art. 1 des Bundesgesetzes über die Fischerei (BGF) bezweckt das Fischereirecht, die natürliche Artenvielfalt und den Bestand einheimischer Fische, ...
-
Tessin
...egge sui cani/TI TI i.V.m. Art. 6 Regolamento sui cani/TI).Hunde im Alter von mehr als drei Monaten müssen registriert werden und es ist eine jährliche Steuer zu entrichten (Art. 4 Legge sui cani/TI). Bei der Registrierung auf der Gemeinde muss sofort der Nachweis erbracht werden, dass a) eine Haftpflichtversicherung besteht und b) der "Corso di base" besucht wurde (sofern keine Ausnahme vorliegt). Fehlen diese Nachweise, setzt die Gemeinde Fristen (3 Monate für die Versicherung, 6 Monate für den Kurs) (Art. 3 Regolamento sui cani/TI). An öffentlichen Orten, die von Personen und/oder Tiere...
-
2016 09 20 Friendsmail Nr. 43: Strafanzeige gegen Zirkus Royal / TIR-Publikation zu "Animal Dignity" / Vortrag Peter Sankoff
...sität von Alberta (CAN), wird am Mittwoch, 28. September, 18.15 Uhr, an der Universität Zürich (Rämistrasse 71, Hörsaal KOL-F-109) ein öffentliches Referat mit dem Titel "The Impact of Private Investigators on the Effective Operation of Animal Protection Law" halten. Die TIR ist Mitveranstalterin des Vortrags und freut sich auf das zahlreiche Erscheinen interessierter Zuhörer. Der Eintritt ist frei. Den Flyer zur Veranstaltung finden Sie hier.Wir möchten uns an dieser Stelle von Herzen für Ihre treue Unterstützung in den letzten zwanzig Jahren bedanken. Ohne Ihre Hilfe hätte es die TI...
-
Stopp Pelz!
Stopp Pelz! Obwohl hinlänglich bekannt ist, dass die Herstellung von Pelzprodukten für die betroffenen Tiere mit grossen Qualen verbunden ist, werden in der Schweiz nach wie vor zahlreiche entsprechende Erzeugnisse verkauft. Im Vordergrund stehen dabei nicht die klassischen Pelzmäntel, sondern vielmehr Bordüren an Jacken, Stiefeln oder Mützen. Obwohl die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung die brutalen Haltungs-, Fang- und Tötungsmethoden von Pelztieren klar ablehnt, sind Jacken mit Pelzkragen in den Wintermonaten auch hierzulande keine Seltenheit. Die Gewinnung der Felle ist seit den Achtziger...
-
2018 11 22 Tierschutzstrafpraxis 2017: TIR-Analyse zeigt erhebliche Vollzugsunterschiede sowie einen signifikanten Rückgang der Anzahl Tierschutzstrafverfahren
...2.11.2018: Animali, i maltrattamenti diminuiscono Medienecho Radioberichte: Radio 24 vom 22.11.2018: Weniger Strafverfahren wegen Tierquälerei in der SchweizRadio Südostschweiz vom 22.11.2018: Bericht über die Auswertung der Tierschutzstrafpraxis 2017 Radio Zürisee vom 22.11.2018: Bericht zur Auswerung der Schweizer Tierschutzstrafpraxis 2017
-
2019 11 14 Zahl der Tierschutzstrafverfahren steigt gegenüber dem Vorjahr wieder an – Nach wie vor erhebliche Defizite und deutliche kantonale Unterschiede bei der Verfolgung von Tierschutzverstössen feststellbar
...11.2019: In aumento i reati contro gli animali20 Minuten vom 15.11.2019: Straftaten gegen TiereAargauer Zeitung vom 15.11.2019: Tierleid wird oft bagatellisert und gering bestraft Medienecho TV-Berichte: SRF 10vor10 vom 14.11.2019: Zu milde Strafen bei Tiermisshandlugen?Tele Top vom 14.11.2019: Tierleid wird oft zu gering bestraft Nau.ch vom 14.11.2019: Tierschutz in der Schweiz hat sich laut "Tier im Recht" verbessertTele M1 aktuell vom 14.11.2019: Tierschutzdelikte: So viele Anklagen wie noch nie im Aargau Medienecho Radioberichte: SRF Regionaljournal Basel vom 18.11.2019: Eine Fachstelle ...
-
Genf
...eit werden (BGE 133 I 145).Am 27. Februar 2007 hat das Bundesgericht entschieden, dass das Genfer Übergangsreglement, das ein Zuchtverbot für gefährliche Hunde und eine Bewilligungspflicht für den Erwerb und die Haltung solcher Hunde vorsieht, den Voraussetzungen von Art. 36 der Bundesverfassung (BV) genügt. Die Regelung ist laut Bundesgericht verhältnismässig und braucht keine gesetzliche Grundlage. Das eidgenössische Tierschutzgesetz hindert die Kantone nicht daran, Polizeivorschriften zur Verhütung von Hundeangriffen auf Menschen zu erlassen (BGE 133 I 172).Am 21. November 2008 hat...