Stiftung für das Tier im Recht
|
Rigistrasse 9 CH-8006 Zürich Tel: +41 (0) 43 - 443 06 43 Fax: +41 (0) 43 - 443 06 46 |
info@tierimrecht.org Internet www.tierimrecht.org |
|
Suchresultate « MAKEMUR.COM pay off the police so they lose the evidence darkweb go hidden»
Suchresultate 311 - 320 von 876
-
Wer haftet für entlaufene, ausgesetzte oder gestohlene Tiere?
...flichten aber nicht so einfach entledigen. Richtet ein ausgesetztes Tier einen Schaden an, gilt der ursprüngliche Eigentümer noch immer als haftpflichtiger Tierhalter. Durch das Aussetzen hat er nämlich seine Sorgfaltspflicht verletzt (siehe Art. 56 OR) und die Schadensverursachung erst ermöglicht.Anders ist die Rechtslage bei gestohlenen Tieren. Hier gilt der Dieb als haftpflichtrechtlicher Halter, allerdings nicht als Eigentümer. Für weitere Informationen zu dieser Unterscheidung klicken Sie hier. Mit dem Diebstahl hat der Dieb das Tier seinem Herrschaftsbereich unterworfen und dem ...
-
Kann ein Tierkauf rückgängig gemacht werden?
...ichen Bestimmungen, so kann er weder durch Umtausch noch durch Widerruf innert eines bestimmten Zeitraums rückgängig gemacht werden. Eine Auflösung ist nur in Ausnahmefällen möglich, so zum Beispiel wenn eine Partei beweisen kann, dass sie sich über eine unerlässliche Voraussetzung für den Vertragsabschluss in einem Irrtum befand und dies für die Gegenpartei erkennbar war (sogenannter Grundlagenirrtum). Weitere Ausführungen zu diesem Thema finden Sie hier. Ebenso kann ein Kauf rückgängig gemacht werden, wenn die eine Partei die andere durch eine absichtliche Täuschung zum Vertragsschluss verle...
-
Ist die Einfuhr von Hunden mehrwertsteuerpflichtig?
...hthunde importiert, so lässt sich der wirtschaftliche Wert eines Tieres relativ einfach an den Verkaufspreis koppeln. Geht es um den Import von Tierschutz- oder Streunerhunden, so ist die Gebühr massgeblich, für die die Tiere in der Schweiz weitervermittelt werden. Von der Einfuhrsteuer sind Waren des Reiseverkehrs bis zu einem Gesamtwert von CHF 300 pro Person (sogenannte Wertfreigrenze) befreit. Da für Hunde diesbezüglich keine speziellen Vorschriften gelten, werden auch sie unter diese Regelung subsumiert. Unter dem Begriff „Waren des Reiseverkehrs“ sind allerdings nur Waren zu versteh...
-
Darf ich kranke oder verwaiste Wildtiere zu Hause pflegen?
...en verletzten Igel, so handelt es sich dabei um eine in der Schweiz gemäss der Natur- und Heimatschutzgesetzgebung geschützte Tierart. Solche Tiere dürfen weder gejagt oder gefangen, noch privat gehalten werden. Wenn Sie einen verletzten Igel finden, sollte somit zur Abklärung des weiteren Vorgehens die nächste Igelstation benachrichtigt werden. Auch Tiere, die nicht als geschützt gelten, sollte man nicht auf eigene Faust versuchen gesund zu pflegen. Viele Wildtiere haben in Bezug auf Nahrung und Auslauf spezielle Bedürfnisse und sind den Umgang mit Menschen nicht gewöhnt. Der nahe Kontakt...
-
Tierkörperbeseitigung
...Sicherheit ausgeht. So muss beispielsweise verhindert werden, dass Körperflüssigkeiten des Tieres ins Grundwasser geraten. Stirbt ein Tier beim Tierarzt, ist dieser in der Regel um den Transport in die Sammelstelle besorgt. Möchte der Halter sein Tier vor der herkömmlichen Kadaververbrennung verschonen, kann er das verstorbene Heimtier in einem speziellen Kleintierkrematorium kremieren lassen und die Urne auf Wunsch behalten. Einzelne kleine Tiere bis zu einem Gewicht von zehn Kilogramm dürfen nach Art. 25 Abs. 1 lit. d der Verordnung über tierische Nebenprodukte (VTNP) auf Privatgrund verg...
-
2013 12 23 Friendsmail Nr. 35: Frohe Festtage und ein gutes neues Jahr!
...lzugs unverkennbar. So belegt auch die aktuelle TIR-Statistik, dass der Verfolgung von Tierschutzdelikten gesamtschweizerisch immer mehr Gewicht beigemessen wird – wenn auch freilich vielerorts nach wie vor erheblicher Optimierungsbedarf besteht. Diese positive Tendenz ist nicht zuletzt auf die Arbeit der TIR zurückzuführen, die seit vielen Jahren mit fundierten Analysen der Strafpraxis auf bestehende Mängel hinweist und so Druck auf die zuständigen Stellen ausübt.Die TIR war auch 2013 bei all ihren Tätigkeiten stets auf die Unterstützung ihrer Freunde angewiesen und möchte Ihnen alle...
-
2017 06 14 Friendsmail Nr. 47: PETFLIX - Tiervideos für einen guten Zweck
...to "Tiere geben uns so viel. Geben wir ihnen etwas zurück." und in Anlehnung an den bekannten Streaming-Anbieter Netflix haben wir heute PETFLIX lanciert, eine Video-Plattform mit unterhaltsamen Tierclips.Action, Horror, Drama oder doch lieber Comedy? Auf PETFLIX gibt es eine Reihe von amüsanten Tierclips zu entdecken, die in bester Blockbuster-Manier und mit einem Augenzwinkern auf bekannte Filme und Serien verweisen. So beispielsweise räumt ein süsser Hamster in "Le Chocolatier" sorgfältig Pralinen zurück in ihre Packung. In "Hawk High" attackiert ein Falke auf spektakuläre Weise eine Drohne...
-
Kampagnen
...ierrechte verdienen so viel Aufmerksamkeit wie Donald Trump. 2023 Das Schweizer Tierschutzrecht ist leider nicht so gut wie die Schweizer Schokolade. 2024 Unser Wunsch zum 30. Geburtstag: Frieden und Rechte auch für Tiere 2026 Kooperationen mit anderen Organisationen Mehr Schutz für unsere Gewässer und ihre Bewohner Mehr Schutz für Fische bei Labelprodukten! Illegal Bird Catching in Cyprus Stopp Pelz! Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen in der Schweiz Keine Wildtiere im Zirkus Keine Tierversuche mit Primaten Keine unnötigen Biber-Abschüsse!
-
2014_04_09 TIR bedauert Tod zweier Jungbären im Tierpark Dählhölzli
... Risiken verbunden. So wurden auch im Berner Tierpark die Elterntiere nicht separiert, was letztlich zum Tod der Jungbären geführt hat.Der Tierpark Dählhölzli gilt rechtlich gesehen als Halter der Bären. Aufgrund dieser Tierhalterstellung wäre er verpflichtet gewesen, das Wohlergehen sämtlicher seiner Tiere sicherzustellen, das heisst auch für die beiden Jungbären. Ob der Tod der beiden Bären für den Tierpark rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen wird, kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht abschliessend beurteilt werden. Die TIR steht der Haltung von Wildtieren in Zoos grundsätzlich kritisc...
-
2014_07_14 Kein Auftrittsverbot für Cesar Millan
...r Hunde in der Show so zu gestalten sei, dass die Schweizer Tierschutzgesetzgebung umfassend eingehalten werde. So dürften beispielsweise keine Würgeleinen oder -halsbänder eingesetzt werden. Über die gesetzlichen Verbote, Rahmenbedingungen und Grundsätze seien sowohl der Veranstalter als auch der Hundetrainer informiert worden. Bei Widerhandlungen werde umgehend ein Strafverfahren gegen alle Beteiligten eingeleitet. Das Veterinäramt sichert zudem zu, dass es den Umgang mit den Hunden vor, während und nach der Show mitverfolgen und bei Gesetzesverstössen, wie insbesondere dem Einsatz unerl...