Stiftung für das Tier im Recht
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2015_08_18 TIR begrüsst Entscheid des Zürcher Obergerichts betreffend Aussetzen von Hunden
...nun fest, dass Art. 26 Abs. 1 lit. e TSchG ("Aussetzen und Zurücklassen von Tieren") keine Beeinträchtigung des Wohlergehens der Tiere verlange. Vielmehr solle mit dieser Strafbestimmung verhindert werden, dass sich Tierhalter leichthin und kostenlos ihrer Verantwortung für das betroffene Lebewesen entledigen können. Wer seinen Hund vor einem Tierheim anleint, macht sich also strafbar – auch wenn er sich am Abend telefonisch meldet. Gestützt auf diese Argumentation hat das Zürcher Obergericht die zuständige Staatsanwaltschaft angewiesen, das Strafverfahren in beiden Fällen zu eröff...
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2018 06 21 TIR unterstützt die Massentierhaltungsinitiative
...rquälerei nach Art. 26 TSchG erfüllt. Dieser Widerspruch zwischen Gesetz und Verordnung ist nicht haltbar.Die TIR begrüsst daher die Forderungen der Massentierhaltungsinitiative, weil sie diese Diskrepanz zwischen Schutz der Tierwürde und legalisierter systematischer Missachtung des Tierwohls auflösen will. Bei einer Annahme der Initiative wäre deutlich klargestellt, dass Massentierhaltung bzw. die mit dieser Haltungsform verbundenen und bereits nach heutiger Gesetzgebung mit der Tierwürde unvereinbaren Praktiken (Enthornung von Rindern, Kükenschreddern, Platzmangel, Verunmöglichung von Sozial...
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2018 12 14 Ombudsstelle SRG Deutschschweiz stützt von TIR eingereichte Beanstandung einer Kochsendung
...älerei gemäss Art. 26 TSchG eingestuft und strafrechtlich verfolgt. Die TIR kritisiert in ihrer Beanstandung den Umstand, dass die Sendung es unterlässt, die offensichtliche Tierschutzrelevanz des Umgangs mit den Krabben journalistisch-kritisch einzubetten. Im Gegenteil beschreibt David Rocco das "Putzen" der Tiere begeistert als Herausforderung, während er einem sich bei vollem Bewusstsein befindenden Tier die Scheren und den Panzer entfernt. Gemäss Einschätzung der TIR verstösst die Sendung durch diese unkritische Darstellung von Tierquälereien gegen das im RTVG vorgeschriebene Gebo...
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2022 07 25 TIR erfreut: Fischer wegen Tierquälerei verurteilt
...rquälerei nach Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG. Tierquälereien stellen Vergehen – und nicht blosse Übertretungen – dar und sind mit einem höheren Strafrahmen verbunden. Die Bagatellisierung der Tat im vorliegenden Fall wird auch darin deutlich, dass es der verurteilten Person anheimgestellt wird, die Bezahlung der Busse in Form von 16 Stunden gemeinnütziger Arbeit zu leisten.Obschon die TIR sowohl die Qualifizierung der Tat als auch die Sanktionshöhe scharf kritisiert, stellt die Verurteilung des Täters dennoch einen kleinen Erfolg für die Anerkennung des Eigenwerts von Fischen dar. Die TIR...
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2025 12 17 Tierschutzorganisationen fordern: Keine Verwendung tierquälerisch erzeugter Antikörper in der Pharmaindustrie
...u ahnden sind (Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG). Weiter zeigt die Handhabung der Kaninchen, dass die Tiere in der betreffenden Haltung als Ware gesehen und behandelt werden und deren Eigenwert als empfindungsfähige Lebewesen vollends ungeachtet bleibt. So scheinen sich die Mitarbeitenden etwa über die Kaninchen lustig zu machen und diese zum blossen Mittel für menschliche Zwecke zu degradieren. Der in den Filmaufnahmen gezeigte Umgang mit den Tieren stellt somit klar eine strafrechtlich zu verfolgende Missachtung der Tierwürde dar.Die TIR hat nach dem Bekanntwerden der Filmaufnahmen eine...
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Jura
... taxe des chiens du 26 septembre 2001 (645.1)Ordonnance concernant la taxe des chiens du 30 octobre 2001 (645.11)Ordonnance portant exécution de la législation fédérale sur la protection des animaux du 29 janvier 2013 (455.1)Loi sur la chasse et la protection de la faune sauvage (Loi sur la chasse) du 11 décembre 2002 (922.11)Ordonnance sur la chasse et la protection de la faune sauvage (Ordonnance sur la chasse) du 6 février 2007 (922.111) 2. Allgemeine Bestimmungen zur Hundehaltung Hundehaltende sind verpflichtet, für die Haltung von Hunden in einem Alter von über drei Monaten eine jährlich...
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Missachtung der Tierwürde
...rde ist gemäss Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG strafbar. Der Schutz der Tierwürde gilt aber nicht absolut. Zwar stellt jede Belastung eine Würdeverletzung dar, diese kann jedoch gerechtfertigt sein. Für die Prüfung, ob eine Verletzung der Tierwürde gerechtfertigt und somit nicht strafbar ist, ist eine Güterabwägung zwischen der Schwere der Würdeverletzung und den Interessen anderer betroffener Parteien notwendig. Ein Eingriff in die Tierwürde ist dabei umso strenger zu bewerten, je schwerwiegender er für das betroffene Tier und je belangloser für den Menschen ist. Als überwiegende Interessen komme...
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Sachbeschädigung
...lereien gemäss Art. 26 TSchG und andere Tierschutzwiderhandlungen im Sinne von Art. 28 TschG werden hingegen als Offizialdelikte in jedem Fall verfolgt, unabhängig von den Interessen des Tierhalters. In einem Strafverfahren wegen Sachbeschädigung erhält der Geschädigte in der Regel Parteistellung und kann dadurch Akteneinsichts- und Teilnahmerechte wahrnehmen. Diese Möglichkeiten bleiben ihm verwehrt, wenn lediglich Tierschutzdelikte Gegenstand des Verfahrens bilden. Deshalb empfiehlt sich oftmals neben einer Strafanzeige wegen Verstossens gegen das Tierschutzrecht auch einen Strafantrag ...
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Sport
... gelten gemäss Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG als Tierquälerei. Ausserdem ist der Einsatz leistungssteigernder Reiz- und Arzneimittel verboten, wenn dadurch die Gesundheit oder das Wohlergehen des Tieres beeinträchtigt wird (Art. 16 Abs. 2 lit. g TSchV). Für den Pferdesport sind in Art. 21 TSchV weitere tierschutzwidrige Handlungen aufgeführt. Gelegentlich ebenfalls als "Sport" bezeichnet wird die klassische Kampfsituation zwischen Mensch und Tier und von Tieren untereinander. Das Tier wird dabei als Gegner betrachtet, den es in ritualisierter Form zu besiegen gilt. Kämpfe mit oder zwischen ...
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Transporte
...trafnormen von Art. 26 und Art. 28 TSchG. Ausdrücklich untersagt sind unter anderem das im Rahmen des Ein- und Ausladens immer wieder vorkomende Schlagen auf Augen und Geschlechtsteile oder das Brechen und Quetschen des Schwanzes. Bei Lufttransporten darf von den Transportbestimmungen abgewichen werden, soweit dies wegen der besonderen Verhältnisse nötig ist und die Tiere dadurch nicht geschädigt werden (Art. 168 TSchV). Der Paketversand von Tieren ist ausnahmslos untersagt (Art. 16 Abs. 2 lit. k TSchV). Bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten müssen zudem die Anforder...