Stiftung für das Tier im Recht

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Suchresultate «PROBLEMGO.COM e Riichter bestiechen fir datt si mäi Mann erausloossen»

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  • Eigentum

    Eigentum Eigentum Allgemeines Eigentum ist das Recht, das dem Inhaber die ausschliessliche Herrschaft über eine Sache verleiht. Der Eigentümer kann also innerhalb der Schranken der Rechtsordnung sowohl tatsächlich als auch rechtlich nach Belieben über seine Sache zu verfügen (Art. 641 Abs. 1 ZGB). Solange weder Gesetzesbestimmungen missachtet noch Rechte von Drittpersonen verletzt werden, darf er seine Sache gebrauchen, verändern oder sogar zerstören. Darüber hinaus kann er auch Verträge über die Sache abschliessen. Möglich sind Alleineigentum und gemeinschaftliches Eigentum. Unterscheidu...


  • Erbrecht

    Erbrecht Erbrecht Allgemeines Das Erbrecht klärt die Vermögens- und Schuldverhältnisse am Nachlass einer verstorbenen Person nach den Bestimmungen der Art. 457ff. ZGB. Das Zivilgesetzbuch legt grundsätzlich die für die Verteilung des Vermögens einer verstorbenen Person massgeblichen Regeln fest. Diese können jedoch durch eine Verfügung von Todes wegen in Form eines Testaments oder eines Erbvertrags ergänzt und zumindest teilweise abgeändert werden. So hat der Erblasser die Möglichkeit, Dritte als Erben einzusetzen oder ihnen ein Vermächtnis zuzuwenden. So können beispielsweise auch gemeinnü...


  • Elfenbein

    Elfenbein Allgemeines Mit Elfenbein wird im engeren Sinne die Substanz der Stosszähne von Elefanten und Mammuts bezeichnet, allerdings gilt auch das Zahnbein der Stoss- oder Eckzähne weiterer Tierarten, etwa von Nilpferden, Wildschweinen, Walrossen und verschiedenen Walarten, als Elfenbein. Ausserhalb der nördlichen Länder – wo dem Elfenbein von Walrossen und Narwalen traditionell meist in indigenen Völkern grosse Bedeutung zukommt – bezieht sich der Begriff fast ausschliesslich auf Elefantenelfenbein. In den folgenden Ausführungen wird der Handel mit Letzterem näher beleuchtet.Elfenbe...


  • Erfolge

    Erfolge Erfolge der TIR Die TIR hat erreicht, dass Tiere im schweizerischen Recht seit 2003 endlich nicht mehr als Sachen, sondern als Lebewesen gelten;die Tierwürde seit 2008 durch das Schweizer Tierschutzgesetz ausdrücklich geschützt ist;die zuständigen Strafvollzugsbehörden Tierquälereien und andere Tierschutzdelikte viel ernster nehmen als früher und die Zahl der entsprechenden Strafverfahren in den letzten Jahren gesamtschweizerisch deutlich zugenommen hat;das Bundesgericht sich 2009 erstmals überhaupt mit Tierversuchen und der Tierwürde befasst und schwer belastende Primatenexprimente ve...


  • 2021 02 09 Neuer TIR-Flyer: Tierquälereien sind keine Bagatellen!

    ... über das nationale E-Learning- Programm «Polizei und Tierschutz», an dem sie mitgewirkt hat.Weitere Informationen über das Engagement der TIR für einen funktionierenden Tierschutzstrafvollzug in der Schweiz, lesen Sie in unserem aktuellen Flyer. Sämtliche TIR-Informationsflyer können kostenlos bei der TIR-Geschäftsstelle oder im TIR-Shop bestellt werden. Weitere Informationen: TIR-Informationsflyer Nr. 53 "Tierquälereien sind keine Bagatellen!"Analyse der Schweizer Tierschutzstrafpraxis 2019


  • 2024 03 01 TIR freut sich über Forschungsbesuch aus Yale

    TIR freut sich über Forschungsbesuch aus Yale In der Überzeugung, dass die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Mensch-Tier-Beziehung für die Weiterentwicklung des Tierschutzrechts von grundlegender Bedeutung ist, baut die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) ihre umfassende Bibliothek und ihr historisches Archiv laufend aus. Immer häufiger wird diese einzigartige Sammlung von Forschenden aus dem In- und Ausland genutzt – aktuell etwa von Ilaria Cimadori, Doktorandin an der Universität Yale (USA). 01.03.2024 Die TIR-Fachbibliothek zum Tier in Recht, Ethik und Gesellschaft mit über 22'0...


  • 2024 04 29 Petitionsübergabe in Bern: "Forschungsplatz Schweiz sichern"

    Petitionsübergabe in Bern: "Forschungsplatz Schweiz sichern" Gemeinsam mit Animalfree Research (AfR), dem Zürcher Tierschutz, der Schweizer Liga gegen Tierversuche und für die Rechte des Tieres (LSCV) und der Associazione svizzera per l’abolizione della vivisezione (ATRA) hat die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) im vergangenen Jahr die Kampagne "Forschungsplatz Schweiz sichern" lanciert. Die fünf Organisationen wollen damit ein Zeichen setzen für eine innovative, effiziente Wissenschaft ohne Tierleid. Bestandteil der Kampagne ist eine entsprechende Petition, die am heutigen Vormittag mit ü...


  • 2025 03 19 TIR freut sich über Forschungsbesuch aus Antwerpen

    TIR freut sich über Forschungsbesuch aus Antwerpen Letzte Woche durften wir Dr. Eva Kempers bei uns begrüssen. Die Spezialistin für internationales Tierrecht, Postdoktorandin an der Universität Antwerpen und Junior Research Associate am Cambridge Centre for Animal Rights Law verbrachte einige Tage zu Forschungszwecken in unserer Bibliothek. Gerne teilen wir hier Evas Eindrücke über ihren Studienaufenthalt bei der TIR. 19.03.2025 "Ich habe eine Woche in der TIR-Bibliothek verbracht, um für mein Projekt 'A Continental Approach to Animal Rights' zu recherchieren (unterstützt durch ein FWO-Kurzzei...


  • Sind sexuelle Handlungen mit Tieren strafbar?

    Sind sexuelle Handlungen mit Tieren strafbar? Sind sexuelle Handlungen mit Tieren strafbar? Ja, das Tierschutzrecht enthält ein ausdrückliches Verbot der Zoophilie, das heisst von sexuell motivierten Handlungen mit Tieren. Die entsprechende Bestimmung findet sich in Art. 16 Abs. 2 lit. j der Tierschutzverordnung (TschV). Dieses Verbot gilt unabhängig davon, ob das Tier durch die sexuell motivierte Handlung in seinem Wohlergehen beeinträchtigt wurde. Nach Art. 197 Schweizerisches Strafgesetzbuch (StGB) ebenfalls strafbar sind eine Reihe von Handlungen mit Schriften, Bild- oder Tonaufnahmen, Abb...


  • Welche Hilfsmittel sind für die Hundeerziehung zulässig?

    Welche Hilfsmittel sind für die Hundeerziehung zulässig? Welche Hilfsmittel sind für die Hundeerziehung zulässig? Das Gesetz verpflichtet Hundehalter dazu, Ihre Hunde so zu halten, dass die Tiere jederzeit unter Kontrolle gehalten werden können und dass sie andere Menschen oder Tiere nicht belästigen. Dabei sind Hundehalter aber an Vorschriften gebunden. So gelten die bei allen Wirbeltieren verbotenen Handlungen auch im Umgang mit Hunden. Untersagt sind unter anderem das Misshandeln, Vernachlässigen, mutwillige oder qualvolle Töten, unnötige Überanstrengen, Aussetzen, vorschriftswidrige Züchte...


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