Elfenbein
Allgemeines
Elfenbein gehört seit jeher zu einem beliebten Verarbeitungsmaterial. In der heutigen Zeit wird es vor allem in asiatischen Ländern wie China oder Vietnam als wertvolles Material für Schmuckstücke oder Kunstgegenstände sowie als Statussymbol verwendet und geniesst in gewissen Kreisen noch grosse Beliebtheit. Preislich wird Elfenbein zuweilen höher gehandelt als Gold, weshalb Elefantenstosszähne oft als Weisses Gold bezeichnet werden. Dementsprechend ist der Handel damit, gemessen am Umsatz, fast genau so lukrativ wie der illegale Drogen- und Waffenhandel. Er wird grösstenteils von organisierten Verbrecherkartellen kontrolliert.
Aus Tier- und Artenschutzsicht ist die Nachfrage nach Elfenbein hochproblematisch. Die rücksichtslose Tötung der Wildtiere aufgrund ihrer Stosszähne gehört gemeinsam mit dem fortwährenden Lebensraumverlust zu den Hauptursachen für den dramatischen Rückgang der Wildpopulationen.
Schätzungen zufolge werden jährlich circa 35'000 Elefanten wegen ihrer Stosszähne gejagt. Durch ihre Tötung wird den Tieren ihr fundamentalstes Gut, das Leben, entzogen. Meist erfolgt die Jagd überdies auf grausame Weise, etwa unter Verwendung von Hilfsmitteln wie Geschossen aller Art, Gift, Fallen oder Sprengstoff, was häufig mit einem qualvollen Tod für die Tiere verbunden ist. Nicht allein die getöteten Elefanten sind hiervon betroffen, vielmehr zieht ein solches Jagdereignis die gesamte Herde in Mitleidenschaft. Insbesondere Jungtiere – wegen ihrer noch fehlenden Stosszähne bilden sie nicht das Ziel solcher Tötungsaktionen – werden oftmals schwer traumatisiert. Ausgeprägtes Trauerverhalten ist bei Elefantenherden, die ein Familienmitglied verlieren, gut erforscht.
Rechtliche Erfassung
Der Asiatische Elefant wurde schon seit Inkrafttreten des Washingtoner Artenschutzübereinkommens CITES in dessen Anhang I aufgeführt und somit auf höchster Stufe geschützt. Der Handel mit Elfenbein, das von Asiatischen Elefanten stammt, ist somit verboten. Demgegenüber wurde der Afrikanische Elefant im Jahr 1977 bei der ersten Vertragsstaatenkonferenz von CITES lediglich in den Anhang II aufgenommen und im Jahr 1989 aufgrund der prekären Lage der Elefanten in Afrika in den Anhang I heraufgestuft. Nachdem sich einige Populationen erholt hatten, wurden jene 1997 – wenngleich unter strikten Handelsbedingungen – wiederum in den Anhang II herabgestuft, namentlich die Populationen von Botswana, Namibia, Südafrika und Simbabwe. Somit ist der Afrikanische Elefant je nach Herkunft aktuell in Anhang I oder Anhang II des CITES-Vertragswerks gelistet. Trotz des Schutzstatus der Elefanten floriert der illegale Handel mit Elfenbein. Afrika und Asien sind nach wie vor stark von der Wilderei betroffen. Einerseits erschweren die komplexen Strukturen der in den Elfenbeinhandel involvierten kriminellen Banden die Überwachung und Kontrolle des Handels erheblich, anderseits bedeutet die Spaltung des Schutzstatus von Elefanten in Anhang I und Anhang II von CITES eine Verkomplizierung in der Praxis. Zusätzliche Ausnahmen, die in den CITES-Bestimmungen selbst vorgesehen sind, eröffnen weitere Schlupflöcher, die rege genutzt werden.
Die Schweiz gilt zwar weder als typisches Transit- noch Destinationsland
für Elfenbein, dennoch wurden im Jahr 2015 über 260 kg Elfenbein mit
einem Schätzwert von 400'000 Schweizer Franken am Flughafen Zürich
sichergestellt.
Offenbar sollte das Gut von Tansania über Zürich nach
Peking transportiert werden. Die drei chinesischen Staatsbürger, die das
Elfenbein in Koffern mitgeführt hatten, wurden verhaftet und
einvernommen. Auch wurde ein Bussendepot von 40'000 Franken von ihnen
verlangt. Aufgrund der fehlenden Mittel der Beschuldigten wurde das
Bussendepot jedoch auf knapp 3'000 Franken gesenkt. Auf weitere
Sicherstellungsmassnahmen wurde mit Hinweis auf die Wahrung der
Verhältnismässigkeit verzichtet. Die drei Schmuggler konnten in der
Folge nach China zurückreisen. Im Jahr 2016 wurde gemäss Abklärungen der
TIR ein Strafverfahren gegen die Tatverdächtigen eröffnet und ein
Rechtshilfeersuchen in Peking eingereicht, worauf in der Folge jedoch
keine Antwort der chinesischen Behörden erfolgt sei. Nach Bekanntwerden
dieses Sachverhalts in der Öffentlichkeit mehrten sich Stimmen, die sich
für eine Verschärfung der Sanktionen für Verstösse gegen die
Bestimmungen des BGCITES aussprachen.
In der Folge hiess die
Bundesversammlung die Motion "Illegaler Handel mit bedrohten Arten. Schärfere strafrechtliche Sanktionen in der Schweiz" gut. Die Anpassung
des BGCITES ist derzeit im Gange, siehe hierzu auch die Stellungnahme der
TIR vom 18.11.2019 zur Änderung des Bundesgesetzes über den Verkehr mit
Tieren und Pflanzen geschützter Arten.