Kann ein Tierkauf rückgängig gemacht werden?
Eine Auflösung ist nur in Ausnahmefällen möglich, so zum Beispiel wenn eine Partei beweisen kann, dass sie sich über eine unerlässliche Voraussetzung für den Vertragsabschluss in einem Irrtum befand und dies für die Gegenpartei erkennbar war (sogenannter Grundlagenirrtum). Weitere Ausführungen zu diesem Thema finden Sie hier. Ebenso kann ein Kauf rückgängig gemacht werden, wenn die eine Partei die andere durch eine absichtliche Täuschung zum Vertragsschluss verleitet hat. Dies ist der Fall, wenn der Verkäufer dem Käufer bewusst etwas Entscheidendes verschweigt oder Falsches behauptet, um diesen zum Vertragsabschluss zu bewegen.
Ein Kaufvertrag kann im Weiteren rückgängig gemacht werden, wenn das Kaufobjekt mangelhaft ist, d.h. nicht oder nur beschränkt zum vorausgesetzten Zweck gebraucht werden kann. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
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Hinweis
Die vorliegenden Rechtsauskünfte verstehen sich als juristische Interpretation der Schweizer Rechtsnormen durch Tier im Recht (TIR). Sie haben keinen bindenden Charakter und keinen Einfluss auf den Ausgang eines allfälligen Gerichtsverfahrens.