Stiftung für das Tier im Recht

Rigistrasse 9

CH-8006 Zürich

Tel: +41 (0) 43 - 443 06 43

Fax: +41 (0) 43 - 443 06 46

E-Mail

info@tierimrecht.org

Internet

www.tierimrecht.org



Suchresultate «PROBLEMGO.COM e Riichter bestiechen fir datt si mäi Mann erausloossen»

Suchresultate 691 - 700 von 716

  • 2025 12 19 Friendsmail Nr. 69: Weihnachtliche Grüsse

    Friendsmail Nr. 69: Weihnachtliche Grüsse Liebe Freundinnen und Freunde der Stiftung für das Tier im Recht (TIR)Das Jahr neigt sich dem Ende zu. Wir möchten die Gelegenheit nutzen, um Danke zu sagen und gemeinsam auf die Höhepunkte der vergangenen Monate zurückzublicken.2025 war ein ereignisreiches Jahr für die TIR – mit anspruchsvollen Aufgaben, wertvollen Erfahrungen und wichtigen Fortschritten für den Schutz und die Rechte von Tieren. Zugleich ist uns bewusst, dass noch viele Herausforderungen vor uns liegen. Mit Engagement und Zuversicht blicken wir auf das kommende Jahr voller bedeutender...


  • 2023 01 16 TIR hocherfreut - Verwaltungsgericht verbietet umstrittene Hirnforschung an Zebrafinken

    TIR hocherfreut - Verwaltungsgericht verbietet umstrittene Hirnforschung an Zebrafinken Das kantonale Verwaltungsgericht hat einen in Zürich geplanten schwerbelastenden Tierversuch zur Erforschung der neuronalen Mechanismen im Zusammenhang mit dem Singverhalten von Zebrafinken für unrechtmässig erklärt, nachdem die drei Tierschutzdelegierten der Zürcher Tierversuchskommission die zunächst erteilte Bewilligung angefochten hatten. Der erwartete Erkenntnisgewinn war nach Ansicht des Gerichts zu gering, um die erheblichen Belastungen der Tiere zu rechtfertigen, da kein konkreter medizinischer Nutz...


  • 2024 12 18 Weihnachten ohne Tierleid: TIR warnt vor tierquälerischen Delikatessen

    Weihnachten ohne Tierleid: TIR warnt vor tierquälerischen Delikatessen Weihnachten steht vor der Tür. Eigentlich eine Zeit der Besinnlichkeit und der Nächstenliebe. Nichtsdestotrotz finden anlässlich der Festtage oft Spezialitäten ihren Weg auf unsere Teller, deren Herstellung mit grossem Tierleid verbunden ist. Die Rede ist von Stopfleber, Froschschenkel, Krustentieren oder Kaviar. Obwohl die Methoden zur Gewinnung dieser Delikatessen gemäss Schweizer Tierschutzgesetzgebung verboten sind, boomt der Import entsprechender Produkte– speziell zur Weihnachtszeit. 18.12.2024 Die Stiftung für das Ti...


  • Bern

    ...Leinenpflicht (lit. e); namentliche Bezeichnung derjenigen Personen, die den Hund ausführen dürfen (lit. f); Verpflichtung zu baulichen Vorkehrungen (lit. g); vorübergehende Umplatzierung (lit. h); Beschlagnahme (lit. i); befristetes oder unbefristetes Halteverbot (lit. k); Zuchtverbot oder Auflagen für die Zucht (lit. l); Sterilisation oder Kastration des Hundes (lit. m); Euthanasie (lit. n). 4. Geplante Gesetzesänderungen Der Grosse Rat hat in der Sommersession 2025 eine Motion angenommen, die den Regierungsrat verpflichtet die gesetzlichen Grundlagen vorzulegen, damit Ersthundehaltend...


  • Glarus

    ...7. Juni 1990 (GS VI E/211/2) 2. Allgemeine Bestimmungen zur Hundehaltung Wer einen Hund hält, muss  für diesen über eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer ausreichenden Deckungssumme verfügen (Art. 29 Abs. 1 EG zum TSchG und TSG/GL).Gemäss Art. 26a Abs. 1 EG zum TSchG und TSG/GL müssen Personen, die erstmals einen Hund erwerben, innert eines Jahres nach Erwerb des Hundes einen Nachweis über ihre Kenntnisse und Fähigkeiten betreffend die Haltung von Hunden und den Umgang mit ihnen erbringen. Als Nachweis über Kenntnisse und Fähigkeiten betreffend die Haltung von Hunden und den Umgang...


  • Rechtsstellung

    ...en" (BGE 115 IV 248 E. 5a, S. 254). Seit 2003 hält Art. 641a ZGB nun ausdrücklich fest, dass Tiere auch rechtlich betrachtet keine Sachen mehr sind und weist ihnen einen eigenen Status zu, der für alle lebenden Tiere gilt und damit weit über den Geltungsbereich des Tierschutzgesetzes hinausgeht, das von wenigen Ausnahmen abgesehen nur Wirbeltiere schützt (Art. 2 Abs. 1 TSchG). Diese zusätzlich geschaffene Kategorie verleiht Tieren allerdings keine eigentlichen Rechte. Auf sie finden vielmehr weiterhin die Sachbestimmungen Anwendung, soweit keine spezifischen Regelungen getroffen wurden ...


  • Zirkus

    ...Art. 16 Abs. 2 lit. e TSchV). Ausdrücklich Problematisch sind vor dem Hintergrund des Schutzes der Tierwürde Aufführungen, bei denen Tiere der Lächerlichkeit ausgesetzt oder zu Darbietungen genötigt werden, die mit ihren natürlichen Verhaltensweisen nichts gemeinsam haben.


  • Spenden

    ... 443 06 43 oder via E-Mail info@tierimrecht.org bestellen. Unsere Vorstellungsbroschüre, die Jahres- und Revisionsberichte sowie sämtliche Ausgaben des TIR-Informations-Flyers können auch elektronisch heruntergeladen werden. Für Ihre wertvolle Unterstützung danken wir Ihnen – auch im Namen der Tiere – ganz herzlich.


  • 2013_04_19 TIR kritisiert Bundesgerichtsentscheid zur Vernachlässigung von Kühen

    ...scheid 6B_660/2010, E. 1.2.1) anerkannt. Zusammenfassend lässt sich also festhalten, dass die vom Bundesgericht im aktuellen Entscheid vertretene Meinung, wonach die Beeinträchtigung des tierlichen Wohlergehens eine Voraussetzung für die Erfüllung des Vernachlässigungstatbestands sei, auf rechtlichen Fehlschlüssen beruht und daher unzutreffend ist. Weitere Informationen:NZZ vom 28. März 2013: Unangetastete TierwürdeEntscheid des Bundesgerichts vom 14. März 2013 (Urteil 6B_635/2012)Entscheid des Bundesgerichts vom 8. Februar 2008 (Urteil 6B_660/2010)Straffälle-Datenbank der TIR: Urteil des ...


  • 2022 06 03 Newsletter TIR-Bibliothek: TIR präsentiert den Lesetipp

    ...ded Milks" von Gary E. Fraser et al.Aktuelle Neuzugänge in der TIR-Bibliothek: Newsletter TIR-Bibliothek Buchcover "Scharzweissbuch Milch" von Thomas Stollenwerk Milch Schwarzweiss


Seite 70 von 72