TIR bedauert Tod zweier Jungbären im Tierpark Dählhölzli
Der vor zwölf Wochen im Berner Tierpark Dählhölzli geborene Nachwuchs der beiden Waisenbären Misha und Masha ist tot. Nachdem der ruppige Umgang des Bärenvaters Misha mit einem der Jungtiere bereits vor einer Woche tödlich endete, wurde am vergangenen Montag das zweite Bärenjunge ebenfalls heftig von seinem Vater traktiert, sodass es zum Schutz vor weiteren Leiden und Schmerzen im Auftrag der Tierparkleitung eingeschläfert wurde. Aus Sicht der TIR zeigen die Geschehnisse grundlegende Probleme der Zoohaltung auf.
09.04.2014
Die traurigen Vorfälle im Tierpark Dählhölzli zeigen einmal mehr, dass die Haltung von Wildtieren in Gefangenschaft mit grossen Problemen verbunden ist. Durch die Möglichkeit der Aufzucht von Nachwuchs wird in Zoos regelmässig versucht, Wildtieren ein natürlicheres Leben zu bieten. Aber gerade die Nachzucht ist immer mit grossen Risiken verbunden. So wurden auch im Berner Tierpark die Elterntiere nicht separiert, was letztlich zum Tod der Jungbären geführt hat.
Der Tierpark Dählhölzli gilt rechtlich gesehen als Halter der Bären. Aufgrund dieser Tierhalterstellung wäre er verpflichtet gewesen, das Wohlergehen sämtlicher seiner Tiere sicherzustellen, das heisst auch für die beiden Jungbären. Ob der Tod der beiden Bären für den Tierpark rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen wird, kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht abschliessend beurteilt werden.
Die TIR steht der Haltung von Wildtieren in Zoos grundsätzlich kritisch gegenüber (vgl. Argumentarium Zoo). Sind die Haltungsanforderungen einer Tierart derart anspruchsvoll, dass ihnen faktisch gar kein tiergerechtes Leben in Gefangenschaft geboten werden kann, sollte darauf verzichtet werden. Die Frage, ob die arteigenen Bedürfnisse einer Tierart in Gefangenschaft ausgelebt werden können, ist jedoch bei jeder Tierart individuell zu untersuchen. So beispielsweise haben National- und Ständerat vor knapp zwei Jahren einem Importverbot für Wale und Delfine zugestimmt, nachdem die TIR – gestützt auf biologische Gutachten – aufzeigen konnte, dass ihre artgerechte Haltung in Gefangenschaft nicht möglich ist (siehe Newsmeldung vom 29. Mai 2012). Auch im Falle des Todes der beiden Bärenjungen ist eine wissenschaftliche Aufarbeitung des Problems für die Prüfung der Grundsatzfrage bezüglich der Haltung von Bären in Gefangenschaft unerlässlich.